airevent Geschrieben 16. April 2009 Melden Geschrieben 16. April 2009 Hallo, ich arbeite an einer Studie über die Umsetzung der EU-Richtlinie 261/2004 mit. Darin geht es um Kundenrechte bei Verspätungen, Annulierungen und "denied boarding". Ziel der Studie ist es zu identifizieren, ob diese Richtlinie für Airlines und Kunden praktikabel ist. Es geht also um Fragen wie folgende: - Werden Entschädigungen bei Cancellations und andere Hilfeleistungen wie Hotelübernachtungen und "Refreshments" bei Verspätungen wirklich gezahlt, oder reden sich die Airlines heraus? - Kümmern sich die nationalen behörden (in Deutschland das LBA) um die Durchsetzung der Kundenrechte? - Sind die Zuständigkeiten klar geregelt, also welche nationale Behörde ist zuständig, wenn ein Belgier auf einem italienischen Inlandsflug einer irischen Airline von einer Streichung betroffen ist? - Wie behandeln einen die Airlines, wenn ein Flug vor 2 Wochen vor Abflug gestrichen wird? Dann greift die Richtlinie nämlich nicht, bzw. die Airline muss nur über Alternativen informieren. Meine Bitte an Euch: Schildert kurz und knapp Eure Erfahrungen. Diese könnten in der Studie als anonyme Case-Studies herangezogen werden, um real eintretende Fälle systamatisieren zu können. Tausend Dank! Beispiel eines Erfahrungsberichts (persönlich von mir): Strecke: London STN-Weeze Airline:Ryanair Datum: 02.02.09 Kurzschilderung: Schneechaos, Flug gestrichen, andere Airlines flogen allerdings zum Teil, Umbuchung erst auf den nächsten Tag, keine Ausgabe von Getränken/Snacks, keine Hotelgestellung, Hinweis, man solle sich nachträglich "in written by traditional mail in English" an Ryanair wenden Anderes Beispiel: Strecke: Hahn-Oslo Torp Airline: Ryanair Datum: Juni 2007 Kurzschilderung: Flugstreichung 3 Wochen vor Abflug, Benachrichtigung per e-Mail; Umbuchung auf späteren Flug (was Tagestrip unmöglich machte) oder Flugpreiserstattung, keine Umbuchung auf andere Airline
ddner Geschrieben 16. April 2009 Melden Geschrieben 16. April 2009 Ich befinde mich gerade in einem Streitfall (nach EU-Regulation) für einen bei American Airlines gebuchten Flug: Soll: 12.12.2008 AA 7764 TXL-BRU Abflug: 06:45 Ankunft: 08:10 op by Brussels Airlines 12.12.2008 AA 171 BRU-JFK Abflug: 10:05 Ankunft: 12:40 -> Flug TXL-BRU 2h verspätet, 2h im Flugzeug (!!) verbracht, Anschluss verpasst -> in BRU keine Aufklärung über EU-Regulations, keine Gutscheine -> Umbuchung auf: 12.12.2008 AA 6399 BRU-LHR Abflug: 12.15 Ankunft: 12:35 op by British Airways 12.12.2008 BA 177 LHR-JFK Abflug: 13:35 Ankunft: 16:15 -> BRU-LHR: denied Boarding wegen Überbuchung, erneut keine Aufkklärung über EU-Regulations, umbuchung auf: Ist: 12.12.2008 AA 6351 BRU-LHR Abflug: 17:10 Ankunft: 17:25 op by British Airways 12.12.2008 BA 173 LHR-JFK Abflug: 18:55 Ankunft: 21:50 Fazit: - 9 h später in JFK - 1x denied boarding - Gepäck kam erst 2 Tage später in New York an Kontakt zu Airlines: 30.12.08 an AA (als Issuing Airline): Schilderung des Sachverhaltes, Rückforderung der Kosten wg Gepäckverspätung, Einforderung des Pauschale wg. denied boarding ==> Antwort: AA ist nicht zuständig, man solle sich an BA wenden 16.01.08 an AA: Wiederholung der Forderung, Hinweis darüber, dass AA Issuing Airline ist und mir hilfestellung leisten muss ==> Antwort: AA ist nicht zuständig, an BA wenden 24.02.08 an BA: Rückforderung Gepäckkosten, Einforderung Kosten für denied boarding ==> Antwort: BA zahlt 200 € (für 2 Pax und 2 Tage obwohl Belege für gut 550 €), Denied boarding kann garnicht sein, da noch 11 Plätze in Y und 9 in C frei waren 24.02.08 an Schlichtungsstelle Mobilität: Bitte um Hilfestellung und Feststellung welche Ansprüche ich habe ==> Antwort: alle gestellten Forderungen sind nachvollziehbar und nach EU-Regulations gerechtfertigt 21.03.08 an BA: wiederholt alle Forderungen sowie Kopie der Boardkartenhülle (incl Umbuchung) für den Flug BA und Kopie des Schreibens der Schlichtungsstelle Mobilität --> noch keine Antwort Persönliches Fazit: -> keine Umsetzung -> zu hohes Wirrwar wer für was verantwortlich ist
Aiagaia Geschrieben 16. April 2009 Melden Geschrieben 16. April 2009 Meine Erfahrung mit Air Berlin: Strecke: Stuttgart-Palma-Barcelona Airline:Air Berlin Datum: 18.06.07 Kurzschilderung: 10 Tage vor Abflug Streichung des Fluges PMI-BCN durch AB. Angebot einer Umbuchung auf Abendflug mit Ankunft >7h später als geplant. Da zunächst von AB keine Reaktion auf meine Wünsche und auch keine Auszahlung der 250€ wegen der Flugstreichung kam, habe ich auf eigene Faust einen Ersatzflug gebucht. Außerdem wurde der Vorgang Wochen später, nachdem weiterhin keine Reaktion seitens AB erkennbar war, dem LBA übergeben. Wiederum einige Wochen später, kam dann ein Angebot von AB, zur Rückzahlung des Ticketpreises und Auszahlung der 250€ wegen der Flugstreichung.
STN-EBJ Geschrieben 16. April 2009 Melden Geschrieben 16. April 2009 - Werden Entschädigungen bei Cancellations und andere Hilfeleistungen wie Hotelübernachtungen und "Refreshments" bei Verspätungen wirklich gezahlt, oder reden sich die Airlines heraus? - Kümmern sich die nationalen behörden (in Deutschland das LBA) um die Durchsetzung der Kundenrechte? - Wie behandeln einen die Airlines, wenn ein Flug vor 2 Wochen vor Abflug gestrichen wird? Dann greift die Richtlinie nämlich nicht, bzw. die Airline muss nur über Alternativen informieren. Ausgleichszahlungen werden flächendeckend regelmäßig NICHT gezahlt, zumindest nicht bei Annullierungen. Da unterscheiden sich die etablierten Airlines kaum mehr von den Billigfliegern. Die Spreu vom Weizen trennt sich bei den Unterstützungsleistungen. Diese werden tendenziell noch immer angeboten, wenn auch in extrem unterschiedlicher Qualität. Es gibt allerdings auch Airlines, die selbst in diesem Punkt (meistens) die Verordnung ignorieren. Die Behauptung in deiner letzten Frage ist so nicht richtig. Lediglich die Ausgleichszahlung muss die Airline nicht leisten. Die Unterstützungsleistungen sind - sofern notwendig - trotzdem fällig. Das LBA kümmert sich im Rahmen seiner Möglichkeiten - und die sind begrenzt. Letztlich wirst du meistens auf den Zivilrechtsweg verwiesen, den du natürlich alleine beschreiten musst.
ddner Geschrieben 16. April 2009 Melden Geschrieben 16. April 2009 Ich würde sogar soweit gehen und sagen dass die Verordnung so ziemlich alle Bundesbehörden nen feuchten Kehricht interessieren. So komm ich mir zumindest wg. des BA vorfalles vor.
Snappy Geschrieben 16. April 2009 Melden Geschrieben 16. April 2009 VIE-FMO wurde gecancelt, Umbuchung auf VIE-DUS mit anschließender Busfahrt. Dadurch einige Stunden später zu Hause angekommen. Essensgutschein gab's sofort am Air Berlin Counter. Auf mein Schreiben hin haben die umgehend als Entschuldigung 50 Euro überwiesen... wohl in der Hoffnung das ich nicht auf den 250 Euro bestehe. Naja, bei mir hat's geklappt, war immerhin schon der doppelte Flugpreis.
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