AOG Geschrieben 20. April 2009 Melden Geschrieben 20. April 2009 Guten morgen, weiß eigentlich jemand, ob Airlines GEMA-Gebühren zahlen müssen, da sie ja Musik im Flugzeug abspielen, dessen Künstler in der GEMA sind? Und wenn ja, wonach wird das berechnet? Bei Gastronomen ist es die Größe des Gastraumes, also die Größe des gesamten Beförderungsraumes einer Flotte? Wie ist es bei Subcharter? Wird das dann gehandhabt, wie eine Veranstaltung bei Gastronomen? Würde mich mal interessieren, da ich etliche Leute kenne, die mit der GEMA zu tun haben (Künstler, Veranstalter und Gastronomen).
Beflügelt Geschrieben 20. April 2009 Melden Geschrieben 20. April 2009 Ohne wirklich näheres zu wissen, gehe ich auf jeden Fall davon aus, dass deutsche Airlines GEMA-Gebühren zahlen müssen, da es sich ja um öffentliches Abspielen von urheberrechtlich geschützter Musik handelt. Da sich der Einflussbereich der GEMA nur auf Deutschland beschränkt, könnte man die Frage allerdings in sofern ausweiten, wie das mit ausländischen Airlines aussieht, die nach Deutschland fliegen, aber ich schätze mal, da werden die jeweiligen Gesetze des Herkunftslandes angewendet.
magpie Geschrieben 21. April 2009 Melden Geschrieben 21. April 2009 Hier kann man nachlesen, nach welchen Kriterien sich die GEMA-Gebühren in Flugzeugen richten: http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateie...rif_bt_flug.pdf http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateie...tarif_wr_mo.pdf Eventuell findet man auch auf www.gema.de Hinweise, in welchen Flugzeugen das Abspielen von Musik/Filmen GEMA-pflichtig ist.
AOG Geschrieben 26. April 2009 Autor Melden Geschrieben 26. April 2009 Danke für die gute Info. Hatte ich nicht gefunden und hat mir geholfen. Das die Pauschalvergütungssätze sich um 25%erhöhen , wenn ein zusätzliches Entgelt - z.B. für die Zurverfügungstellung von Kopfhörern - erhoben wird, ist ja eine Frechheit. Und Künstler kriegen nur was, wenn sie auch bezahlen und dann müssen sie schon berühmt sein, damit sich das lohnt. Da wird ein Verwaltungsapparat finanziert, der nur den Sinn hat, sich zu verwalten. Okay, vielleicht übertrieben, aber die kleinen Künstler haben nichts von dem ganzen Schutz. So, bin wieder schlauer und habe ganz nebenbei noch meinen Unmut Luft gemacht. Schönen Abend noch.
JeZe Geschrieben 27. April 2009 Melden Geschrieben 27. April 2009 Und Künstler kriegen nur was, wenn sie auch bezahlen und dann müssen sie schon berühmt sein, damit sich das lohnt. Es steht aber jedem Künsler frei in die Gema einzutreten, wenn er nicht berühmt ist.
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