Schneeglitze Geschrieben 22. April 2009 Melden Geschrieben 22. April 2009 Hallo! Unser Flug von Stuttgart nach Fuerteventura wurde von 12.30 auf 5.55 vorverlegt. Da wir über Neckermann eine Hotelübernachtung inkl. Frühstück gebucht haben kann ich da nichts mehr machen. Hierbei ist aber nicht zu ersehen welcher Anteil für das frühstück anfällt. Aber im hotel kostet das frühstück für 1 Erw. 19 EUR. Aber habe ich vielleicht Ansprüche an Condor. Z.B. ersatz des Frühstücks. außerdem müssen wir den Mietwagen schon früher anmieten, wodurch wir einen Tag mehr bezahlen müssen. Wir seht ihr die Chancen hier etwas ersetzt zu bekommen. ist zwar nicht die Masse, läppert sich aber doch. Gruß Schneeglitzern
Gast AF607105 Geschrieben 22. April 2009 Melden Geschrieben 22. April 2009 Pech. Das ist eine Pauschalleistung, da gelten andere Regeln und die Airlines können nach Belieben die Flugzeiten festsetzen. Steht auch so im Reisevertrag drin.
Sebastian Geschrieben 22. April 2009 Melden Geschrieben 22. April 2009 Pech. Das ist eine Pauschalleistung, da gelten andere Regeln und die Airlines können nach Belieben die Flugzeiten festsetzen. Steht auch so im Reisevertrag drin. ich konnte nicht rauslesen, dass es sich um eine Pauschalreise handelt.... Mietwagen+Hotel gebucht bei NEC+Flug mit Condor....
plocie Geschrieben 22. April 2009 Melden Geschrieben 22. April 2009 Ich würde doch einfach mal unter Nenneung der Sachlage freundlich bei den Veranstaltern/Leistungsgebern nachfragen. Vielleicht ergibt sich etwas aus Kulanz. Gruß Henrik
Schneeglitze Geschrieben 22. April 2009 Autor Melden Geschrieben 22. April 2009 Sorry, habe mich da etwas unklar ausgedrückt. also Flug über Reisebüro bei Condor gebucht Hotel in Fuerte bei Schauinslandreisen Mietwagen übers Internet Anreise nach Stuttgart einen Tag vor Abflug und dieses hotel über Neckermann gebucht. Schneeglitzern
STN-EBJ Geschrieben 22. April 2009 Melden Geschrieben 22. April 2009 Guckst du hier: http://www.ra-live.de/ratgeber/Fluggastrecht/index.php Condor kann einen Flug nicht einfach derart vorverlegen. Das ist eine Annullierung, da nach immer noch herrschender Meinung absolutes Fixgeschäft. Daher hast du zunächst mal die Ansprüche aus der EU-Verordnung. Evtl. auch Ausgleichszahlung von 400 Euro. Häng aber vom Zeitpunkt der Bekanntmachung ab, daher ob wenigstens 14 Tage vorher. Die Vorverlegung ist daher auch nur als Vorschlag zu verstehen. Du kannst auch vom Flug zurücktreten oder zu einem Zeitpunkt deiner Wahl fliegen. Vertraglich wird dir Condor auch deinen Schaden ersetzen müssen, also zumindest erhöhte Mietwagenkosten. Diese Kosten wären aber von der Ausgleichszahlung abzuziehen, so dass es letztlich beim Pauschalbetrag bliebe.
Sickbag Geschrieben 22. April 2009 Melden Geschrieben 22. April 2009 Ich sehe keinen Schaden. Man muesste sich schon argumentativ sehr strecken, um die Nichtinanspruchnahme eines im Hotelpauschalpreis enthaltenen Fruehstueckes als solchen zu bezeichnen. Dito der Mietwagen: Niemand zwingt Dich, den Mietwagen zu einem anderen als dem gebuchten Zeitpunkt zu uebernehmen.
Schneeglitze Geschrieben 22. April 2009 Autor Melden Geschrieben 22. April 2009 @sickpack Das mit dem mietwagen sehe ich anders. ich muss ihn früher übernehmen und dadurch einen tag mehr bezahlen.
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