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Fluggastrechte: Klagen vor deutschen Gerichten jetzt leichter


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Geschrieben

Sehr gutes Urteil für alle Paxe, wie ich finde: EuGH v. 9. 7.2009

 

Zusammenfassung HIER

 

Noch weiter zusammengefasst: EuGH entscheidet, dass jeweils nach Wahl des Fluggastes am Ort des Ausgangs- und des Zielflughafens geklagt werden kann, wenn es um Annullierungen, Verspätungen oder Nichtbeförderungen geht. Zumindest bei Flügen zwischen EU-Staaten.

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