STN-EBJ Geschrieben 9. Juli 2009 Melden Geschrieben 9. Juli 2009 Sehr gutes Urteil für alle Paxe, wie ich finde: EuGH v. 9. 7.2009 Zusammenfassung HIER Noch weiter zusammengefasst: EuGH entscheidet, dass jeweils nach Wahl des Fluggastes am Ort des Ausgangs- und des Zielflughafens geklagt werden kann, wenn es um Annullierungen, Verspätungen oder Nichtbeförderungen geht. Zumindest bei Flügen zwischen EU-Staaten.
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