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airliners.de

Rechtslage bei Airline Konkursen


Gast CityAir

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Geschrieben

Ich dachte, ich eröffne besser mal einen neuen Thread, weil die Frage vom eigentlichen Hauptthema, daß US Konkurs nach Ch.11 angemeldet hat etwas abweicht. USAirways soll ja in dem konkreten Fall den Flugbetrieb aufrecht erhalten. Ich wurde allerdings von einem besorgten Ticketinhaber gefragt, was passiert, wenn der Flugbetrieb einer Konkurs-Gesellschaft doch eingestellt wird.

 

1. Hat man Ersatzanspruch auf Beförderung

2. Hat man Anspruch auf Ticketkostenerstattung

3. oder hat man einfach Pech!?

 

Sowas müßte doch seitens des IATA Abkommens geregelt sein... wer kennt sich damit aus?

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: CityAir am 2002-08-12 11:29 ]

Geschrieben

Das finde ich krass, wenn es so sein sollte, man stelle sich nur vor, man hat einen drigenden Termin wahrznehmen oder man sthet in einem fremden Land mit Ticket aber ohne Carrier. Können da nicht Kooperationspartner für den Transport einspringen? Ich hoffe mal schwer, daß US den Betrieb wirklich aufrecht erhält oder ansonsten UA einspringt!

Geschrieben

Das kommt darauf an, welche Tickets man gekauft hat. Die IATA ist auch nur eine Zahlungsstelle, über die Tickets abgerechnet werden.

 

Um beim aktuellen Fall zu bleiben:

Wenn ich ein US-Airways Ticket habe und die den Betrieb komplett wegen Zahlungsunfähigkeit einstellen, akzeptiert keine Airline mehr dieses Ticket, da die genau wissen, dass höchstwahrscheinlich von der US nichts mehr zu holen wäre und sie somit auf ihren Kosten festsitzen würden.

 

Anders sieht es aus, wenn ich ein Ticket für eine Code-Sharing Route kaufe. Bsp: Montreal-Frankfurt. Dann halte ich evtl. ein LH Ticket in der Hand für einen AC Flug. Sollte AC Pleite gehen, hat LH das Problem, mich irgendwie nach FRA zu karren.

 

Dann gibt es natürlich noch so einige Ausnahmen, bei denen Konzerngesellschaften oder Partner-Airline einspringen und die Tickets gegen Zuzahlung anerkennen. Interessanter Fakt: Die Tickets der unteren Preiskategorien sind hiervon meist ausgeschlossen.

 

Und dann gibt es noch einige wenige Fälle, bei denen die Konkurrenz die Tickets gegen geringen Aufpreis akzeptiert, dann sind die aber an den Kunden interessiert (Zubringer zum eigenen System)

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