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Gepäckregeln im Codeshare


wolfbln

Empfohlene Beiträge

Hallo.

 

Ich hätte gerne mal ein Tipp zu dem Durcheinander der Gepäckregeln bei Codeshare-Flügen.

Die Reise geht nonstop JFK<>TXL in einem Delta-Flugzeug (Operator).

Das Ticket ist von AirFrance herausgegeben im Codeshare.

 

Regeln: Delta kassiert für die 2. Tasche im Checkin inzwischen 50 US$ nach Europa.

AirFrance hat weiter das 2-Piece-Konzept (2 Taschen bis 23 kg frei).

 

Ich nehme an, dass die Regeln von AirFrance als Ticketherausgeber für mich gelten.

Es steht auch auf dem eticket drauf. Allerdings in Französisch "aucune frais", was keiner bei Delta in JFK verstehen wird.

 

Nun habe ich genau einen analogen Fall im Netz gefunden, bei dem Delta auf die Zahlung der 50$ bestand:

http://www.elliott.org/blog/luggage-fee-fa...tal-overcharge/

 

Wie soll ich taktisch vorgehen, wenn ich nett in New York shoppen und mein 2. Täschchen füllen will? Ich habe eigentlich keine Lust, auf einen Briefwechsel mit Delta, wenn mir diese Leistung zusteht.

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Der Threadersteller hat einen Vertrag mit AF, der die Gepaeckbefoerderung ohne zusaetzliche Gebuehr umfasst. Wenn AF durch ihren Erfuellungsgehilfen DL rechtsgrundlos auf Zahlung beharrt, besteht ein Rueckerstattungsanspruch.

 

Diesen ohne gerichtliche Hilfe durchzusetzen duerfte bei der in dieser Hinsicht notorischen Arschigkeit von AF unmoeglich sein.

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Das stimmt leider nicht ganz. Wie oben schon gesagt, bestimmt die ausführende Airline, auf die auch in sämtlichen Buchungsbelegen draufhingewiesen wird, die Abfertigungsbedingungen. Es sei denn es wird nirgends daraufhingewiesen, dass der Flug von einer anderen Airline durchgeführt wird. Zudem müssten in den ABB der AF auf den Umstand "Code-Share" hingewiesen werden.

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Sicherlich bestimmt die ausführende Gesellschaft (operator) die Abfertigungsbedignungen.

Aber bestimmt sie damit im Codeshare auch die Gepäckgrenzen "Baggage allowance"???

 

Im Ticket ist AirFrance mein Vertragspartner, es besteht eine Reservierung bei AF. Natürlich steht ganz klein drunter "operé par Delta Air Lines".

Über das 2. Gepäckstück steht (auf französisch: Compagnie aérienne: Air France .... Deuxième bagage enregistré: Aucun frais" . Also das 2. Gepäckstück ist frei bei AF.

 

Die Gepäckgrenzen von Delta sind mir nicht bekannt gemacht worden und nur durch Eigenrecherche im Internet zugänglich. Wie kann es dann möglich sein, dass ich einen Vertrag unterzeichne, wo mir die Baggage Allowances falsch (AF) oder nicht zugänglich (Delta) gemacht wurden?

 

D.h. bestimmt der Operator oder der Issuer des Tickets die Gepäckgrenze im Codeshare?

Wenn der Operator sie bestimmte, wann und wo würden sie mir vom Issuer mitgeteilt?

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Sicherlich bestimmt die ausführende Gesellschaft (operator) die Abfertigungsbedignungen.

Aber bestimmt sie damit im Codeshare auch die Gepäckgrenzen "Baggage allowance"???

 

Im Ticket ist AirFrance mein Vertragspartner, es besteht eine Reservierung bei AF. Natürlich steht ganz klein drunter "operé par Delta Air Lines".

Über das 2. Gepäckstück steht (auf französisch: Compagnie aérienne: Air France .... Deuxième bagage enregistré: Aucun frais" . Also das 2. Gepäckstück ist frei bei AF.

 

Die Gepäckgrenzen von Delta sind mir nicht bekannt gemacht worden und nur durch Eigenrecherche im Internet zugänglich. Wie kann es dann möglich sein, dass ich einen Vertrag unterzeichne, wo mir die Baggage Allowances falsch (AF) oder nicht zugänglich (Delta) gemacht wurden?

 

D.h. bestimmt der Operator oder der Issuer des Tickets die Gepäckgrenze im Codeshare?

Wenn der Operator sie bestimmte, wann und wo würden sie mir vom Issuer mitgeteilt?

 

Im Codeshare bestimmt immer der Operator die Bestimmungen, es sei denn, man hat spezielle Ausnahmen in den AGBs veröffentlicht bzw. ein Abkommen mit dem Operator geschlossen, das genau besagt, was Sache ist.

Mitgeteilt wird dir das Codeshare in deiner Buchung. Entweder durch Sternchen oder als Zusatz: operated by, o.ä.

Maßgeblich für die Freigepäckmenge ist das was im Ticket steht, also X kg oder PC. Auch bei einem Etix steht alles auf dem Reciept oder der Bestätigung.

Ich kenne die genauen Bedingungen von AF nicht, aber im allgemeinen ist es so, dass sich sämtliche Dinge im Codeshare anpassen. Allerdings gibt es eben auch Ausnahmen. Hierzu müsste AF eigentlich Auskunft geben können.

 

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Bei AF und DL bin ich mir da echt nicht sicher.

Ich habe bei mir auf der Arbeit mal in Amadeus AF-Flugnummern FRA-JFK-FRA operated by DL gepriced, und es steht definitiv 2PC und nicht 1PC im Ticket.

 

Generell gilt der Grundsatz: Es gilt das was im Ticket steht. Viele Veranstalter haben ja z.B. Sondervereinbarungen mit Arilines, so dürfen unsere Kunden z.B. 30kg bei LH mitnehmen. Das wird einfach im Ticket von uns überschrieben. Dennoch müssen die Kunden vor Ort dann nicht für 10kg nachzahlen weil au lh.de steht dass die Kunden nur 20kg haben...

 

Im Zweifel wird dem Kunden die im Ticket eingetragene Freigepäckgrenze gewährt und die aussellende Agentur nachbelastet. So war das bisher bei uns mit LH und AF.

 

Wenn keine 2 Gepäckstücke erlaubt wären würde AF beim Autopricing was anderes in das Ticket schreiben... Wenn bei mir 2PC im Ticket stehen dann hab ich auch 2PC und basta.... Steht ja auch so im Itinerary Receipt, welches ich beim Check-in vorweisen kann. Dann interessiert mich nicht was vor Ort Delta seinen eigenen Kunden erlaubt.

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