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airliners.de

Flugzeitänderung nicht mitgeteilt- Flieger weg.


Lilli46

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Geschrieben

Hallo,

ich hoffe ich schreibe im richtigen Bereich bei Tuifly-Reisen?

 

Also - meine 16 jährige Tochter flog am 17. August nach Palermo. Dieser Flug wurde bereits im Januar 09 gebucht.

Der Heimflug sollte am 01. 09 (also gestern) um 21.30 Uhr sein.

Meine Tochter und ihr Freund sind von der Insel auf welcher sie Urlaub gemacht haben in der Früh mit dem Schiff nach Palermo gefahren.

Als sie am Abend einchecken wollten hieß es, der Flieger sei schon in der Früh um 8.30 Uhr geflogen.

Am Schalter der Tuifly in Palermo bekam meine Tochter die Auskunft, dies sei den Reisebüros bereits im Juli 3x per Mail mitgeteilt worden.

 

So- also was sollten die beiden Jugendlichen jetzt machen? Gott sei Dank war die Oma welche auf der Insel lebt dabei- sie haben in einem Hotel übernachtet und sind heute früh in den Zug nach München - eine Endlosreise die erst morgen um 15.00 Uhr endet.

 

Heute habe ich mit dem Reisebüro telefoniert. Die Dame meinte, sie habe keiner Mail von Tuifly erhalten. Daher habe ich auch die Änderung nicht erfahren.

Tuifly aber sagt, sie habe die Änderung sehr wohl erhalten, weil sie vom Reisebüro bestätigt wurde.

Einer schiebt die Schuld jetzt auf den andern.

Fakt ist- hätten wir gewusst dass der Flug schon in der Früh geht, dann wäre meine Tochter bereits am Vorabend mit dem Schiff nach Palermo gefahren.

Das Reisebüro sagte heute zu mir, der Flug hätte von meiner Tochter rückbestätigt werden müssen. Das stimmt - wir wussten es allerdings nicht. Und die Handyverbindung auf der Insel ist dermaßen schlecht- man hat kaum Empfang.(Das soll jetzt aber keine Entschuldigung sein).

 

Aber es ändert doch auch durch diese Tatsache nichts daran, dass einfach vergessen wurde, uns im Juli die richtigen Flugzeiten mitzuteilen. Dann wäre es niemals so weit gekommen.

 

Das Geld für den Rückflug haben wir jetzt umsonst bezahlt- zudem haben wir auch noch die Kosten für die Übernachtung und die Zugkarten zu tragen.

 

Habe ich irgendeine Möglichkeit doch noch einen gewissen Schadensersatz zu bekommen? Muss Tuifly nicht diese angeblche Bestätigung des Reisebüros vorzeigen?

Denn so steht jetzt Meinung gegen Meinung- und die Leidtragenden sind wir.

 

Vielen Dank

 

Liebe Grüße

Lilli46

Geschrieben
Das Reisebüro sagte heute zu mir, der Flug hätte von meiner Tochter rückbestätigt werden müssen.

Das ist der Knackpunkt, deshalb kannst Du leider kein Geld zurückfordern.

Wenn es für Dich ein Trost ist: Ich habe in meinem ganzen Leben nur zwei Mal meinen Flug rückbestätigen lassen, danach habe ich auf diese lästige Bestätigung stets verzichtet.

Geschrieben

Ihr solltet mal schauen, wie lange der Spam in Eurem E-Mailaccount gespeichert wird, da hast Du evtl. die Mails von X3 noch drinnen, wenn der Filter schlecht konfiguriert ist?! In der Anfangszeit von HLX gab es das auch des Öfteren.

Nix desto weniger: Wer nicht rückbestätigt, hat da leider sehr schlechte Karten.

Geschrieben

Urteil des AG Düsseldorf vom 15.11.2004, Az. 28 C 14629/04:

 

1. Der Luftbeförderungsvertrag ist ein absolutes Fixgeschäft. Dies hat zur Folge, dass bei einer erheblichen Verschiebung der Flugzeit Unmöglichkeit eintritt, die einen Schadensersatzanspruch des Flugreisenden wegen Nichterfüllung begründet.

 

2. Die Vorverlegung eines Fluges um siebeneinhalb Stunden ist eine erhebliche Verschiebung, die der Flugreisende nicht hinnehmen muss.

 

3. Das Unterlassen einer Rückbestätigung ist nicht kausal für den durch eine erhebliche Flugvorverlegung entstandenen Schaden in Form einer Ersatzbeförderung. Denn die Rückbestätigung dient ausschließlich der Kapazitätsauslastung, und nicht dazu, dem Luftbeförderer eine erhebliche Verschiebung der Flugzeiten zu ermöglichen. Der Flugreisende brauchte sich daher auch bei rechtzeitiger Rückbestätigung nicht auf eine erhebliche Vorverlegung des Rückfluges einzulassen.

 

 

Urteil des AG Homburg vom24.01.2001, Az. 2 C 4068/00 (20), 2 C 4068/00

 

Bei vertraglich vereinbarter fester Rückflugzeit ist die Klausel in AGB des Luftbeförderungsunternehmens, wonach der Reisende ohne Flugbestätigung seinen Anspruch auf Rückbeförderung bzw hieraus folgende Schadensersatzansprüche verliert, gemäß AGBG § 9 Abs 1 unwirksam.

 

Ebenso etwa AG Hamburg, AG Frankfurt etc.etc.

Geschrieben

Hallo

 

ich habe eine Mail an Tuifly geschrieben- was passiert ist.........

 

nun haben sie geantwortet- am 14.07.09 sei eine bzw. 3 Mails an das Reisebüro rausgegangen und von dem Büro auch bestätigt worden. Der Rückflug meiner Tochter war am 01.09- also war die Mail 6 Wochen vorher da .

 

Das Reisebüro behauptet aber, sie haben niemals diese 3 Mails von Tuifly erhalten- sie hätten ihren Computer auf den Kopf gestellt. Da sei keine Mail angekommen und somit auch nichts bestätigt worden.

 

Jetzt schiebt jeder den Fehler auf den anderen.

Zudem kommt mir das Reisebüro immer noch mit dieser Rückbestätgiung , die meine Tochter nicht gemacht hat.

 

ABer: die Flugzeitänderung war ja nicht 72 Stunden vor dem Flug- sonder wie erwähnt schon 6 Wochen vorher.

Daher finde ich dieses Argument vom Reisebüro an den Haaren herbeigezogen und lenkt meiner Meinung nach vom eigentlichen Problem ab.

 

Zudem hätte meine Tochter ihren Urlaub dann einen Tag voher schon beenden müssen- das Schiff von der Insel auf welcher sie war fährt nur am frühen Morgen odere am Abend.

Meine Tochter saß von Mittwoch morgen bis gestern Nachmittag im Zug nach München- wir haben die günstigste Alternative gewählt um sie wieder nach Hause zu holen.

 

Was soll ich denn jetzt tun?

Kann ich von Tuifly diese "Bestätigung" vom Reisebüro anfordern? Denn so schiebt jedere den Fehler von sich weg.

 

Liebe Grüße

Lilli

 

Geschrieben
Was soll ich denn jetzt tun?

 

Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung könnt ihr eigentlich gleich einen Rechtsanwalt einschalten, ansonsten vielleicht vorab den Sachverhalt noch einmal in einem juristischen Fachforum diskutieren lassen (z.B. www.123recht.net).

 

Dass ihr von der Flugzeitenänerung nicht informiert wurdet ist ja offenbar unstrittig. Aus den von touchdown zitierten Urteilen geht zumindest für mich als Laien eindeutig hervor, dass die unterlassene Rückbestätigung des Fluges etwaige Schadensersatzansprüche nicht berührt. Ergo müsst ihr einen Schadensersatzanspruch haben. Die Schuldfrage (bzw. wer die Kosten trägt) können TuiFly und das Reisebüro dann ggf. unter sich ausmachen.

Geschrieben
Was soll ich denn jetzt tun?

 

 

TUIFfly kann rechtlich gesehen nicht einfach die Flugzeit um 12 Stunden vorverlegen. Das ist ein andere Leistung als die, die Du eingekauft hast (ein Linienflug mit publizierten Flugzeiten ist ein sog. "absolutes Fixgeschäft" - die Vertragsbedingungen kann eine Partei nicht einseitig ändern). Es hätte ja auch sein können, dass Du nachmittags einen wichtigen geschäftlichen Termin in Palermo hattest und selbst bei Kenntnis der Vorverlegung nicht früher hättest zurückfliegen können.

 

Rechtlich gesehen kannst Du deshalb die entstandenen Kosten als Schadensersatz gegenüber TUIFly geltend machen ("Schadensersatz wegen Unmöglichkeit" > TUIFly hat die Dir geschuldete Leisutng - Rückflug um 20 Uhr - nicht erbracht). Mit der Informierung durch eMail hat das nichts zu tun. Selbst wenn Du informiert worden wärest, hättest Du Dich nicht darauf einlassen müssen. Ein Flug um 8 Uhr morgens ist eine andere Leistung als ein Flug um 20 Uhr abends, da kann Dich TUIFly noch so viel informieren wie sie wollen (etwas vereinfacht gesagt: Wenn Du im Autohaus ein schwarzes Auto bestellt hast, kann der Händler Dir nicht ein rotes liefern, nur weil er die eine eMail schickt). Durch "Rückbestätigungsemails" wollen Airlines eine einvernehmliche Änderung des Vertrages herbeiführen, weil Du mit der Rückbestätigung mit den neuen Konditionen einverstanden bist ("na gut, dann nehme ich halt das rote Auto")

 

Wie du aus den diversen zitierten Urteilen ersehen kannst, müssen Airlines gelegentlich verklagt werden, damit sie ihren Pflichten nachkommen. Nett bitten oder jammern bringt erfahrungsgemäß nicht, wobei TUIFly in Rechtsfragen in der Regel weniger beratungsresitent ist als zB airberlin oder Condor.

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