Annikaty Geschrieben 19. November 2009 Melden Geschrieben 19. November 2009 Hallo, ich möchte in England zwei kleine Schweine kaufen. Darf man von England, mit dem Flugzeug, zwei Schweine im Flugzeug transportieren? Welche Papiere braucht man außerdem dafür? Lg Annikathrin
Gast Badmax Geschrieben 19. November 2009 Melden Geschrieben 19. November 2009 nimm einfach den nächstbesten ryanair flug, da fallen die tiere garnicht auf. :)
Boeing736 Geschrieben 19. November 2009 Melden Geschrieben 19. November 2009 Lebensmitteleinfuhr ist innerhalb der EU grundsätzlich erlaubt. Es empfiehlt sich aber die Ware gefroren zu transportieren, am besten in Kühlboxen auf Eis.
Sickbag Geschrieben 20. November 2009 Melden Geschrieben 20. November 2009 Deklariere sie als comfort animal, dann geht es. Nach dieser humoristischen Einleitung noch eine sinnvolle Antwort: Es gibt zwei Aspekte, der eine sind die Regelungen der Airline. Diese musst Du kontaktieren und fragen, ob, unter welchen Bedingungen, bis zu welcher Groesse, wo (Frachtraum/Kabine), zu welchem Preis und unter Vorlage welcher Dokumente lebende Schweine befoerdert werden. Der andere sind die oeffentlich-rechtlichen Einfuhrvorschriften. Bezueglich dieser sind Deine Ansprechpartner das lokale Veterinaeramt und der Zoll. Ich finde leider gerade keine Quellen zur nichtgewerblichen innergemeinschaftlichen Einfuhr von Klauentieren, aber die beiden genannten werden Dir sicherlich weiterhelfen koennen.
aerofan Geschrieben 20. November 2009 Melden Geschrieben 20. November 2009 Die Antwort von sickbag (Teil 2) dürfte dir eigentlich so schon weiterhelfen. Stelle dich aber darauf ein, daß dein Vorhaben dir einiges an behördlichen Formalitäten abverlangen wird. Der private "Import" von Lebendtieren, dazu noch Schweine aus GB - hier hat die Schweinepest angeblich ihren Ursprung - unterliegt strengsten Schutzbestimmungen. Vorherige Impfung gegen Maul- u. Klauenseuche, Aujetzkische Krankheit, ESP (Schweinepest) ist unbedingte Voraussetzung. Der örtliche Veterinär muss dir diese Schutzimpfungen bescheinigen, darüber hinaus, dass es sich um schweinepestfreies Gebiet handelt. Ohne eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung geht keine Ausfuhr.
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