Luggi Geschrieben 8. Januar 2010 Melden Geschrieben 8. Januar 2010 Hallo Airliners, ich habe mal eine Frage wie das mit dem Zoll ist. Wir machen eine Reise zu 4. in ein Land in dem nur 2l Alkohol mit eingeführt werden dürfen. Weil der Alkohol dort ziemlich teuer ist (Norwegen) wollen wir was aus Deutschland mitnehmen. Wir sind 4 Personen die sich eine Reisetasche teilen (Kurzreise). Wenn uns der Zoll in Norwegen nun anspricht weil wir zuviel Alkohol dabei haben (jeder hat ja sein eigenes Zeug mitgeführt), wird dann dort akzeptiert, dass jeder von uns 4 seine 2l mitführt? Oder sagt der Zoll: "Der Alkohol wurde in einer Tasche gefunden und er gehört quasi dem, den die Tasche gehört". Ich hoffe ihr versteht die Problematik. Danke schonmal für eure Hilfe!
t4m Geschrieben 8. Januar 2010 Melden Geschrieben 8. Januar 2010 für eine Kurzreise 8 Liter Schnapps ist schon heftig :D
Luggi Geschrieben 8. Januar 2010 Autor Melden Geschrieben 8. Januar 2010 für eine Kurzreise 8 Liter Schnapps ist schon heftig :D :-D Soviel werden es nicht werden, aber definitiv mehr als für eine Person erlaubt ist.
T.Ferramenti Geschrieben 8. Januar 2010 Melden Geschrieben 8. Januar 2010 mehr als 8 Liter hochprozentiges für eine Kurzreise :blink: Ich kann übrigens nur empfehlen, sich im "Ankomst Duty Free" mit fantastisch leckererm Vikingfjord Vodka zu 50% einzudecken. Schmeckt besser, als der meiste Fusel ,den man hier in Deutschland bezahlen kann...
HAJler Geschrieben 8. Januar 2010 Melden Geschrieben 8. Januar 2010 Notfalls jede Flasche in eine eigene Tüte legen, diese Tüten dann in die Tasche legen (sowieso besser wegen Auslaufschutz) und vor Durchschreiten der Zollkontrolle die Tasche wieder öffnen, jedem ein kleines Tütchen in die Hand drücken und nichts dürfte schief gehen! ;) Grüße HAJler
maddinow Geschrieben 10. Januar 2010 Melden Geschrieben 10. Januar 2010 so sehe ich es auch. üblicherweise werde teilbare artikel vom zoll auf die einzelnen personen verteilt. hättet ihr eine fünfliterflasche dabei, könnte es evtl. probleme geben.
HT at ETNW Geschrieben 13. Januar 2010 Melden Geschrieben 13. Januar 2010 Wenn ihr in OSL ankommen solltet, so ist es recht unwahrscheinlich dass sich der Zoll für Euch interessieren sollte. Das heißt nicht, dass Ihr da über die Freigrenzen gehen solltet - nur, dass es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass Ihr da angesprochen werdet. Ansonsten: Der Einkauf in Norwegen bei Ankunft ist wirklich empfehlenswert, allerdings sind die Preise für Alkoholika doch noch höher als bei den deutschen Discountern (besonders wenn es nicht unbeding Markensprit sein muss). Falls Ihr Freunde / Bekannte in Norwegen haben solltet, so könnt Ihr auch Zigaretten zollfrei bei Ankunft einkaufen und dann verschenken (oder auch verscherbeln ...?). Die sind in NO nämlich auch ziemlich teuer (man gut dass ich NR bin ...). -HT
HerrBert Geschrieben 14. Januar 2010 Melden Geschrieben 14. Januar 2010 Hallo! Ich habe auch mal eine Frage zum Zoll. Wie verhält es sich, wenn ich meine Langstreckenflugreise aus dem außereuropäischen Ausland in Zürich enden lasse, und dann weiter auf dem Land-, ggf. (Boden-)Seeweg nach Deutschland fortsetze? Ich habe herausgefunden, dass die Freimengen für Spirituosen und Zigaretten nahezu gleich sind, beim Warenwert der übrigen Waren sind die Schweizer nicht so großzügig - man muss auf alle Waren Abgaben entrichten, wenn man die Freimenge von 300 SFR übersteigt. Nun habe ich ja gar nicht vor, in die Schweiz einzureisen, um da meine Andenken und Mitbringsel gewinnbringend zu verkaufen, die Schweiz soll ja nur Transitland sein. Und den Koffer werden sie mir ja wohl nicht verplomben... Muss ich also im ungüngstigsten Fall zwei Mal Abgaben zahlen, wenn ich für (nehmen wir mal an) 500 EUR im Ausland eingekauft habe? Danke im Voraus für die Antworten
Fabian Geschrieben 14. Januar 2010 Melden Geschrieben 14. Januar 2010 Ja. Wenn du in die Schweiz einreist, kannst du keinen Transit geltend machen. Du musst dich also an die 300CHF halten, das wird natürlich mal mehr und mal weniger genau kontrolliert. Wenn du trotz höherer Menge den grünen Ausgang wählst und erwischt wirst, zahlst du die 3x MwSt auf alles (die einfache liegt bei uns bei 'nur' 7.6%)
Sickbag Geschrieben 15. Januar 2010 Melden Geschrieben 15. Januar 2010 Ist Google schon wieder kaputt? ;-) Von http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/zu...ex.html?lang=de : Abgabenpflichtige Privatwaren, welche für den Transit durch die Schweiz bestimmt sind, müssen bei der Einreise angemeldet werden. Werden Privatwaren bis zu einem Gesamtwert von Fr. 5'000.- durch die Schweiz befördert, so erfolgt die Abfertigung an der Grenze in der Regel formlos. Diese Regelung gilt nicht für abgabenpflichtige alkoholische Getränke, Lebensmittel und Tabakwaren. Für alkoholische Getränke, Lebensmittel und Tabakwaren sowie Privatwaren über einem Gesamtwert von Fr. 5000.- wird bei der Einreise ein Transitschein erstellt und es ist eine Kaution zu hinterlegen, die anlässlich der Wiederausfuhr mit der Ware vom Ausgangszollamt erstattet wird. Solche Hinterlagen erfolgen üblicherweise mit Bargeld (CH-Franken oder €, rückerstattet werden CH-Franken). Die Zollstellen können in bestimmten Fällen auch für Waren mit einem Gesamtwert von unter Fr. 5000.- eine Kaution verlangen.
HerrBert Geschrieben 15. Januar 2010 Melden Geschrieben 15. Januar 2010 Ist Google schon wieder kaputt? ;-) Google nicht, aber die Seite des Schweizer Zolls konnte ich gestern nicht erreichen. Die Informationen sind ja schon mal ganz hilfreich, vielen Dank! Hat denn jemand eine Ahnung, wie so eine "formlose Abfertigung" aussieht? Muss da auch keine Kaution hinterlegt werden, die ich bei der Ausreise wiederbekomme? Wie der Fall bei Waren über 5000 CHF aussieht, ist ja ausführlicher beschrieben als im Fall mit einem geringeren Warenwert.
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