Warnstedt Geschrieben 30. September 2010 Melden Geschrieben 30. September 2010 Hallo, wir hatten vor ein paar Tagen das Problem das unser Flug von Mombasa nach Frankfurt um 24 Stunden verschoben wurde weil der Kapitän der Maschine kurzfristig erkrankt war. Wir wurden auf verschiedene Hotels verteilt und flogen erst am nächsten Tag. Meine Frage ist, sind dies Außergewöhnliche Umstände, bzw. was kann ich der Fluggesellschaft in "Rechnung" stellen ( 1 Tag Urlaub, Parkplatzgebühren usw. ) Danke für Eure Antworten Gruß Steffen
STN-EBJ Geschrieben 1. Oktober 2010 Melden Geschrieben 1. Oktober 2010 Die Frage, ob kranke Crewmitglieder außergewöhnliche Umstände begründen können, ist noch nicht abschließend geklärt. Tendenziell würde ich eher sagen, nein. Aber bei den "Außenposten der Zivilisation" dann vielleicht doch. Falls nein, hättest du Anspruch auf die Ausgleichszahlung. Verdienstausfalls. Parkplatzgebühren etc. gingen darin auf.
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