PHXFlyer Geschrieben 19. Oktober 2010 Melden Geschrieben 19. Oktober 2010 Ich habe ein paar Fragen zum Slotvergabeverfahren an voll koordinierten Airports in Deutschland: Ich nehme an, dass eine Airline, die eine Strecke regelmaessig befliegt, im naechsten Jahr wieder erstes Anrecht auf dieselben Slots hat. Stimmt das so? Wird in D zwischen saisonalen und Ganzjahresslots unterschieden? In anderen Worten: Hat eine Airline, die eine Strecke im Winter planmaessig nicht bedient, im naechsten Sommer automatisch wieder ein Anrecht auf das entsprechende Slotpaar? Kann eine Airline, die ein Slotpaar fuer eine bestimmte Strecke besitzt, in der naechsten Flugplanperiode dieselben Slots nutzen, um einen anderen Zielort anzufliegen, ohne das Erstzugriffsrecht bei der Vergabe zu verlieren? Es waere nett und sehr hilfreich, wenn mir jemand einen kleinen Einblick in die Vergabepraxis in Deutschland geben koennte. Im voraus schon mal vielen Dank!
744pnf Geschrieben 19. Oktober 2010 Melden Geschrieben 19. Oktober 2010 http://www.dvwg-rhein-main.de/060112_Ulric...tAllocation.pdf http://www.gesetze-im-internet.de/fpkv/BJNR126200994.html http://www.fhkd.org/cms/uploads/media/RP-H...ts_version4.pdf
PHXFlyer Geschrieben 19. Oktober 2010 Autor Melden Geschrieben 19. Oktober 2010 @ 744pf: Vielen Dank fuer die Muehe, die du dir mit den Links gegeben hast. Leider finde ich darin kaum eine Antwort auf die obigen Fragen. Am ehesten vielleicht noch dieses Zitat aus der oben verlinkten Durchfuehrungsverordnung: Über Einzelfragen der zweckdienlichen Auslegung und Anwendung der Vorschriften über den Vorrang bei der Zuweisung von Start- und Landezeiten (Slots) sowie der Vorschriften über die Durchführung der Flughafenkoordination entscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen seiner Rechts- und Fachaufsicht. Das heisst doch, dass, wenn's drauf ankommt, die Tuer offen steht fuer Kuhhaendel und aehnliche Mauscheleien?
744pnf Geschrieben 19. Oktober 2010 Melden Geschrieben 19. Oktober 2010 Leider finde ich darin kaum eine Antwort auf die obigen Fragen. Die Folien 19-21 im ersten pdf hast Du Dir auch aufmerksam angesehen?
touchdown99 Geschrieben 19. Oktober 2010 Melden Geschrieben 19. Oktober 2010 Ist alles europarechtlich en detail geregelt in der EU VO 95/93: http://www.fhkd.org/cms/uploads/media/VO-int.pdf "Grandfathering" von Slots in Art. 8, Slottausch in Art. 8a. Nach dem Wortlaut der VO ist regelrechter Slothandel nicht erlaubt auch wenn er faktisch stattfindet (es wird dann häufig Schrott gegen Gold getauscht ("exchange"), begleitet von ein paar Scheinchen).
HorstFeilzer Geschrieben 19. Oktober 2010 Melden Geschrieben 19. Oktober 2010 Antworten: Frage 1: Ja, wenn man 80% einer Slotserie (mind. 5 Slots am selben Wochentag, selbe Uhrzeit, also z.B. jeden Montag, 8 Uhr, Departure in FRA) in einer Flugplanperiode nutzt, hat man Anrecht auf dieselbe Serie in der nachfolgenden, identischen Flugplanperiode. Sommer oder Winter. Frage 2: Winter und Sommer werden getrennt betrachtet. Allerdings hast Du eine leicht hoehere Prioritaet bei der Slotvergabe, wenn Du aus einem saisonalen Flug (nur Sommer z.B.) einen ganzjaehrigen machen willst. Um Deine Frage zu beantworten: Ja das hat sie, die Grossvaterrechte oder Historics beziehen sich nur auf die Sommerperiode. Frage 3: Das ist kein Problem, es sei denn, die Slot-Allokation erfolgte explizit fuer diese Strecke. Kann z.B. passieren, um strukturschwache Regionen mit einer Hubanbindung zu staerken. Ausserdem darf Deine neue Destination natuerlich nich die Koordinierungsparameter verletzten (zB Nordamerika- oder Israel-Regel in Frankfurt)
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