dafri Geschrieben 20. Januar 2012 Melden Geschrieben 20. Januar 2012 Hallo liebe Mitleser, ich habe im Internet vor einigen Tagen diese interessante Pressemitteilung zu einem neuen Musterverfahren beim Finanzgericht BW gefunden: http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid...&nid=130190 Wieder einmal hat ein Pilot geklagt um seine Kosten für die Erstausbildung als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen zu können. Nach etwas Recherche habe ich herausgefunden, dass das Verfahren mit dem Aktenzeichen "10 k 4245/11" von Steuerberater Heinrich Braun aus Mannheim geführt wird. (Quelle: akt. Ausagbe Zeitschrift "Steuertip") Vielleicht kann jemand mit der Info etwas anfangen. Auf jeden Fall können die Betroffenen wieder hoffen...
FliegElchkuh Geschrieben 21. Januar 2012 Melden Geschrieben 21. Januar 2012 Hallo dafri, vielen Dank für deinen Beitrag. Eigentlich war die Angelegenheit mit der Thematik 'Kosten für ein(e) Erststudium / Erstausbildung - vorweggenommene Werbungskosten ?' schon durch. Siehe Urteil: VI R 38/10 Leider kam dann der 'Nichtanwendungserlass' dazwischen :angry: und nun muss man seine Hoffnung in das Verfahren 10 K 4245/11 vor dem FG Baden-Württemberg setzen. Sofern es gelingt das Verfahren zum BFH zu bekommen, so sind die Erfolgsaussichten recht gut. Gruß!
dafri Geschrieben 21. Januar 2012 Autor Melden Geschrieben 21. Januar 2012 Hallo Elchkuh, bleibt zu hoffen, dass das Verfahren recht schnell zum BFH oder sogar nach Karlsruhe kommt. Heute war sowohl in der "Rheinpfalz" als auch im "Mannheimer Morgen" ein schöner großer Artikel zu dem Fall gestanden. Scheint also durchaus größere Kreise zu ziehen...Die Hoffnung stirbt zuletzt! :) Hier noch zwei Links: http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/cms....&id=8545144 http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/...te-Gericht.html
dafri Geschrieben 19. Januar 2013 Autor Melden Geschrieben 19. Januar 2013 Es gibt News zum Thema Ausbildungskosten: Das oben genannte Verfahren beim FG BW hat es inzwischen in die Revision "geschafft"! Neues Aktenzeichen beim BFH lautet: "VI R 2/13".
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