Gast Geschrieben 2. September 2002 Melden Geschrieben 2. September 2002 Kann mir mal bitte jemand genau sagen was folgende Begriffe genau bedeuten. -leasen -wetlease -subcharter Wie läuft das beui geleasten Maschinen mit der Bemalung und Innenausstattung -> welche rechte haben sie?
ANA Geschrieben 2. September 2002 Melden Geschrieben 2. September 2002 ich kann dir zwei davon erklären: Subcharter bedeutet, dass einen gecharterte Maschine weiter verchartert wird. Wetlease bedeutet, dass man ein Flugzeug und die Besatzung dazu mietet.
Airmech Geschrieben 2. September 2002 Melden Geschrieben 2. September 2002 leasen tut man ein flugzeug in der regel von einem "verleaser" alla ILFC. das flugzeug wird nach wünschen der airline "gebaut" und natürlich auch lackiert, den "verleaser" interessiert sich in der regel nicht dafür, er bezahlt nur.... wetlease ist, wie schon gesagt, samt besatzung, meistens wird von einer anderen airline "wetgeleased"..... subcharter sind kurzzeitiges "ausleihen" eines flugzeuges (meisten wetlease), zb. wenn eine eigene maschine AOG ist, subcharter sind meisten von sehr kurzer dauer (1 flug bis wenige wochen).....
Gast Geschrieben 2. September 2002 Melden Geschrieben 2. September 2002 Wenn jetzt Air Berlin von Transavia eine MAschine mietet und die dann weitervermietet an zb Hapag Lloyd, wie muss das dann heiße -> Die Maschine fliegt im Subcharter von Transavia oder die Maschne fliegt im Subcharter von Air Berlin? In wie fern muss der Titel der von der Fluggesellschaft geleasten Maschine erscheinen? -> muss Air Berlin dann einen Titel von Transavia tragen oder wie läuft das? Wäre nett wenn jemand mal die Pflichten und rechte angibt [ Diese Nachricht wurde geändert von: XQ737 am 2002-09-02 17:39 ]
AvroRJX Geschrieben 2. September 2002 Melden Geschrieben 2. September 2002 @XQ737 Wie heißt es so schön im Juristendeutsch:"Ist alles Vertragssache." Deshalb gibt es ja die vielen schönen Bilder von Maschinen in gemischtem Livery, die jedes Spotterherz höher schlagen lassen. Geregelt wird, was beide vertragsparteien regeln wollen und in der Art wie sie sich einigen. Da Umlackieren kostet und der Charterer das bezahlen darf, wird er aus Kostengründen zumeist so wenig wie nötig umlackieren lassen (nur den Namenszug) bzw. wenn möglich nur mit Aufklebern arbeiten. [ Diese Nachricht wurde geändert von: AvroRJX am 2002-09-02 17:46 ]
Airmech Geschrieben 2. September 2002 Melden Geschrieben 2. September 2002 deine fragen kann man nicht pauschal beantworten, da die verträge "reine verhandlungssache" ist, und keine airline in der regel die leasing/charter bedingungen offenlegt........
Zulu Geschrieben 2. September 2002 Melden Geschrieben 2. September 2002 Es gibt auch ein anderer Begriff in Bezug aus das Leasinggeschäft, nämlich ACMI. Das heisst, der Leasingnehmer bezahlt eine vorher festgesetzte Leasingrate für folgende Leistungen von der Leasinggesellschaft oder Airline: A = Aircraft (Fluggerät) C = Crew (Besatzung, meistens Cockpit) M = Maintenance (Wartung) I = Insurance (Versicherung) Atlas Air verleast die meisten ihrer Frachter auf ACMI Basis zum Beispiel.
Gast Geschrieben 2. September 2002 Melden Geschrieben 2. September 2002 Wetlease ist nicht nur mit Besatzung, sondern heisst, die Maschine wird von der vermietenden Airline betrieben, inklusive Crew, Treibstoff, sonstige Betriebsstoffe, eben alles, deshalb heisst es Wetlease (wet = feucht). Eine normale Lease ist die Ueberlassung des Geräts, welches dann aber durch Crews der mietenden Airline betrieben wird, welche sich auch um Treibstoff und anderes kümmert. Diese Art des leasens wird auch als Drylease (trocken) bezeichnet. ACMI ist ein ziemlich neuer Begriff, der durch Atlas Air geprägt wurde. ACMI Leases sind gross im kommen.
BU662 Geschrieben 3. September 2002 Melden Geschrieben 3. September 2002 @XQ737 Wenn eine Airline eine gemietete Maschine weitervermietet, dann sind das sogenannte Sub-leases, oder zu deutsch Untervermietungen. Die sind nicht so selten, in der Regel aber für sehr kurze Zeiträume, manchmal wenige Tage.
airlineaktuell Geschrieben 3. September 2002 Melden Geschrieben 3. September 2002 wetlease = Vermietung inklusive Crew (entweder nur die Cockpitcrew oder zusätzlich auch noch die Kabinencrew) drylease = Vermietung des Flugzeuges ohne Besatzung subleased = Unter- oder Weitervermietung einer bereits geleaseden Maschine subcharter = Kurzfristiger Einsatz für eine andere Gesellschaft mit kompletter Crew. Z.B. bei kurzzeitigem Fluggeräteausfall oder in Spitzenzeiten bei Gerätemangel. Eine andere Airline wird beauftragt den Flug durchzuführen. [ Diese Nachricht wurde geändert von: airlineaktuell am 2002-09-03 13:20 ]
DUS-Fan Geschrieben 3. September 2002 Melden Geschrieben 3. September 2002 Wenn wir schon mal dabei sind, was heißt Add-Hoch Cherter oder so? Danke
Hame Geschrieben 3. September 2002 Melden Geschrieben 3. September 2002 Ad-hoc Charter ist das kurzfristige Chartern eines Fliegers, meistens auf Basis wet-lease. Hier besteht häufig nur für Bedarf für einen einzelenen Flug. Ist insbesondere im Cargogeschäft sehr häufig.
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.