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Problem mit Flightright: Unterschiedlicher Meinung über ausführende Airline


G-GFFD

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Geschrieben

Hallo Zusammen

Ich habe momentan ein Problem mit Flightright, wir sind uns nicht einig wer die ausführende Airline war. Hier die Fakten:

Mein Flug BHX - ZRH war wegen eines technischen Problems das beim Swiss European Avro in Birmingham auftragt 6h verspätet. Der Swiss Eurpean Avro kam pünktlich aus Zürich in Birmingham an, erst in Birmingham kam das technische Problem womit sich der Abflug um 6h verzögerte.

Gebucht Monate im Voraus war der Flug als operated by Helvetic Fokker 100 geplant. Allermeistens wurde/(wird) der Flug LX 423 von Helvetic für Swiss ausgeführt.

Spätestens am Vortag vor Abflug war bereits klar das der Flug von einem Swiss European Avro ausgeführt werden wird.

Wann und wieso der Flug von einer Helvetic Fokker 100 ausnahmsweise auf einen Swiss European Avro gewechselt wurde weiss ich nicht, doch da es spätestens am Tag vor Abflug passierte und dieser Flugzeugwechsel mit der Verspätung nichts zu tun hat, ist das doch irrelevant, oder?

Ausführende Airline war definitiv Swiss European Airlines, oder? Könnt ihr mir das so bestätigen?

Angegeben habe ich den Fall bei Flightright natürlich mit Swiss European. Flightright ist leider überzeugt davon das der Flug von Helvetic ausgeführt wurde (bzw werden sollte), den so stehe es in ihrer Datenbank.

 

So haben sie das selbständig korrigiert und versuchen jetzt den Anspruch gegenüber Helvetic durchzusetzen . . . Naja. Klar für 99% Prozent der Fälle haben sie gegenüber dem "doofen Kunden" recht und vereinfachen so das ganze. Hat ihre Datenbank aber einmal nicht recht, dann wird es mühsam . . .

Ich habe Flightright schon 2x darauf hingewiesen wer meiner Meinung nach wieso ausführende Airline war, 2x kamen sehr nette Antworten zurück mit der Erklärung Unterschied gebuchte Airline / ausführende Airline doch sie blieben bei ihrer Meinung das Helvetic die ausführende Airline war.

Die Zahlungsaufforderung hat Helvetic natürlich abgelehnt, ist ja logisch denn sie haben mit der Sache nichts zu tun.

Flightright will den Fall jetzt einer Anwaltskanzlei übergeben um die Entschädigungszahlung von Helvetic einzuklagen, für das muss ich nocheinmal eine Vollmacht unterschreiben. . .

Mach ich natürlich nicht . . .

Jetzt warte ich mal ab was ihr dazu meint, wer ausführende Airline war. Danach werde ich noch ein letztes Mal versuchen klarzustellen das Swiss European ausführende Airline war und sonst weiss ich auch nicht mehr weiter. (Mein eigener eingeschriebener Brief hat Swiss gekonnt ignoriert > . ' )

Tipps zur Wortwahl für mein 3tes Mail an Flightright sind gerne gesehen, in meinen ersten 2x Mails haben sie es leider nicht verstanden (+/- gleiche Wortwahl für die Erklärung wie oben)

Ist Schade, weil in einem anderen Fall habe ich sehr guete Erfahrungen mit Flightright gemacht.

Danke!

Geschrieben

Für mich liest sich das ganze nach einem Wet-Lease. Flieger und Crew sind dann zwar von Gesellschaft A, der Flug ist aber immer noch operated by Gesellschaft B (und womöglich mit einer weiteren Flugnummer von Gesellschaft C).

 

Dann hätte Flightright Recht.

 

Hatte der Flug überhaupt eine Swiss European-Flugnummer?

Geschrieben

Hmmm . . .

 

Wetlease wäre es gewesen wenn Helvetic den Swiss Flug für Swiss ausgeführt hätte.

 

Hier hätte Swiss European im Wetlease für Helvetic die im Wetlease für Swiss European hätten fliegen sollen den Flug durchgeführt.

Also Gesellschaft A hätte den Flug verkauft operated by Gesellschaft B die dan ein Flieger der Gesellschaft A im Wetlease für die Durchführung des Fluges eingesetzt hätten.

 

Der Flug hatte LX 423 als Flugnummer (+ ev. ein paar Star Alliance Codeshares, er hatte definitiv keine Helvetic (2L) Flugnummer.

 

Trotzdem danke!

 

Was meinen andere dazu?

Geschrieben

Mal abgesehen vom Flugplan - nehmen wir an du hättest nichts davon gewusst.

 

Du bist in eine Flugzeug der Swiss European eingestiegen und die Besatzungw ar von Swiss European. Am Anfang haben sie die Passagiere womöglich sogar in Namen von Swiss European begrüsst.

 

Für mich scheint der Fall klar!

 

BTW: Ich habe in ganz ähnlichen Fällen von Swiss schon zweimal eine Zahlung erhalten nachdem ich im online Kontaktformular den Sachverhalt kurz geschildert habe.

Geschrieben

Generell sehe ich es wie folgt. Du hast einen Beförderungsvertrag mit der LX geschlossen. Strecke A-B. Gemäß Buchungsunterlagen OP by Helvitec. Das ist Vertragsbestandteil. Helvitec kann natürlich eine andere Airline beauftragen, wenn die selbst nicht fliegen können. (kurzfristiger Ausfall, ...) Und den gleichwertigen Ersatz haben die mit LX ja gefunden!

Jetzt kam jedoch noch ein Technical der LX hinzu. Diesen hat einzig die LX zu verantworten. Und auch nur das ist ausschlaggebend. Der Flugzeugwechsel tut gar nicht zur Sache. Sind zwei versch. Paar Schuhe. Also, Forderungen an LX stellen. (wegen dem delay)

  • 7 Monate später...
Geschrieben

Lieber Fluggast (G-GFFD),

 

wir freuen uns, dass Sie uns mit Ihrem Flug von Birmingham nach Zürich erneut die Durchsetzung Ihrer Ausgleichsansprüche anvertraut haben. Umso mehr bedauern wir die Unzufriedenheit und sind Ihren Hinweisen gleich genau nachgegangen: Sehr oft kommt es vor, dass der Fluggast selbst keine Information darüber erhält, wenn sein Flug von einem Tochterunternehmen oder Subcharter ausgeführt wird. Das führt dazu, dass wir Daten abändern müssen, sofern uns die Stellungnahme der Fluggesellschaften fehlen und sämtliche Datenbanken eine andere Airline nennen.

 

Da es wichtig ist, dass Ansprüche stets gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft geltend gemacht werden, da sonst ein gerichtliches Unterliegen drohen könnte, haben wir uns auf den einzigen, vor Gericht beständlichen Nachweis berufen müssen: die Angabe in den Datenbanken. Ihr Flug wird auch heute noch mit der ausführenden Airline Helvetic ausgewiesen, jedoch haben wir uns auch weiterhin an Swiss gewandt und bestätigen Ihnen hiermit, dass diese – wie Sie vollkommen korrekt angaben – den verspäteten Flug vorgenommen hat.

 

Unser Kundenservice wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir hoffen, dass Sie mit dieser Antwort unsere Sichtweise nachvollziehen können und freuen uns, wenn wir Ihnen auch in diesem Fall zur erfolgreichen Durchsetzung verhelfen können.

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