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Dürfen Piloten die Mitnahme von Abschiebe-Flüchtlingen verweigern?


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Hi,

insoweit  gilt vollumfänglich der  §12LuftSiG.  

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist Beliehener, das heißt er hat die gleichen Rechte wie die Bundespolizei an Bord. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Türen geschlossen sind. 
Vor dem Flug hat er alle Maßnahmen zu ergreifen die nötig sind um den Flug so sicher wie möglich zu machen und erkannte Risiken und Probleme auszuschließen. Dazu hat er einen sehr großen Ermessensspielraum.
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer kann Personen die die Sicherheit gefährden vom Transport ausschließen. Dabei genügt der äußere Anschein. Er muss keine Alkoholkontrolle  oder ähnliches durchführen, der Verdacht reicht hier aus. 
Allgemein gilt bei Passagierflügen,  geibt es den Anschein, das der/die Abzuschiebende den Eindruck machen, das sie gegen ihren Willen in Flugzeug einsteigen, gilt die Sicherheit als gefährdet und die Ablehnung der Mitnahme kann der verantwortliche Flugzeugführer anordnen. 
Bei Abschiebeflügen, sind keine zahlenden Passagiere an Bord. Hier sieht die Lage ganz anders aus. Dort ist das Verhältnis zwischen den Abzuschiebenden und der Polizei  ganz anders. Auf diesen Flügen kommt auf einen Abzuschiebenden zwei Polizisten. Die Unwilligen kommen bereits mit Handschellen an Bord.  Hier darf der Transport von Unwilligen nicht verweigert werden. Die Polizei stellt  mit 60-80 Polizisten an Bord die nötige Sicherheit her. Auch hier gilt, der Chef an Bord ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer und ist während des Fluges damit Vorgesetzter der Polizisten. Er hält Kontakt mit dem Leiter der Einheit und hat die volle Kontrolle über die Lage an Bord. 
Die Verweigerung aus Gewissensgründen einen solchen Flug durchzuführen sieht das Arbeitsrecht nicht vor. In dem Fall wäre das Problem im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abzuklären. Im Normalfall findet man dafür Lösungen. 
Zu berücksichtigen und abzuwägen ist in allen Fällen, das es einen Transportvertrag gibt, der den Luftverkehrsregeln und den wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers entspricht. Das das Unternehmen Geld verdienen muss und in der Öffentlichkeit einen positiven Eindruck haben sollte und das die Sicherheit an oberster Stelle steht. Eine angetrunkene, lustige Fußballmannschaft vom Transport nach Mallorca auszuschließen...?  Anschauen, wie erfahren ist die Cabin-Crew,  kurzes Teambriefing, abwägen, entscheiden usw.... 
 

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