airliners.de Team airliners-Nachrichten Geschrieben 3. September 2019 airliners.de Team Melden Geschrieben 3. September 2019 Kurzmeldung Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, lehnt Strafsteuern auf Billigflüge ab. Eine pauschale Steuer nur auf Flugtickets, die weniger als 50 Euro kosten, sei zu kurz gegriffen, sagte er gegenüber der Funke Mediengruppe. Die Bundesregierung müsse größere Lösungen wie eine einheitliche Kerosinsteuer für innereuropäische Flüge ansteuern..
Laszlo_Lebrun Geschrieben 3. September 2019 Melden Geschrieben 3. September 2019 "Eine pauschale Steuer ... sei zu kurz gegriffen... müsse größere Lösungen..." Die eine kurzfristige Maßnahme schliesßt eine längerfristige, bessere Lösung nicht aus! Das Statement ist zu kurz gegriffen...
Michael72291 Geschrieben 3. September 2019 Melden Geschrieben 3. September 2019 Ist ein Mindestpreis eine "Strafsteuer"? Der Mindestlohn ist eine Strafsteuer?
FreundLH Geschrieben 3. September 2019 Melden Geschrieben 3. September 2019 Mindestpreise wären nach EU-Recht sowieso EU-rechtswidrig. Da hat mal einer eine Nebelkerze gezündet. Man hat gerade die Mindestpreise für Architektenhonarare als EU-rechtswidrig erklärt
Michael72291 Geschrieben 3. September 2019 Melden Geschrieben 3. September 2019 vor 29 Minuten schrieb FreundLH: Mindestpreise wären nach EU-Recht sowieso EU-rechtswidrig. Du denkst an das Kartellrecht und Mindestpreise? Wären da nicht Absprachen unter (Luftfahrt-)Unternehmen gemeint? Und systematischer Verkauf unter Einstandspreis ist da auch nicht erlaubt, der Einstandspreis wäre schon ein Mindestpreis. Wie nennst du es wenn ein Flugpreis selbst unter den personengebundenen Kosten(Luftverkehrsabgabe, Sicherheitsgebühren, Passagierentgelt,..) ist?
FreundLH Geschrieben 3. September 2019 Melden Geschrieben 3. September 2019 vor 3 Stunden schrieb Michael72291: Du denkst an das Kartellrecht und Mindestpreise? Wären da nicht Absprachen unter (Luftfahrt-)Unternehmen gemeint? Und systematischer Verkauf unter Einstandspreis ist da auch nicht erlaubt, der Einstandspreis wäre schon ein Mindestpreis. Wie nennst du es wenn ein Flugpreis selbst unter den personengebundenen Kosten(Luftverkehrsabgabe, Sicherheitsgebühren, Passagierentgelt,..) ist? Man darf zu einem bestimmten Teil unter dem Einstandspreis verkaufen. Mol verkauft ja nicht den ganzen Flieger für 9 Euro. Man darf auch kein Unternehmen betreiben, das über 13 Jahre keinen Cent Gewinn erwirtschaftet hat. Stichwort: Liebhaberei
Michael72291 Geschrieben 3. September 2019 Melden Geschrieben 3. September 2019 vor 46 Minuten schrieb FreundLH: Man darf zu einem bestimmten Teil unter dem Einstandspreis verkaufen. Mol verkauft ja nicht den ganzen Flieger für 9 Euro. Bei Verkauf unter Einstandspreis geht es nicht um gelegentlich, sondern systematisch. Entscheide selbst was bei Ryanair der Fall ist.
HansZi Geschrieben 8. September 2019 Melden Geschrieben 8. September 2019 Am 03.09.2019 um 20:46 schrieb FreundLH: Man darf zu einem bestimmten Teil unter dem Einstandspreis verkaufen. Mol verkauft ja nicht den ganzen Flieger für 9 Euro. Aber im Durchschnitt decken die Preise von MOL (und nicht nur die Einstandspreise) nicht die Kosten. Das kann man schon 'systematischen Verkauf unter Einstandspreis' nennen.
NCC1701 Geschrieben 8. September 2019 Melden Geschrieben 8. September 2019 vor 2 Minuten schrieb HansZi: Aber im Durchschnitt decken die Preise von MOL (und nicht nur die Einstandspreise) nicht die Kosten. Das kann man schon 'systematischen Verkauf unter Einstandspreis' nennen. Kannst du das belegen? ...NCC1701
HansZi Geschrieben 8. September 2019 Melden Geschrieben 8. September 2019 vor 9 Minuten schrieb NCC1701: Kannst du das belegen? ...NCC1701 Average booked passenger fare: 37,03 EUR Cost per booked passenger: 47,02 EUR ------------------------------------------------------------ Ergibt -9,99 EUR pro Passagier Ryanair annual report 2019, S. 58
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