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Gastbeitrag: Coronavirus – ein arbeitsrechtlicher Überblick


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Geschrieben

Kurzarbeit heißt nicht, wie oft fälschlicherweise geschrieben, dass der Staat 60 bzw. 67 % des Nettoentgelts übernimmt. Das ist nur dann der Fall, wenn wirklich komplett Kurzarbeit 0 zu Grunde liegt.

 

Der Staat übernimmt nur die Nettodifferenz in eben dieser Höhe. 
 

Aktuell hat die IG Metall NRW einen Kriesentarifvertrag mit den Arbeitgebern abgeschlossen. Es wird keine Erhöhungen geben. 

Für Eltern wurden zusätzliche fünf Tage für die Betreuung der Kinder erwirkt.
 

Dieser Tarifvertrag wird wohl in Bayern und BaWü übernommen.

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