airliners.de Team airliners-Nachrichten Geschrieben 13. Mai 2020 airliners.de Team Melden Geschrieben 13. Mai 2020 Nachdem die Bundesregierung Abstand von einer verpflichtenden Gutscheinlösung genommen hatte, war der Unmut teils groß. Die EU jedoch macht erneut deutlich, dass nationale Alleingänge bei den Passagierrechten von ihr nicht hingenommen werden.Zum Artikel
YankeeZulu1 Geschrieben 13. Mai 2020 Melden Geschrieben 13. Mai 2020 endlich mal eine Info aus dem Hause "Verstager", die mich ruhig lässt. Es scheint, als hätte die Bundesregierung richtig reagiert, wenn auch nicht ganz freiwillig. Die Aussage, Gutschiene müssten ggf "interessanter" sein, klingt vordergründig gut. Bei Pauschalreisen könnte das zumindest teilweise machbar sein, bei den extrem niedrigpreisigen Reisen frage ich mch,wie das funktionieren soll. Bei Luftfahrttickets scheint mir das auch nicht gerade leicht, "ineteressantere" Gutscheine zu gestalten; Flugticketpreise sind doch teilweise schon "Spitz auf Knoipf" kalkuliert, mir fällt keine Lösung ein (muss ja auch nicht mir einfallen). Wenn man jedoch im Gegenzug das Recht auf Barerstattung sieht (welches unbestritten gesetzlich verankert ist, und welches von Reiseveranstaltern wie Airlines teils böse mit Füßen getreten wird), und bei prozentual hoher Annahme durch die Kunden die Folgen sieht, nämlich Liquiditätsabfluss mit Richtungsweisung Insolvenz, dann ist Kreativität in hohem Maße gefordert. Ich bin gespannt, wie die im Ausland ansässigen und von Frau Verstager gemeinten Unternehmen reagieren werden, und auch m wie es bei uns weitergeht, bzw wie man damit umgeht. Ich habe selbst in einem Fall einer abgesagtene Pauschalreise (Schiff) mit den einzigen Angeboten auf Umbuchung oder Gutschein (mit Goodies) darauf hingewiesen, daß mir Barerstattung innerhalb zwei Wochen zusteht, und innerhalb von etwas mehr als 24 Stunden hatte ich die Bestätigung, daß vollständige Rückerstattung der Anzahlung erfolgen wird; bleibt nur ein paar Tage für die übliche Bearbeitung abzuwarten. Der für die Zukunft wichtige Punkt ist, wie man künftige solche "Liquiditätsfallen" vermeidet bzw wie man damit umgeht (speziell in der Luftfahrt mit üblicher vollständiger Bezahlung bei Buchung, egal wie lange der Flugzeitpunkt noch in der Zukunft ist.
G36K Geschrieben 14. Mai 2020 Melden Geschrieben 14. Mai 2020 Diese Frau Vers(t)ager macht ihrem Namen alle Ehre. So weit reichen ihre Gedankengänge nicht aus, dass mit diesem dogmatischen Beharren auf wirtschaftsschädigenden Bandagen mehr Schaden als Nutzen erreicht wird. Wenn die Airlines wegen dieser sinnfreien Haltung Pleite gehen, gibt es für viel mehr Verbraucher nämlich bald gar nichts mehr zurückzuholen! Bei derart auf Kante genähten Preisen wie in der Luftfahrt hilft es auch nichts die Gutscheine "interessanter" (für die Airlines also noch teurer) zu machen. Keiner der Kunden wird in Existenzprobleme gestürzt wenn er in dieser (durch von ihm gewählten Politikern herbeigeführten) absoluten Ausnahmesituation mal ein paar Monate länger auf seine Leistung oder Rückerstattung warten muss. Die Pflicht zur Rückerstattung ist in dieser Situation aber für die Airlines tatsächlich existenzbedrohend. Aber Mathe und Wirtschaft waren ja noch nie die Stärke des linken politischen Spektrums.
YankeeZulu1 Geschrieben 14. Mai 2020 Melden Geschrieben 14. Mai 2020 vor 7 Minuten schrieb G36K: Diese Frau Vers(t)ager macht ihrem Namen alle Ehre. So weit reichen ihre Gedankengänge nicht aus, dass mit diesem dogmatischen Beharren auf wirtschaftsschädigenden Bandagen mehr Schaden als Nutzen erreicht wird. Wenn die Airlines wegen dieser sinnfreien Haltung Pleite gehen, gibt es für viel mehr Verbraucher nämlich bald gar nichts mehr zurückzuholen! Bei derart auf Kante genähten Preisen wie in der Luftfahrt hilft es auch nichts die Gutscheine "interessanter" (für die Airlines also noch teurer) zu machen. Keiner der Kunden wird in Existenzprobleme gestürzt wenn er in dieser (durch von ihm gewählten Politikern herbeigeführten) absoluten Ausnahmesituation mal ein paar Monate länger auf seine Leistung oder Rückerstattung warten muss. Die Pflicht zur Rückerstattung ist in dieser Situation aber für die Airlines tatsächlich existenzbedrohend. Aber Mathe und Wirtschaft waren ja noch nie die Stärke des linken politischen Spektrums. ich will ja nicht generell widersprechen, aber - um Ihre Formulierungsweise zu nutzen - Rückstellungen durch Rücklagen abzudecken war wohl auch nicht die Stärke der Airlines. Juristisch und bilanzrechtlich war das alles OK, kaufmännisch ist das ...gar nicht gut. Dem Kunden seine gesetzlich verbrieften Rechte abzunehmen ist halt auch starker Tobak und schwer zu vermitteln. Bei aller Interessenabwägung: wenn man hier rückwirkend ins Rechtssystem eingreift, wird man fast alles Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit verspielen. Daher meine Forderung nach staatlichabgesicherten Gutscheinen mit Goodies als Option. Das wäre für mich der einzig vermittelbare politische-wirtschaftliche Kompromiss.
NCC1701 Geschrieben 14. Mai 2020 Melden Geschrieben 14. Mai 2020 vor 22 Stunden schrieb YankeeZulu1: Der für die Zukunft wichtige Punkt ist, wie man künftige solche "Liquiditätsfallen" vermeidet bzw wie man damit umgeht (speziell in der Luftfahrt mit üblicher vollständiger Bezahlung bei Buchung, egal wie lange der Flugzeitpunkt noch in der Zukunft ist. Das ist genau der Punkt. Das ganze Liquiditätssystem in der Reisesparte ist auf "Vorauszahlung" ausgelegt. Bezahlung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gibt es hier nicht. Und das muss sich ändern. Anzahlungen von 10-20% okay, aber Finale Rechnungsstellung erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Man muss natürlich noch schauen, wie man z.B. mit Tarifen/Angeboten umgeht, wo die Rückerstattung bei nicht Nutzung entfällt. Aber der Verbraucher darf hier nicht mehr Bank ohne Gegenleistung für die Unternehmen spielen und dann auch noch das Risiko für den Zahlungs- bzw. Leistungsausfall übernehmen. ...NCC1701
Der Duesentrieb Geschrieben 14. Mai 2020 Melden Geschrieben 14. Mai 2020 vor 1 Stunde schrieb NCC1701: Das ist genau der Punkt. Das ganze Liquiditätssystem in der Reisesparte ist auf "Vorauszahlung" ausgelegt. Bezahlung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gibt es hier nicht. Und das muss sich ändern. Anzahlungen von 10-20% okay, aber Finale Rechnungsstellung erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Man muss natürlich noch schauen, wie man z.B. mit Tarifen/Angeboten umgeht, wo die Rückerstattung bei nicht Nutzung entfällt. Aber der Verbraucher darf hier nicht mehr Bank ohne Gegenleistung für die Unternehmen spielen und dann auch noch das Risiko für den Zahlungs- bzw. Leistungsausfall übernehmen. ...NCC1701 Man muss beachten, dass bei Konzerten, Hotels und Reisen bei Nichterscheinen das Produkt nicht mehr an jemand anders verkauft werden kann. Grundsätzlich gibt es aber auch hier immer noch die Möglichkeit der kurzfristigen Bezahlung. Damit die Anbieter aber Planungssicherheit haben, bieten sie (einen Teil) der verfügbaren Plätze zu einem deutlich günstigeren Preis zur Vorbuchung an. Der günstigere Preis ist natürlich auch dadurch möglich, weil Liquidität gewonnen wird. Der Kunde hat zudem den Vorteil, dass das Produkt verfügbar ist. Manche Hotels bieten zudem die Möglichkeit der kurzfristigen Stornierung zu einem höheren Preis. Auch die Bahn/Airlines bieten flexible Tickets zu einem höheren Preis an. Das könnte man auf kurzfristige Stornierbarkeit erweitern. Aber angesichts der deutlich höheren Kosten, gibt es dafür kaum einen Markt, da die meisten doch davon ausgehen, dass sie ihren Flug wahrnehmen und den Tarif mit der geringsten Flexibilität wählen.
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