Hame Geschrieben 18. März 2002 Melden Geschrieben 18. März 2002 Bei Flugzeugkäufen wird immer wieder erwähnt, daß soundsoviele Optionen aufgenommen wurden. Habe diese eigentlich eine rechtlich verbindliche Bedeutung? Werden evtl. auch Vorauszahlungen oder Stornokosten für Optionen fällig? Wenn nein, was bezwecken sie dann?
728JET Geschrieben 18. März 2002 Melden Geschrieben 18. März 2002 Mit Optionen werden üblicherweise Lieferpositionen im Vorraus belegt. Normalerweise wird hierfür ein Betrag bei Aufnahme fällig, dafür garantiert der Hersteller bis zu einem festgelegten Zeitpunkt (6-12 Monate) die Maschine für den "Optionator" zu reservieren, danahc verfällt die Option und die Maschine wird auf dem freien Markt angeboten. Verbesserungen werden erwünscht... Gruß 728JET http://fly.to/rorders
Gast Geschrieben 18. März 2002 Melden Geschrieben 18. März 2002 Optionen garantieren den Kunde auch, dass der Einzelpreis pro Flugzeug auch bei Nachbestellungen nicht höher ist, als die schon gekauften Maschinen. Je nach Vereinbarungen können Optionen auch über Jahre gehalten werden. Soweit ich weiß gibt es nur bei gestrichenen Festbestellungen hohe Stornoraten, bei Optionen, die nicht gezogen werden, gibt es nur geringe Stornogebühren bzw. gar keine. Optionen müssen in Festbestellungen umgewandelt werden, d.h. eine Option ist noch keine Maschine mit Seriennummern. Rechtlich können Optionen nicht verkauft werden, nur von der Airline, die den Auftrag erteilt hat, oder von Leasinggesellschaften umgewandelt werden.
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