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Probleme mit Flugbuchungen bei Easyjet


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vor 1 Stunde schrieb GommeranerKlappspaten:

Fakt ist, eine längerfristige Urlaubsbuchung kann ich bei easyJet auf unbestimmte Zeit keinesfalls mehr buchen, da die Airline nach eigenen Angaben unter 60 % Auslastung in Zukunft nicht mehr abhebt. 

 

Da dieses wirklich Neuigkeiten wären, die zum Thema gehören (falls wahr), kannst Du sicher die Quelle dafür nennen ?

Oder hast Du dir das einfach mal ausgedacht/hergeleitet/wurde es Dir von einer Fee ins Ohr geflüstert... ?

Bearbeitet von PhlY3r
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vor 8 Stunden schrieb Besserwisser:


Genauso motzig reagieren alle anderen Kunden bei anderen Airlines derzeit wohl auch. Spätestens wenn es wieder die ersten Tickets 30€ billiger gibt als bei der Konkurrenz fliegt der vermeintlich vergraulte Stammkunde doch wieder mit easyjet. Billigairlines sind nicht dafür bekannt einen tollen Service zu leisten sonder füllen die Flieger über den Preis. 

MOM: Ich habe EZY nie gebucht,nur des Preises wegen. Im Vergleich zu anderen Airlines (ich rede hier aber nur über Berlin) hat Easyjet sehr oft die besseren Flugzeiten, war in der Vergangenheit (vor Corona) IMMER zuverlässig ,und ja auch der Service (vor Corona) war immer besser . Wo gibt es schon bei FR/Lauda eine Kundenhotline,oder aber ein deutschsprachiges Kontaktfenster ?

Warum Easyjet nun den Mainstream der Bundesregierung übernommen hat,und alle vor Angst zitternd "im Keller" zurücklässt,entzieht sich meiner Kenntniss.

Für mich sind die MA von EZY immer noch Spitze,aber die Firmenphilosophie ist für mich links/rot/unterirdich "gehorsam" dem deutschen Michel /Merkel/ ergeben .

Was macht Orban'S Wizz im Gegenzug????Die Expandieren! Als einzige,während sich alle anderen einigeln oder verkriechen.

Bearbeitet von EDCJ
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Am 15.6.2020 um 13:49 schrieb medion:
Am 13.6.2020 um 21:57 schrieb JSQMYL3rV:

wen es interessiert: das Geld verfällt dann einfach und ist weg)

 

Davon ab, dass Gutscheine ganz so einfach auch nicht verfallen dürfen

Habe mal einen Anwalt gefragt:

Es sieht so aus, als würde walisisches Recht gelten (daher nur vage Aussage) und danach der Gutschein durchaus verfallen dürfe

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38 minutes ago, JSQMYL3rV said:

Es sieht so aus, als würde walisisches Recht gelten (daher nur vage Aussage) und danach der Gutschein durchaus verfallen dürfe

 

Ich kann mir zwar mittlerweile Vieles vorstellen, der Sinn einer solchen Regelung (wenn es denn stimmt!) für einen Flug von Berlin nach Italien erschließt sich mir nicht.

 

Ich mag zwar den Namen Klappspaten auch nicht unbedingt, aber warum sind einige hier gleicher als andere und dürfen uns mehrfach beherzt mit der Route Dortmund-Luton und einer Einzelflugauslastung beglücken?

 

Zum Geschäftlichen: So fing es übrigens bei TUIfly vor einigen Wochen auch an, die halbe Entourage erzürnte sich aufs Äußerste über das Äußern schlechter Zukunftsaussichten...

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vor 1 Stunde schrieb JSQMYL3rV:

Es sieht so aus, als würde walisisches Recht gelten (daher nur vage Aussage) und danach der Gutschein durchaus verfallen dürfe

Es gilt das Recht von England und Wales, wie es auch in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Easyjet steht. Und das ist zulässig. Trotzdem muss geprüft werden, ob die englischen AGB mit deutschem AGB vereinbar sind. Das kann unterschiedlich ausfallen.

Es gibt im englischen Recht keine Mindestgültigkeit von Gutscheinen, wie auch im deutschen Recht. Ein nach deutschem Recht ausgestellter Gutschein verjährt in der Regel nach drei Jahren. Ein Verfall nach einem Jahr wird in Deutschland als Benachteiligung angesehen. Trotzdem sind abweichend auch kürzere Fristen zulässig.

Ob das auch für Gutscheine gilt, die nach englischem Recht ausgestellt werden müssen die Gerichte entscheiden. 

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"Wie kommen Reisende an ihre easyJet Rückerstattung?

 

Wenn Mails jedoch unbeantwortet bleiben und Sie stundenlang in der Telefonschleife hängen, wie sollen Sie Ihr Geld zurückerhalten? Das Portal Coronaritter.de hat es sich zur Aufgabe gemacht, betroffenen Passagieren in dieser Situation zu helfen. Erfahrene Anwältinnen und Anwälte setzen Ihr Recht für Sie durch. Sie können risikofrei in wenigen Minuten prüfen, ob Ihnen für Ihre Verbindung eine Rückerstattung zusteht. Coronaritter.de übernimmt die Kommunikation mit der entsprechenden Airline und fordert 100 % Ihres Ticketpreises für Sie zurück. Das Portal unterstützt Sie auch bei Flügen anderer Airlines sowie Pauschalreisen oder Veranstaltungen."

 

Quelle: compensation2go v. 22.06.2020

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vor 1 Stunde schrieb GommeranerKlappspaten:

"Wie kommen Reisende an ihre easyJet Rückerstattung?

 

Wenn Mails jedoch unbeantwortet bleiben und Sie stundenlang in der Telefonschleife hängen, wie sollen Sie Ihr Geld zurückerhalten? Das Portal Coronaritter.de hat es sich zur Aufgabe gemacht, betroffenen Passagieren in dieser Situation zu helfen. Erfahrene Anwältinnen und Anwälte setzen Ihr Recht für Sie durch. Sie können risikofrei in wenigen Minuten prüfen, ob Ihnen für Ihre Verbindung eine Rückerstattung zusteht. Coronaritter.de übernimmt die Kommunikation mit der entsprechenden Airline und fordert 100 % Ihres Ticketpreises für Sie zurück. Das Portal unterstützt Sie auch bei Flügen anderer Airlines sowie Pauschalreisen oder Veranstaltungen."

 

Quelle: compensation2go v. 22.06.2020

Haben Sie sich hier nur den Account gemacht um gegen EasyJet zu hetzten?

Sie haben 15 Beiträge und allesamt darüber dass Sie die paar Euro die Sie für das Ticket gezahlt haben „noch“ nicht Zurückbekommen haben, falls es Ihnen nicht aufgefallen sein sollte, ohne eine Airline in Schutz zu nehmen oder eine andere schlecht zu machen, sieht es bei allen Airlines nicht viel anders.

 

Falls es Ihnen nur um Beschwerden geht existieren genügend Bewertungsportale wie Trustpilot, TripAdvisor oder ähnlichem wo Sie gerne Ihre schlechte Erfahrung und Frust über die Firmen los werden/ teilen können.

In diesem Forum geht bzw. ging es um Neueigkeiten oder Spekulationen über die jeweiligen Airlines und keine 15 Kommentare wie lange es dauert die 20€ für das Ticket zu erstatten.

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vor 19 Minuten schrieb GommeranerKlappspaten:

Ich poste neue Tatsachen über easyJet mit Quelle! Habt Ihr positive neue Tatsachen? Die Wahrheit wollt Ihr nicht hören, ist klar! Das derzeitige Geschäftsgebaren zahlt sich aus ...


Hau raus, hoffentlich hat es nichts mit der Erstattung Deines Tickets zu tun, weil das hat jetzt auch der letzte hier verstanden. Wir können von Glück reden dass sich hier nicht alle anmelden die ein Ticket haben welches noch nicht erstattet wurde. Das würde den Rahmen sprengen und wirkliche Neuigkeiten über Easyjet würde keiner mehr mitbekommen. 

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Was sich mir hier noch nicht so erschließt, worum geht bzw. ging es auf den letzten Seiten in diesem Forum?

 

Man will sein Geld zurück?  https://www.easyjet.com/de/refund-form  

Ja, ich habe meine Flüge nicht in 7 Tagen erstattet bekommen, aber nach 7 Wochen war es da, auf Eurone und Cent. Ohne Anwalt, ohne Geschrei in irgendwelchen Foren.

 

Man will wissen, ob der eigene Flug in den Urlaub geht? Ja, dies kann in der Tat in diesem Jahr keiner so recht sagen. Aber mir fällt da auch wirklich kein Grund ein warum dies so ist. Warum Eurowings 2 Gäste bis kurz vor Olbia bringt und dann doch wieder zurück nach Deutschland, warum TUI Gäste auf einen anderen Mallorca Carrier umgebucht hat und dann diese am Ende doch nicht letzte Woche wie versprochen an einem Testprogramm teilnehmen konnten, und warum eben bei den Briten jeder stornierte Flug derzeit noch auf sold out steht. Müssen doofe Zufälle sein, oder, ach ne, die größte Pandemie der neueren Zeit. 

Ich erwarte nicht viel Verständnis für Airlines beim Bundesverband der Verbraucherschützer oder FFF, ich erwarte auch keine inhaltliche Analyse von der BILD, aber hier darf man doch wohl etwas weniger Geschrei erwarten.

 

PS: wem diese Worte nicht passen, der/die kann sich ja gerne einmal über Ryanair/Lauda, die 9Mrd für die LH und ihre Inselparadiese, oder aber auch über das Verständnis eines Wizz CEO zu Gewerkschaften hier äußern. 

Die Welt ist eben kein Ponyhof.

 

(Rant over and out :) )

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vor 7 Stunden schrieb GommeranerKlappspaten:

"Wie kommen Reisende an ihre easyJet Rückerstattung?

 

Wenn Mails jedoch unbeantwortet bleiben und Sie stundenlang in der Telefonschleife hängen, wie sollen Sie Ihr Geld zurückerhalten? Das Portal Coronaritter.de hat es sich zur Aufgabe gemacht, betroffenen Passagieren in dieser Situation zu helfen. Erfahrene Anwältinnen und Anwälte setzen Ihr Recht für Sie durch. Sie können risikofrei in wenigen Minuten prüfen, ob Ihnen für Ihre Verbindung eine Rückerstattung zusteht. Coronaritter.de übernimmt die Kommunikation mit der entsprechenden Airline und fordert 100 % Ihres Ticketpreises für Sie zurück. Das Portal unterstützt Sie auch bei Flügen anderer Airlines sowie Pauschalreisen oder Veranstaltungen."

 

Quelle: compensation2go v. 22.06.2020

Coronaritter.de - klingt nach draufhaun und die Branche weiter schwächen. Und das in dieser Situation. Da kann man nur hoffen, dass es zu vielen Klagen kommt und die Richter mal weiter denken als sie das bisher mitunter getan haben. Sowohl im Hinblick auf die Luftverkehrs- als auch die Reisebranche.

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vor 35 Minuten schrieb 0815:

Was sich mir hier noch nicht so erschließt, worum geht bzw. ging es auf den letzten Seiten in diesem Forum?

 

Zitat

aber hier darf man doch wohl etwas weniger Geschrei erwarten.

.

 

(Rant over and out :) )


Ach, wo denkst du hin? Das dachte ich schon vor inzwischen 4? 5? 6? Seiten?Wieviele andere User haben inzwischen (sich wiederholend) nach dem Sinn gefragt? Wie du siehst, es bringt absolut nichts und wird man immer und immer wieder eines besseren belehrt. Von daher absolut unnötig hier weiterzulesen oder gar zu schreiben und zum Glück, gibt es ja noch genügend andere Themen hier im Forum.

 

Rant over and out unterschreibe ich zu 100% :D

 

Gruß Quantum

Bearbeitet von Quantum
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vor 18 Minuten schrieb GommeranerKlappspaten:

Und jetzt noch zu Euren 20 Euro pro Flug: Damit fliegt man bei easyJet auf einem zugewiesenen Platz nur mit Handgepäck, also bleibt bitte bei der Wahrheit! Der Rest (Gepäck etc.) überschreitet mehrfach die lächerlich angepriesenen 20 Euro!

Bei welcher Wahrheit? Bei Deiner? Es soll Leute geben, die im Basic Tarif auch ohne Zusatzkosten fliegen können. Potts Blitz! Warum müssen wir das hier denn jetzt alles lesen? Weil Easy die Community Funktion bei Facebook ausgestellt hat? Dieses nicht konstruktive Gemotze hat, meiner Meinung nach, in einem Forum wie diesem echt nichts verloren und einfach keinen Mehrwert. 

Bearbeitet von PG1
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  • 1 Monat später...

Guten Tag in die Runde!

Ich lese schon seit langer Zeit hier im Forum mit, habe bisher noch nie einen Beitrag eingestellt. Dies also mein erster in der Hoffnung, daß ich einen Rat kriegen kann:

Easyjet hat mir mit mehr als 14 Tagen (geplant waren die Flüge im September) Vorlauf Flüge gestrichen (SXF-LIS). Bei diversen Suchen lande ich immer nur bei den Bedingungen zur Ausgleichszahlung gemäß der EU-Verordnung 261. Easyjet nennt "außergewöhnliche Umstände" als Grund, da es aber keine Reisewarnung gibt und die Mitbewerber auch fliegen, möchte ich das nicht glauben. Hat jemand einen Tipp, wie ich mich hier verhalte? Tatsächlich muß ich dann dort hin, leider ist telefonisch kein Durchkommen bei Easyjet. Einfach das Geld zurückzahlen lassen und woanders deutlich teurer neu buchen schmeckt mir irgendwie nicht. Danke schonmal im Vorfeld für den einen oder anderen Tipp! 

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Du bringst hier zwei Dinge etwas durcheinander. Auf eine Ausgleichszahlung hast Du keinen Anspruch, weil die Annullierung mehr als 14 Tage vor Abflug erfolgte. Anspruch hast Du nur auf Unterstützungsleistungen naxh Art. 5 der 261/2004. Was andere Airlines machen ist unerheblich für Dich.
Meine Empfehlung: Setz Dich mit EasyJet in Verbindung (ich weiß, das ist im Moment nicht einfach), und frage nach den konkreten Unterstützungsleistungen (z.B. Umbuchung) in Deinem Fall.

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Naja, aber wenn Easyjet nicht fliegt, dann fliegen sie halt nicht!

Du hast den Anspruch Dein Geld vollständig zurück zu bekommen oder eine "Ersatzbeförderung" seitens Easyjet zu erhalten. Eine Ausgleichszahlung würde nur fällig, wenn der Flug innerhalb von 14 Tagen nach der Stornierung liegen würde. Daher sind die "außergewöhnlichen Umstände" hier eigentlich irrelevant und sollen ggf. nur als "Nebelkerze" dienen, die Dir suggerieren sollen, dass Easyjet nun überhaupt nichts mehr mit Deiner Reise zu tun hat.

Aber Du darfst (leider) auch nicht erwarten, dass sich irgend jemand bei Easyjet um eine Ersatzbeförderung für Dich kümmert, wenn die nicht von ihnen selber durchzuführen ist. (Sprich eine simple Umbuchung)

Es wird Dir dann nichts anderes übrig bleiben, als die selber, für mehr Geld, neu zu buchen.

Allerdings solltest Du Dir dann rechtlichen Beistand suchen, um Dir die Mehrkosten von Easyjet zurück zu holen. Ohne Gericht werden die aber kaum bereit sein, da etwas herauszurücken. Leider!

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@PHMZ
Da war ich zwar etwas schneller als jubo14, aber weniger ausführlich. Vielleicht noch zusätzlich: Wenn die Unterstützungsleistungen nicht hilfreich sind, was in diesen Tagen eher die Regel sein dürfte, dann ist es wichtig, dass Du schnell an Dein Geld kommst. Auch das ist in diesen Tagen nicht ganz einfach. Insofern ist rechtlicher Beistand (auch wenn das etwas Geld kostet) nötig. Aber, erstmal selber zur Rückzahlung mit Fristsetzung auffordern, und dann nach Fristversäumnis einen Rechtsbeistand einschalten. Mit dieser Taktik hatte ich sogar gegen LH schon Erfolg; und die Kosten des Anwalts hat LH auch noch bezahlen müssen.

Bearbeitet von aaspere
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Vielen Dank für die Hinweise. Daß ich wohl die Messer wetzen muß, dachte ich mir schon. In der Tat war mir klar, daß es mit der Ausgleichszahlung nach 5/261 nichts zu tun hat (Ich hatte aber nur dazu Kommentare gefunden). Mir geht es eher darum, von Easyjet die Kosten für einen Ersatzflug erstattet zu kriegen (s.o.: Messer...). Hat rein zufällig jemand eine Emailadresse zur Hand, von der man sich in dieser Sache einen schriftlichen Korb abholen kann, um dann damit weiter zu einem Rechtsbeistand zu laufen?

Viele Grüße in den Sonntag nachmittag einstweilen!

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Dafür gibt es ein Kontaktformular auf der HP von EasyJet. Das wirst Du sicher schnell finden.
Noch eine Empfehlung von mir: Steck das Messer ganz schnell wieder ein. Bleibe sachlich höflich. Drohen darf später evtl. der Anwalt, und der wird es eher vermeiden.

Bearbeitet von aaspere
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Erwartet mal nicht zu viel von easyjet. Alle Absagen seit März werden durch easyjet mit "außergewöhnlichen Umständen" begründet und Ausgleichszahlungen auch bei kurzfristigen Annullierungen pauschal abgelehnt (trifft hier allerdings nicht zu, ansonsten müsste man diese Begründung gerichtlich prüfen lassen oder direkt verzichten). Für den Prüf- und Ergebnisprozess haben sie schon seit langem standardisierte Textbausteine. 

Ein eigener Flugschein aus Mai ist bis heute trotz unmittelbarer Aufforderung zur Erstattung, einen Tag nach der offiziellen Annullierung per Website beantragt, bis heute nicht zurückgezahlt, ich habe lediglich den "netten" Hinweis bekommen, doch erstmal 90 Tage lang gar nicht nachzufragen. 

Einen Ersatzflug durch easyjet zu erhalten ist dein gutes Recht. Per Kontaktformular wird das aber wohl erst für September 2021 klappen, viel Spaß es mit der Hotline zu versuchen. Auf eigene Faust buchen und einreichen wäre der pragmatische Weg, dem Vernehmen nach zahlt easyjet die Mehrkosten nicht freiwillig, wenn man nicht nachweist, easyjet die Chance auf Umbuchung gegeben zu haben.

Um welche Preisdifferenz reden wir denn im oben genannten Fall, wenn du selbst neu buchst?

 

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Daß der Nachweis, die über ihre Webseite kontaktiert zu haben, eher schwierig werden wird, habe ich mir auch schon gedacht. Ich werde morgen eh mal noch bei einem Anwalt nach den korrekten Spielregeln fragen. Allerdings hatte ich ohnehin überlegt, meine Forderung auch in Papierform und per Einschreiben anzumelden und dann zwei Wochen Zeit zu lassen (wohlwissend, daß sich aller Voraussicht nach dann niemand melden wird).

Grundsätzlich bin ich der Meinung, man soll da auch leben und leben lassen. Die Flüge, die sie mir gestrichen haben wegen des Corona-Groundings habe ich mir auch nicht auszahlen lassen, sondern war mit Gutscheinen zufrieden. Daß alles länger dauert — naja, nicht gerade doll, kann man aber auch noch nachvollziehen. In diesem Fall komm ich mir aber schlicht verschaukelt vor: außergewöhnliche Umstände, die frei erfunden (resp. rein hausgemachter struktureller Natur) sind. Und auch klar: ich hab die Flocken für nen neuen Flug nicht in vier Wochen in der Hand. 

Zu deiner Frage: der originale Hin- und Rückflug war ein ziemlicher Schnapper (früh gebucht usf.), TAP mit Koffer würde (bisher!) schlank das dreieinhalbfache kosten. 

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Also nach meinen Erfahrungen mit 2 Buchungen klappte die Rückzahlung der Ticketkosten absolut problemlos innerhalb von 3 bzw 4 Wochen (also unten den gegebenen Umständen vergleichsweise schnell). Ansonsten bietet doch easyjet den Vorteil, dass man sich für einen annullierten Flug irgendeinen anderen Flug aus dem gesamten Streckennetz aussuchen darf, auf den man dann kostenlos und ohne Berechnung von Mehrkosten umbuchen darf. Das hilft zwar nicht , wenn ich unbedingt am Tag x an ein bestimmtes Ziel gemusst hätte, trotzdem ein großzügige Sache.

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  • 1 Jahr später...

Ich hatte jetzt auch einen EU261 Fall mit EasyJet. Die Sache ist abgeschlossen und ich versuche völlig wertungsfrei zu berichten, in der Hoffnung, dass es anderen in ähnlichen Fällen hilft:

 

Ich hatte für Dez 2021 einen Flug nach LPA gebucht. Im September kam dann die Mail von Easyjet, dass der Flug annuliert wurde. Zufällig kam diese am Tag bevor ich einen anderen Flug mit Easyjet hatte, somit habe ich erstmal am Flughafen am Schalter gefragt. Dort wurde mir gesagt, dass man das vor-Ort Servicelevel reduziert hat und ich anrufen soll.

- 1. Anruf: Der Gesprächspartner bei Easyjet war trotz meines Hinweises auf die Ersatzbeförderung in EU261 der Meinung, dass ich nur auf einen anderen Easyjet Flug umbuchen darf oder den Flug erstattet bekomme. Wir konnten uns nicht einigen und haben uns dann dazu entschieden, dass ich den Sachverhalt nochmals schriftlich schicke

- auf die Mail bekam ich nie eine Antwort

- 2. Anruf: Dieses mal eine nette und engagierte Gesprächspartnerin, die die Optionen geprüft hat und festgestellt hat, dass man mir keine Ersatzbeförderung anbieten kann. Allerdings kann ich den Flug nach TFS umbuchen und die Weiterreise von TFS nach LPA über das Easyjet EU261 Formular einreichen und bekomme diese dann erstattet

=> Flug umgebucht und auf eigene Kosten Weiterreise organisiert und nach dem Flug eingereicht

- Statt der angekündigten max 28 Tage hat es ca. 3 Monate gedauert, bis eine Antwort kam

- Kostenerstattung wurde abgelehnt

- Anruf warum: Wäre ich die gesamte Strecke mit einer anderen Fluggesellschaft geflogen, würde ich es erstattet bekommen, da ich aber mit Easyjet geflogen bin, habe ich keinerlei andere Ansprüche. Das wollte ich so nicht akzeptieren und wir haben uns darauf geeinigt, dass ich mich schriftlich beschwere

- Antwort auf die Beschwerde kam direkt am nächsten Tag. Allerdings nur, dass der Fall abgelehnt wurde und mir der Grund bereits gesagt wurde

- Den Fall incl. Schriftverkehr und Gesprächsprotokollen habe ich bei der Schlichtungsstelle eingereicht

- 3 Tage später kam die Antwort, dass Easyjet meine Forderung akzeptiert hat

- knapp 1 Woche später hatte ich das Geld auf meinem Konto

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