airliners.de Team airliners-Nachrichten Geschrieben 4. Dezember 2020 airliners.de Team Melden Geschrieben 4. Dezember 2020 Am Frankfurter Flughafen wird bei der Erstattung von Maßnahmen für Schallschutz zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden unterschieden. Nach Ansicht der höchsten deutschen Verwaltungsrichter zurecht. Fluglärmgegner prüfen nun eine Verfassungsbeschwerde.Zum Artikel
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.