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Bundesverwaltungsgericht weist Lärmschutzklagen ab


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  • airliners.de Team
Am Frankfurter Flughafen wird bei der Erstattung von Maßnahmen für Schallschutz zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden unterschieden. Nach Ansicht der höchsten deutschen Verwaltungsrichter zurecht. Fluglärmgegner prüfen nun eine Verfassungsbeschwerde.

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