airliners.de Team airliners-Nachrichten Geschrieben 4. Dezember 2020 airliners.de Team Melden Teilen Geschrieben 4. Dezember 2020 Am Frankfurter Flughafen wird bei der Erstattung von Maßnahmen für Schallschutz zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden unterschieden. Nach Ansicht der höchsten deutschen Verwaltungsrichter zurecht. Fluglärmgegner prüfen nun eine Verfassungsbeschwerde.Zum Artikel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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