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Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV)


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Hallo zusammen,

 

Ich bin gerade über folendes Dokument gestolpert:

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/T/T3/Avionik/FSAV.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Als Hintergrund:

Ein ausländischer kommerzieller Flugzeugbetreiber >5.7t (EASA OPS Complex) hat ein nicht operationelles TCAS. Im generellen laus EASA-MMEL des Herstellers und der Operator MEL ist dies restriktiert auf 10 Tage (MEL C). Es finden aber regelmässig Ein- bzw. Durchflüge des deutschen Luftraums statt.

Paragraph 5 (1) des verlinkten Bundesgesetzblatts beschränken die Ops auf 3 Kalendertage, folglich ist es als MEL B zu kategorisieren (folgend eines National Requirement).

 

Folgende Fragestellung gibt es nun:

Muss ein ausländischer kommerzieller Flugzeugbetreiber >5.7t (EASA OPS Complex) dies umsetzen wenn er mit einen TCAS INOP in den deutschen Luftraum einfliegt? Wie soll dies kontrolliert werden? Über den eingereichten Flugplan, über eine SACA inspection?

 

Stehe hier gerade echt auf dem Schlauch und freue mich auf eure Antworten.

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Die Verordnung ist gültig und müsste von allen Nutzern des deutschen Luftraums umgesetzt werden.

Zumindest theoretisch, ich vermute alleine eine größere Anzahl von IFR Flügen, die jeden Tag ohne DME (§3, Punkt 5) durchgeführt werden.

Eine Kontrolle wäre m.E. nur am LFZ auf deutschem Boden möglich, beim reinen Überflug halte ich eine Kontrolle für so gut wie unmöglich.

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