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Geschrieben

Eine gewisse Verlässlichkeit ist aus meiner Sicht bei diesem süddeutschen Amtsgericht nachlesbar, wenn es um Entscheidungen zum Nachteil von Verbrauchern geht.

 

Es geht auch anders (auch in der nächst höheren Instanz), hier ein zeitnahes Urteil am Beispiel Köln. Statt Reiseveranstalter ging es um ein Reisebüro bei ähnlichem Sachverhalt:

 

https://rp-online.de/leben/reisen/fernreisen/gerichtsurteil-reisebuero-muss-kunden-auf-visumpflicht-hinweisen_aid-117107399

 

 

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