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Dt. Reisebüroverband: Geschäftsbedingungen von Ryanair komme


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DRV: Geschäftsbedingungen von Ryanair kommen am 11. Dezember vor Gericht

Montag 4. November 2002, 21:01 Uhr

 

BERLIN (dpa-AFX) - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des irischen Billigfliegers Ryanair kommen nach Angaben des Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verbands (DRV) am 11. Dezember vor Gericht. Zudem strengt die Bad Homburger Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wegen versteckter Preisaufschläge ein weiteres Verfahren gegen die Ryanair Holdings Plc (Dublin: RYA.I - Nachrichten) an, wie der DRV am Montag in Berlin mitteilte.

Im Klauselverfahren gegen die zweitgrößte Fluggesellschaft Europas finde am 11. Dezember vor dem Landgericht Köln die mündliche Verhandlung statt. Die Wettbewerbszentrale habe die irische Billigfluggesellschaft auf DRV-Initiative verklagt. Beanstandet würden verschiedene Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Ryanair gegenüber ihren Kunden verwende.

 

RECHTLICH UNHALTBARE FORMULIERUNGEN

 

Rechtlich unhaltbar sind nach Auffassung von Wettbewerbszentrale und DRV Formulierungen wie: "Der Flugpreis ... kann vor Beginn der Beförderung geändert werden" oder "... jedoch sind alle im Ticket, Flugplan und anderweitig angegebenen Zeiten nicht garantiert und bilden keinen Bestandteil dieses Vertrages."

 

Zudem beanstandet der Verband folgende Passage: "Der Fluggast erklärt sich hiermit für sich, seine Stellvertreter und Angehörigen einverstanden, auf alle Anspruchsrechte gegenüber dem Luftfrachtführer zu verzichten und den Luftfrachtführer, seine Angestellten und Beauftragen von den vorgenannten Ansprüchen zu befreien." Dies laufe auf einen völligen Rechtsverzicht der Ryanair-Kunden hinaus.

 

KRITIK AN PREISGESTALTUNG

 

Ebenfalls auf DRV-Initiative habe die Wettbewerbszentrale Ryanair wegen folgender Preisgestaltung abgemahnt: "Die Gebühr für Bezahlung per Kreditkarte beträgt fünf Euro. [Es]... kann auch mit Bankeinzug gezahlt werden, die Gebühr hierfür beträgt drei Euro." Somit könnten Verbraucher nicht zu dem in der Anzeige genannten Preis fliegen, sondern müssten in jedem Fall einen Zuschlag für die gewählte Zahlungsart leisten. Also sei die Werbung der Fluggesellschaft irreführend.

 

Ryanair habe in der gesetzten Frist keine Unterlassungserklärung abgegeben. Daher werde die Wettbewerbszentrale beim Landgericht Köln auch hier Klage einreichen./bi/hi

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Super, endlich wieder Klagen gegen FR, wurde ja auch langweilig!

 

Ebenfalls auf DRV-Initiative habe die Wettbewerbszentrale Ryanair wegen folgender Preisgestaltung abgemahnt: "Die Gebühr für Bezahlung per Kreditkarte beträgt fünf Euro. [Es]... kann auch mit Bankeinzug gezahlt werden, die Gebühr hierfür beträgt drei Euro." Somit könnten Verbraucher nicht zu dem in der Anzeige genannten Preis fliegen, sondern müssten in jedem Fall einen Zuschlag für die gewählte Zahlungsart leisten. Also sei die Werbung der Fluggesellschaft irreführend.

Hehe, da hatte die LH schon einmal gegen geklagt und hochkantig verloren, mal sehen wer bei gleichem Richter und gleichem Gericht mehr Erfolg hat.

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Ich bezweifle das ein 13 oder 14 jähriger mehr Ahnung hat als der deutsche Reisebüroverband! Die werden schon eine Rechtsabteilung haben, die sich eingehend mit dem Fall beschäftigt hat. Eine solche Klage wird ja wohl nur eingereicht, wenn auch Chance auf Erfolg besteht.

Diese Klage hat sicherlich einiges an Vorbereitungszeit gehabt und relativ wenig mit dem Rechtstreit mit Lufthansa zu tun. Welcher sicherlich nicht immer glücklich aussah. Von Lh Seite!!!!

Dazu glaube ich das die öffentlichkeit ein solches Verfahren anders beurteilt als die Klage eines Konkurrenzunternehmens!

Es ist mein Lieber Paddy0 einn wenig voreilig, dieses Verfahren mit einem Grinsen abzutun!!!

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Somit könnten Verbraucher nicht zu dem in der Anzeige genannten Preis fliegen, sondern müssten in jedem Fall einen Zuschlag für die gewählte Zahlungsart leisten. Also sei die Werbung der Fluggesellschaft irreführend.

 

Was hat Onkel touchdown99 in den vergangenen Monaten immer wieder zum Thema Ryanair, bezahlen und irreführende Werbung gepredigt.... icon_wink.gif

 

Wenn man das Geschäft so betreibt wie Ryanair, dann kann man eigentlich alle Tickets "verschenken" - man nimmt einfach einen "Aufschlag" für die Versicherung, eine "Gebühr" für die Bezahlung, einen "Unkostenbeitrag" für das Kerosin, ein "zwangsweises Trinkgeld" für die Crew, einen "Obulus" für die Flugzeugabnutzung, ein "Honorar" für die Check-In-Kräfte usw. - aber der Flug ist selbstverständlich umsonst icon_wink.gif

 

Wenn ich PaddyO wäre, würde ich jetzt sagen: "Ryanair, bitte das deutsche Wettbewerbsrecht studieren."

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: touchdown99 am 2002-11-04 23:42 ]

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@Ryan2:

Weil der Rechtsverstoß eindeutig ist. Es ist einfach nicht zulässig, daß man einem Kunden, dem man eine Leistung im Großgedruckten verkauft, den Anspruch auf diese Leistung im Kleingedruckten wieder weg nimmt.

Ein Beförderungsvertrag mit einer Fluggesellschaft gibt dem Kunden einen Anspruch darauf, daß ihn die Fluggesellschaft

1. für einen vorher festgelegten Preis

2. zu einer bestimmten Zeit

3. unversehrt

4. mit dem üblichen Gepäck

5. an den vorher bestimmten Ort verfrachtet.

 

Wenn jetzt im Kleingedruckten steht, daß man sich auf 1. (Preis) nicht berufen kann und daß man bei Nichteinhaltung der Pflichten aus 2. bis 5. keinerlei Schadensersatzansprüche hat, dann ist das in der Tat Bauernfängerei.

 

Ob FR vor Gericht "gewinnt" oder nicht ist übrigens gar nicht so wichtig. Wichtig ist, daß die Kunden durch die Berichterstattung der Presse über das Verfahren auf diese unseriösen Praktiken aufmerksam gemacht werden.

 

A.

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Ob FR vor Gericht "gewinnt" oder nicht ist übrigens gar nicht so wichtig. Wichtig ist, daß die Kunden durch die Berichterstattung der Presse über das Verfahren auf diese unseriösen Praktiken aufmerksam gemacht werden.

 

Glaube nicht, dass eine Verurteilung negative Auswirkungen auf den FR Deutschland Boom haben wird.

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@Ryan2: § 3 UWG verbietet irreführende Angaben über die Preisbemessung gewerblicher Leistungen. Wenn ich also mit Tickets für 9.99 € werbe, aber niemand die Möglichkeit hat, für diesen Geldbetrag tatsächlich das Ticket zu erwerben, weil man dem Kunden für den bloßen Vorgang des Bezahlens weitere 3 oder 5 € abnimmt, ist die Werbung glasklar irreführend. Der Hintergrund der gesetzlichen Regleung dürfte offensichtlich sein; denn wenn ich so etwas dulde, würde jeder Gewerbetreibende mit spottbilligen Preisen werben und durch zusätzliche "Servicegebühren" o.ä. die Differenz wieder hereinholen - so wie es Ryanair macht.

 

Zudem verstoßen die AGBs von Ryanair gegen gesetzliche Grundentscheidungen, von denen nicht in AGB einseitig zu Lasten des Verbrauchers abgewichen werden darf. Axel hat hierauf treffend hingewiesen.

 

@ PaddyO: Lufthansa hat "den Prozeß" nicht verloren. Es gab mehrere Verfahren zu verschiedenen Fragen der Ryanair-Werbung; diese hat Lufthansa bis auf ein Verfahren durch förmliche Gerichtsentscheidung gewonnen. Ein Verfahren ist für erledigt erklärt worden, ohne daß es zu einer Gerichtsentscheidung gekommen ist. Der Ryanair-Propaganda sollte man grundsätzlich nicht glauben - aber schon gar nicht in juristischen Dingen, denn davon hat man bei Ryanair ja nun wirklich überhaupt keine Ahnung, sonst würde man nicht dauernd eins auf das Dach bekommen.

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Als hintergrund gilt hier auch noch der

§ 305c BGB Überraschende und mehrdeutige Klauseln:

Bestimmungen in AGB´s, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

Zweifel bei der Auslegung AGB´s gehen zu Lasten des Verwenders.

Ryanair hat halt mal gedacht wir probieren es mal so lange wie es gut geht. Damit dürfte dann wohl Schluß. (Will die Entscheidung des Gerichtes nicht vorweg nehemen, aber die Sache ist relativ eindeutig).

Gruß

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ok Ryan2 lass mich deine letzte Äusserung ,al mit eigenen Worten wiedergeben!

 

Du glaubst also, sollte FR wegen ihrer Geschäftsbediengungen vor Gericht unter die Räder kommen, so hätte dies keinen negativen Effekt für deren deutschen Markt! Wahescheinlich hälst du das sogar für eine gelungene PR Kampagne!

LOL!!!!!!!!!! Erde an Hunsrück!!

Aus welchem Grund sollte ein Passagier eine Airline wählen, von der Gerichtlich bestätigt wurde, das die Kunden mehr oder weniger veräppelt werden?

Weil sie 10€ billiger ist als 4U?

Weil man HHN in der regel erst nach 70-120min Autofahrt ereichen kann?

Oder weil alle die Geschäftsbediengungen von FR so toll finden?

Mensch Kerl!!!

Ein solcher Prozess sollte er verloren werden ist ein Freudenfest für die neue Konkurrenz! FR muss ganz sicher aufpassen da keinen groben Fehler zu machen!

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Weil sie 10€ billiger ist als 4U?

Wo kommen die ganze Zeit diese 10 € her?

 

Weil man HHN in der regel erst nach 70-120min Autofahrt ereichen kann?

Was soll diese Aussage? Paddy fällt aus dem Bett, rollt die Treppe runter und landet vor dem Terminal. Für die manche Paxe liegt HHN zentral (ca. 3 Millionen) - für andere eben nicht.

 

Mensch Kerl!!!

Bitte die Form wahren.

 

Ein solcher Prozess sollte er verloren werden ist ein Freudenfest für die neue Konkurrenz! FR muss ganz sicher aufpassen da keinen groben Fehler zu machen!

 

Süß, wie besorgt Du um FR bist.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Ryan2 am 2003-01-08 14:12 ]

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Nun mal langsam! FR hat ein tolles Produkt. Weil FR in Hahn die Billigfliegerei nach Deutschland importiert hat, gibt es neuerdings Konkurrenz. Auch gut, belebt das Geschäft usw.

 

Wenn sich jetzt herausstellen sollte, daß deren Vertragsmuster und Geschäftsbedingungen nach britischem Recht, gegen die bisher einfach noch niemand geklagt hatte, in Deutschland nicht funktionieren, dann werden die Preisangebote von FR vielleicht um die 5 Euro Kreditkartenbebühren teurer. Aber dann ist das FR-Angebot doch immer noch sensationell gut und billig.

 

Deswegen, Ryan2, will überhaupt niemand FR schlecht machen, nur wenn er Verbraucherschutzrechte einklagt, die es (zum Glück) in Deutschland nun einmal gibt.

 

Weshalb also dieser völlig ausufernde Streit?

 

A.

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"Weil sie 10€ billiger ist als 4U?"

Wo kommen die ganze Zeit diese 10 € her? Der durchschnittliche Preisunterschied beträgt über 50 EUR. Nehmt das doch bitte mal zur Kenntniss.

 

Fakten Fakten Fakten. Der durchschnittliche Ticketpreis bei FR liegt nach deren eigenen Aussagen bei 52 € - bitte den Beweis, dass der durchschnittliche Ticketpreis bei Germanwings mehr als 102 € beträgt. Bitte harte Fakten, nicht die übliche Propaganda.

 

"Weil man HHN in der regel erst nach 70-120min Autofahrt ereichen kann?"

Was soll diese Aussage? Paddy fällt aus dem Bett, rollt die Treppe runter und landet vor dem Terminal. Für die manche Paxe liegt HHN zentral (ca. 3 Millionen) - für andere eben nicht.

 

Fakten Fakten Fakten. Sohren, wo PaddyO die Treppe herunterrollt, hat 3.487 Einwohner. Nehmen wir noch Lautzenhausen hinzu, kommen noch einmal 388 Einwohner hinzu. Köln/Bonn hat zusammengenommen 1.200.000 Einwohner. Okay, Du sagst, da gibt es Koblenz. Stimmt. Es gibt auch Düsseldorf, Duisburg, Aachen, Essen, Hagen, Wuppertal....

 

"Oder weil alle die Geschäftsbediengungen von FR so toll finden?"

Oder weil 4U bei den Getränken übel abkassiert.

 

Fakten Fakten Fakten. Der Kaffee kostet bei Germanwings 1.50 €, bei Ryanair habe ich nach meiner Erinnerung mal 1.50 Pfund bezahlt - also 50% mehr. Zum Thema übel abkassieren fällt mir eher ein, daß Ryanair nur 15kg Freigepäck erlaubt und für jedes weitere Kilo 6 € (!!!) abkassiert - Germanwings gestattet 25kg Freigepäck, bietet also 60 € geldwerten Vorteil für Urlaubsreisende mit viel Gepäck.

 

"Mensch Kerl!!!"

Bitte die Form wahren.

 

In einem leichten Anflug von Ironie hat der Verfasser darauf hingewiesen, dass er sich sich Deiner stilistischen Mittel bedienen wird. Wer also im Glashaus sitzt....

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@ PaddyO: Lufthansa hat "den Prozeß" nicht verloren. Es gab mehrere Verfahren zu verschiedenen Fragen der Ryanair-Werbung; diese hat Lufthansa bis auf ein Verfahren durch förmliche Gerichtsentscheidung gewonnen. Ein Verfahren ist für erledigt erklärt worden, ohne daß es zu einer Gerichtsentscheidung gekommen ist. Der Ryanair-Propaganda sollte man grundsätzlich nicht glauben - aber schon gar nicht in juristischen Dingen, denn davon hat man bei Ryanair ja nun wirklich überhaupt keine Ahnung, sonst würde man nicht dauernd eins auf das Dach bekommen.

Ja t0uchd0wn, aber leider hast du vergessen den wesentlichen Punkt zu erwähnen, den LH nicht gewonnen hat. Und das war der besagte Streit um die FR-Kreditkartengebühr. Nach LG Köln darf FR weiterhin 5€ pro Buchung verwenden und muss es nicht auf die Ticketpreiswerbung anrechnen.

 

Und woher du dich so gut über Sohren auskennst, da hat dir bestimmt "meine Stadt" weitergeholfen, oder? icon_wink.gif

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Hallo!

 

Was soll denn jetzt eigentlich diese Aufregung über die Kreditkartengebühr?

Jede Onlinebestellung ist mit Versandkosten verbunden. Ob das nun Kreditkartengebühr oder Versandkosten oder was weiß ich wie heißt, ist total egal.

surft mal beim otto versand rein und bestellt EINEN artikel. laut katalog kostet der 220€. wenn ihr dann euren bestellvorgang nachgeht steht am ende vor der letzen bestätigung: artikel xy: 220€, darin enthaltene MwSt (16%): frag mich was,

VERSANDKOSTEN: 5,50

gesamtpreis: 225,50.

der preis entspricht auch nicht dem der im katalog steht.

warum also sollte FR jetzt verklagt werden?

demnach tut FR hier nichts verbotenes.

 

gruß

phil

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Quote:Ryan2

"Der durchschnittliche Preisunterschied beträgt über 50 EUR"

Also so langsam reicht es was du hier für einen Müll schreibst! Der durchschnittliche Preisunterschied beträgt nie und nimmer 50 EUR. So langsam glaub ich du denkst dir die Zahlen alle nur aus um Ryanair als die Superairline darzustellen. Wirst du eigentlich irgendwie von Ryanair bezahlt oder haben die bei dir ne Gehirnwäsche vorgenommen?

So jetzt hab ich mich ausgelassen und ich würd es begrüßen wenn alle Mitglieder dieses Forums bei Verwendung von Zahlen seriöse Quellen angeben müssten um so einen Unsinn wie den von Ryan2 zu vermeiden!!

Außerdem zockt Ryanair bei Essen und Getränken genauso ab wie 4U !!

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: lh_pilot am 2002-11-05 21:57 ]

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: lh_pilot am 2002-11-05 21:57 ]

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Dieser Preisunterschied mag ja stimmen, aber ich habe schon dutzende male betont, dass 4U gerade mal gute 9 Tage fliegt!!!!

Was will man denn nach einer so kurzen Zeit schon vergleichen?

Germanwings ist im Prinzip noch in der Lernphase, während die alteingesässene Ryanair schon jahrelange Erfahrung mit diesem Geschäft hat!

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Jede Onlinebestellung ist mit Versandkosten verbunden. Ob das nun Kreditkartengebühr oder Versandkosten oder was weiß ich wie heißt, ist total egal

 

Das ist Blödsinn. Eine "Online-Bestellung" bei Lufthansa oder Germanwings kostet auch nichts - oder mir wird die Möglichkeit angebot, ohne Aufschlag in bar am Schalter zu zahlen oder eine Lastschrift auszustellen.

 

Außerdem: Ryanair versendet nichts für Ihre 5 €, bringt also keine Gegenleistung für den verlangten Geldbetrag - man packt nichts ein, bezahlt kein Material und kein Porto. Ich muß bei Ryanair für etwas bezahlen, damit ich meiner vertraglichen Verpflichtung, nämlich den Kaufpreis zu entrichten, überhaupt nachkommen kann. Und das ist a) etwas anders und B) nicht erlaubt. Du bezahlst bei Aldi ja auch nicht 5 € extra nur dafür, damit sie Deine Scheine in die Kasse legen.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: touchdown99 am 2002-11-05 22:26 ]

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Der Vergleich mit dem Versandhandel Otto ist wirklich nicht passend. Die Versandkosten werden in der Regel da auch weitergegeben für die Transportleistung. Ob das nun die Post macht oder der Hermes-Transporter losfährt. Dafür sind Versandgebühren.

 

Wenn man im Restaurant bezahlt, kann man das auch entweder bar machen, oder die Kreditkarte nehmen. Dabei ändert sich die Sume nicht.

 

Anders bei Anschaffungen z.B. beim Media Markt oder Möbelhaus oder so: Da könnte ich z.B. handeln und lieber bar bezahlen, weil dann der Verkäufer die Kreditkartengebühren spart, die für ihn bei der Kreditkartenfirma (Visa AmEx usw) anfällt.

 

Also könnte man für Bezahlung OHNE Kreditkarte einen Rabatt gewähren. Nicht andersrum.

 

=) FRANK

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: FRANK am 2002-11-05 22:49 ]

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Wenn ich also mit Tickets für 9.99 € werbe, aber niemand die Möglichkeit hat, für diesen Geldbetrag tatsächlich das Ticket zu erwerben, weil man dem Kunden für den bloßen Vorgang des Bezahlens weitere 3 oder 5 € abnimmt, ist die Werbung glasklar irreführend.

 

Im letzten Prozess hat man übrigens gegen LH gewonnen, da es durchaus eine Möglichkeit gibt, die Tickets ohne Aufschlag zu bekommen: Man bucht und bezahlt sie am Ryanair-Schalter im Airport. Ob sich das für irgendwen lohnt, sei einmal dahingestellt; aber immerhin kann man so Prozesse gewinnen.

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