Mira2 Geschrieben Sonntag um 18:38 Melden Geschrieben Sonntag um 18:38 Hallo, ich bräuchte mal Hilfe, da ich nicht weiß, wie ich am besten vorgehen muss. Ich wollte am 18. Mai nach Griechenland mit condor fliegen. (Tarif ohne Stornierung) und zurück mit Eurowings eine Woche später. Mein Vater hatte Ende Febraur einen Herzinfarkt und ich möchte nicht fliegen, da es ihm noch nicht so gut geht. Mir ist bewusst, dass ich wahrscheinlich die Gebühren selber tragen muss. Trotzdem wollte ich wissen, ob jemand Erfahrung hat. Habe nach Stornierung geschaut, aber da gibt es keine Möglichkeit.Muss ich das der Fluggesellschaft melden, dass ich nicht fliege und dann auf Kulanz hoffen, dass sie mir wenigstens Steuern zurückzahlen. Was spassiert, wenn ich einfach nicht am Flughafen erscheine?Ich habe auch eien Reiserücktritt, aber wie es aussieht zahlen die nur, wenn es sehr akut ist und ich meinen Vater nicht alleine lassen kann aus medizinischen Gründen. Das ist so nicht der Fall, obwohl er viel Unterstützung braucht. Lieben Dank für Eure Hilfe, Mira
Faktencheck Geschrieben Sonntag um 19:16 Melden Geschrieben Sonntag um 19:16 (bearbeitet) Andere Menschen (bewusst so formuliert, da Rechtsberatung ein heikles Feld sein kann) würden auf die Idee kommen, sich in einer solchen Situation von ihrem Hausarzt als fluguntauglich erklären lassen, womit dann möglicherweise eine bestehende Reiserücktrittsversicherung (ggf. abzgl. Selbstbehalt) greifen dürfte. Nur so als fiktive Option. Gute Besserung für deinen Vater. Bearbeitet Sonntag um 19:18 von Faktencheck 1
JSQMYL3rV Geschrieben Sonntag um 19:37 Melden Geschrieben Sonntag um 19:37 vor 53 Minuten schrieb Mira2: Muss ich das der Fluggesellschaft melden, dass ich nicht fliege und dann auf Kulanz hoffen, dass sie mir wenigstens Steuern zurückzahlen. Was spassiert, wenn ich einfach nicht am Flughafen erscheine? ich war letztes Jahr bei einem Ryanair Flug (ebenfalls nicht stornierbar) krank und bin dann einfach nicht erschienen. Per Gesetz müssen in Deutschland die Steuern und Gebühren ohne Mindestbestrag und ohne Bearbeitungsgebühr erstattet werden. Im Endeffekt war dies in meinem Fall der gesamte Flugpreis ohne die Gepäckkosten. Den Antrag dafür kann man erst nach dem Flug stellen. Kümmere dich also erstmal entspannt um deinen Vater. Zur Erstattung habe ich folgenden Artikel gefunden: https://travel-dealz.de/ratgeber/steuern-gebuehren-zurueckfordern/ Einreichen kannst du den Fall trotzdem bei deiner Versicherung. Mehr als Nein sagen können sie nicht. 1
abdul099 Geschrieben Gestern um 02:31 Melden Geschrieben Gestern um 02:31 Wenn schon klar ist, dass du den Flug nicht antreten wirst, würde ich der Fluggesellschaft auf jeden Fall Bescheid geben. Das gibt nämlich jemand anderem eventuell die Möglichkeit, den Flug zu buchen, der ihn vielleicht dringend wahrnehmen muss. Das ist einfach nur dadurch geboten, ein guter Mensch zu sein. Oder halt auch nicht, muss ja jeder für sich selbst wissen. Steuern und Gebühren, die nicht bei der Fluggesellschaft verbleiben, müssen zurück erstattet werden. Und soweit ich mal gelesen hab, sollte theoretisch eine Fluggesellschaft auch den Flugpreis (oder Teile davon) zurückerstatten müssen, soweit sie nicht belegen kann, dass sie den Sitz durch den No Show nicht anderweitig verkaufen konnte. Auch das würde eine frühe aktive Stornierung eher nahelegen. Also ungefähr das Prinzip "was für ein Schaden entsteht der Airline konkret durch deine Stornierung"? Wenn der Sitz anderweitig verkauft werden kann, sollte der Erlös theoretisch angerechnet werden und deine Erstattung höher ausfallen. Die Chancen dafür sind abwe umso höher, je früher du Bescheid gibst. Und natürlich alles ohne Gewähr. Ich bin kein Rechtsanwalt, und plappere als guter Papagei einfach nur nach, was ich irgendwo mal gelesen hab... Gute Besserung an deinen Vater - und wenn das Wasser bis zum Hals steht, nicht hängen Kopf hängen lassen.
Mira2 Geschrieben Gestern um 08:28 Autor Melden Geschrieben Gestern um 08:28 Ganz lieben Dank für die zahlreichen Antworten. Ich werde mich an die jeweilige Fluggesselschaft wenden und versuchen den Fall bei der Versicherung einzureichen. Wenn sie nein sagen, dann hat man es wenigstens probiert. Liebe Grüße, Mira
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