Faktencheck Geschrieben vor 5 Stunden Melden Geschrieben vor 5 Stunden Ich erlaube mir mal, hier ein grundsätzliches Thema aufzumachen, wo es nicht nur um Einzelfälle geht. Beginnen möchte ich mit der jetzt beschlossenen Novellierung: Die bisherigen Entschädigungen bleiben bestehen: 250 Euro ab drei Stunden Verspätung, bei längeren Flugstrecken weiterhin bis zu 600 Euro. Fluggesellschaften müssen den Zugang zu Entschädigungen vereinfachen, damit Passagiere ihre Ansprüche leichter geltend machen können. Für Namensänderungen auf dem Ticket dürfen keine Zusatzgebühren mehr verlangt werden. Außerdem müssen Eltern für Sitzplätze neben ihren Kindern keinen Aufpreis zahlen. Airlines dürfen Passagiere künftig nicht mehr verpflichten, eine App zu nutzen oder einen Online-Account anzulegen. Die Forderung nach einem kostenlosen kleinen Handgepäckstück wurde dagegen nicht übernommen. Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-fluggastrechte-einigung-100.html 1
8stein Geschrieben vor 4 Stunden Melden Geschrieben vor 4 Stunden vor 1 Stunde schrieb Faktencheck: Für Namensänderungen auf dem Ticket dürfen keine Zusatzgebühren mehr verlangt werden. Öffnet das nicht Scalpern Tür und Tor, die dann bei Freischaltung der Flugpläne günstige Tickets kaufen, um sie später teuer weiterzuverkaufen?
Faktencheck Geschrieben vor 4 Stunden Autor Melden Geschrieben vor 4 Stunden Verstehe es so, dass bei der Korrektur von Namensfehlern (bei Buchung vretppit) keine Gebühren mehr anfallen dürfen.
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