Faktencheck Geschrieben Samstag um 07:34 Melden Geschrieben Samstag um 07:34 Ich erlaube mir mal, hier ein grundsätzliches Thema aufzumachen, wo es nicht nur um Einzelfälle geht. Beginnen möchte ich mit der jetzt beschlossenen Novellierung: Die bisherigen Entschädigungen bleiben bestehen: 250 Euro ab drei Stunden Verspätung, bei längeren Flugstrecken weiterhin bis zu 600 Euro. Fluggesellschaften müssen den Zugang zu Entschädigungen vereinfachen, damit Passagiere ihre Ansprüche leichter geltend machen können. Für Namensänderungen auf dem Ticket dürfen keine Zusatzgebühren mehr verlangt werden. Außerdem müssen Eltern für Sitzplätze neben ihren Kindern keinen Aufpreis zahlen. Airlines dürfen Passagiere künftig nicht mehr verpflichten, eine App zu nutzen oder einen Online-Account anzulegen. Die Forderung nach einem kostenlosen kleinen Handgepäckstück wurde dagegen nicht übernommen. Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-fluggastrechte-einigung-100.html 2
8stein Geschrieben Samstag um 09:14 Melden Geschrieben Samstag um 09:14 vor 1 Stunde schrieb Faktencheck: Für Namensänderungen auf dem Ticket dürfen keine Zusatzgebühren mehr verlangt werden. Öffnet das nicht Scalpern Tür und Tor, die dann bei Freischaltung der Flugpläne günstige Tickets kaufen, um sie später teuer weiterzuverkaufen?
Faktencheck Geschrieben Samstag um 09:20 Autor Melden Geschrieben Samstag um 09:20 Verstehe es so, dass bei der Korrektur von Namensfehlern (bei Buchung vretppit) keine Gebühren mehr anfallen dürfen.
JSQMYL3rV Geschrieben Samstag um 18:44 Melden Geschrieben Samstag um 18:44 vor 11 Stunden schrieb Faktencheck: Fluggesellschaften müssen den Zugang zu Entschädigungen vereinfachen, damit Passagiere ihre Ansprüche leichter geltend machen können. da bin ich auf die konkrete Umsetzung gespannt. Eigentlich ist es jetzt ja schon total einfach - Formular ausfüllen und fertig. Und dann erfinden die Fluggesellschaften fadenscheinige Gründe, warum man keine Ansprüche hat oder sitzen es einfach aus. Ist mir nicht ganz klar, in wiefern sich da was mit einer "Vereinfachung des Zugangs" ändert
Faktencheck Geschrieben Samstag um 19:54 Autor Melden Geschrieben Samstag um 19:54 (bearbeitet) Sagen wir so: eine Rechtsgrundlage führt sicherlich nicht unmittelbar auch zu hundertprozentiger Umsetzung in der Praxis. Aber ohne eine solche Grundlage würde vermutlich noch weniger passieren. Bearbeitet Samstag um 19:54 von Faktencheck
JSQMYL3rV Geschrieben vor 8 Stunden Melden Geschrieben vor 8 Stunden Aus dem Artikel der FAZ: Zitat Der CDU-Abgeordnete Jens Gieseke hob hervor, auf Vergleichsportalen zuerst angezeigte Ticketpreise müssten künftig die Mitnahme von Handgepäck enthalten. „Das macht Flugpreise ehrlicher, vergleichbarer und verständlicher für Verbraucher“, sagte er. Auch an anderen Stellen werden die Verbraucherrechte gestärkt, vieles davon entspricht der Rechtsprechung der vergangenen Jahre. Fluglinien wie Ryanair können von Eltern nicht mehr verlangen, dass sie einen Familientarif buchen, wenn sie mit ihren Kindern zusammensitzen wollen. Sonderzahlungen für das Nichtantreten von Flügen werden verboten. Gutscheine dürfen kein Ablaufdatum haben. Namen auf Tickets können ohne Extragebühren geändert werden.
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