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Anwohnerproteste gegen Nachtflugregelung in MUC


munich

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gestern war ein Bericht im 3. Programm des Bayerischen Fernsehens, dass Anwohner aus einigen Anrainergemeinden im Umfeld des Airports, sowie die Gemeinden Freising und Erding gegen die im letzten Jahr durch die Regierung von Oberbayern genehmigte bzw. gelockerte Nachtflugregelung erneut vor Gericht ziehen.

 

Kann hier von den Insidern jemand näheres berichten?

Geschrieben

Angesprochen ist hier vermutlich die nach wie vor erste Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München zu der neuen Nachtflugregelung. Die eigentliche Verhandlung hat vor einigen Wochen über 3 Tage hinweg stattgefunden. Morgen, am 3.12., wird das Urteil dazu verkündet werden.

 

Es wird wohl auf einen Kompromiss rauslaufen, d.h. es wird weder die neue Nachtflugregelung völlig oder auch nur annähernd gekippt, noch wird sie ohne weitere Einschränkung so weiter geführt werden können. Morgen wissen wir mehr, wobei das nicht unbedingt das letzte Wort sein muß, denn es wird sehr wahrscheinlich eine Revision zugelassen, womit das Verfahren dann in die nächste Instanz geht, wenn eine der Parteien eine Revision beantragen sollte (was wiederum sehr wahrscheinlich ist).

 

In der Verhandlung zeigte sich, daß das Gericht v.a. das im Landesentwicklungsplan festgesetzte Ziel der Fluglärmreduzierung nicht genügend in der neuen Nachtflugregelung berücksichtigt sieht. Weiterhin fiel negativ auf, dass es keine zahlenmäßige Deckelung des nächtlichen Flugaufkommens mehr gibt (sondern nur mehr ein Jahreslärmkontingent) und dass keinerlei Sanktionen gegen die Flughafen München GmbH im Falle eines Überschreiten des Jahreslärmkontingents vorgesehen sind.

 

Mal sehen was am Dienstag nun entschieden wird und wie es begründet wird.

 

 

Weitere Infos in Form eines Zeitungsartikelarchivs gibt es hier:

http://www.bif-hallbergmoos.de unter Aktuelles und Infos

Geschrieben

Ich habe hier ein paar aktuelle Zeitungsartikel (November 2002) über die Nachtflugregelung am Münchener Airport gefunden:

 

1) "Man meint, der Kamin fliegt weg"

Freisinger Tagblatt vom 14. 11. 2002

 

 

Vom Fluglärm gepeinigte Anwohner kamen gestern zu Wort

 

"Man sollte mal mehr auf die Menschen schauen, die hier seit 45 Jahren leben." Fast schon flehentlich wirkte dieser Appell von Andreas Ebner an den Vorsitzenden Richter Werner Reiland, der am drítten Prozesstag die Bürger zu Wort kommen ließ, die als Privatpersonen gegen die Änderung der Nachtflugregelung (NFR) geklagt haben.

Ebner wohnt in Mintraching/Grüneck und beschreibt die Situation unter der Südabflugroute so: "In den Sommermonaten kommen die großen Brummer so daher, dass man meint, der Kamin fliegt weg." Die Schallschutzfenster nützen ihm nachts nichts. "Aus gesundheitlichen Gründen kann ich in geschlosssenen Räumen nicht schlafen. Ich brauche Sauerstoff." Sein Vorwurf: Die geänderte NFR bringe auch innerhalb des Nachtschutzgebietes Verschlechterungen.

Über Dr. J. Webers Anwesen im Mintrachinger Feld krachts vor allem, wenn Maschinen auf der Südabflugroute wegen voller Betankung einen großen Radius fliegen. Lärmphysiker Dr. Thomas J. Meyer hob auf die Seltenheit solcher Flüge ab. Seine Rückschlüsse vom Dauerschallkriterium auf die Fluglärmbelastung Webers kritisierte Rechtsanwalt Joachim Krauß. Auf die Frage des Richters, ob er Schallschutz erhalten habe, antwortete Weber: "Nein, und ich will auch keinen."

Das kann Johann Schindler nicht behaupten, bloß brachte es nicht viel. In seinem Haus hatte die Flughafen München GmbH (FMG) Schallschutzfenster mit einem Dämmwert von 45 Dezibel einbauen lassen. Dieser Wert liegt um 5 Dezibel besser als bei den üblichen Fenstern und entspricht dem Dämmwert der Hauswand aus Bimsstein. Für das ausgebaute Dachgeschoss hatte die FMG sogar eine Entschädigung gezahlt. Schindler wohnt im Süden von Achering. Die Maschinen fliegen zwar nicht direkt über sein Haus, doch kriegt er den Lärmstrahl der Maschinen ab, wenn sie auf der Südabflugroute vor seinem Anwesen abdrehen. Laut Meyer sei der Pegel "niedriger als beim senkrechten Überflug, aber optisch und psychologisch belastend". Schindler, der die Acheringer Messdaten für sich nicht gelten lassen will, weil sein Haus 800 m von der Messtelle entfernt ist, beschreibt die Situation so: "Wenn die im Steigflug über uns drüber gehen, versteht man vom Fernseher gar nichts. Nachts kann man auch bei geschlossenen Fenstern nicht schlafen." Der erste Stock seines Hauses stünde leer, weil der Mieter ausgezogen ist.

Der Himmel fällt auch Jürgen Steiner manchmal auf den Kopf. Meyer bestätigte die Überflüge über dem Hallbergmooser Haus, wenn Flugzeuge auf der Südabflugroute die Kurve enger fliegen.

 

 

2) Hoffen und Bangen

Freisinger Tagblatt vom 14. 11. 2002

 

 

"AufgeMUCkt"-Anwalt gibt Bericht aus dem VGH

 

Dass der Vorsitzende Richter Werner Reiland heißt und derjenige war, der vor 20 Jahren den Baustopp am Airport verfügt hat, machte Rechtsanwalt Dr. Lutz Eiding zwar Hoffnung, ließ ihn aber nicht euphorisch werden, dass die FMG "abserviert" werde. Eiding, Vertreter des Aktionsbündnisses "AufgeMUCkt" im Prozess um die neue Nachtflugregelung, lieferte am Dienstag in Hallbergmoos einen Kurzbericht über die ersten zwei Verhandlungstage am Verwaltungsgerichtshof und gab seine Einschätzung der Lage wider: zwischen Hoffen und Bangen.

Eiding habe schon manchmal den Eindruck gehabt, das Gericht wolle bestimmte Fakten nicht hören, sei allerdings auch offen gegenüber der Tatasache, dass Gutachten der Antragsteller widersprüchlich und nicht überzeugend seien. An der "Demontage" des sachverständigen Lärmpsychologen habe er sich nicht beteiligt. Immerhin sei es ja jener Sachverständige gewesen, der im Vorfeld eine Herabsetzung des Lärmschutzniveaus um fünf dB(A) durchgesetzt habe.

Optimistisch war Eiding, was das im Landesentwicklungsprogramm vorgegebene Ziel einer Senkung des Fluglärms anbetreffe. Das Gericht, so Eidings Einschätzung, habe diese Argumentation durchaus nachvollzogen und den Klägern wohlwollend zugehört, die darauf pochten, dass die positiven Konsequenzen aus leiseren Flugzeugen doch zumindest zu einem Teil auch den Betroffenen, nicht nur den Flughafenbetreibern, zugute kommen sollten. Auch habe das Gericht auf den Nachweis, die Gutachten der FMG und des Luftfahrtamtes hätten nur alte Studien "wiedergekäut", durchaus positiv reagiert.

Kein gutes Gefühl hat Eiding bei "einem der übelsten und gefährlichsten Punkte" in der neuen Nachtflugregelung - die Ausweitung des Bezugszeitraums von üblicherweise den sechs verkehrsstärksten auf zwölf Monate. "Ich glaube, der Senat wird das schlucken", so Eidings Prognose. Keine großen Hoffnungen macht sich der Rechtsanwalt auch bei dem lärmphysikalischen Gutachten der Antragsteller. Zwar habe man die Mängel darlegen können, aber das Gericht werde das Gutachten doch wohl "absegnen". Der andere Punkt, der Eiding besonders sauer aufstößt, liefert auch keinen allzu großen Hoffnungsschimmer. Dass im Antrag keinerlei Sanktionen für die FMG bei Überschreitung des Lärmkontingents angedroht würden, wie das andernorts durchaus Usus sei, darauf werde seiner Einschätzung nach das Gericht nicht besonders eingehen.

Eiding teilte auch die Ansicht von Berglerns Bürgermeister Herbert Knur, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft, dass sich wieder einmal zeige, wie sich der Kreis zwischen Regierung, staatlicher Verwaltung und Gericht schließe - "und du stehst machtlos daneben".

Die wahrscheinlichste Möglichkeit, wie es weiter geht, ist für Eiding, dass ein Entscheidungstermin zugestellt wird, der wohl spätestens in den Januar fallen wird. Die Möglichkeit zur Revision wird wohl zugelassen werden, weil eine Regelung in dieser Form noch nie dagewesen sei. Gestern ging`s vor Gericht weiter (sh. Seite 6).

 

Mfg Fabian

Geschrieben

Die Lärmproblematik an sich leuchtet mir natürlich ein, besonders nachts für die Anwohner. Andererseits muß man sich einfach mal entscheiden, ob man sich durch seinen Umsteige-Flughafen dumm und dämlich verdienen möchte, wie in München, oder ob man eine ruhig gelegene wirtschaftliche Krisenregion bevorzugt. Gilt übrigens auch für FRA's Zukunft.

Geschrieben

Na Mahlzeit !!!

 

Hab mir soeben mal einen Großteil der Artikel auf der Web-Site der "Bürgerinitiative Fluglärm Hallbergmoos-Goldach" durchgelesen (siehe Link von coolAIR). Es ist schon erstaunlich, welch geistiger Dünnsch... in bezug auf Fluglärm dort verzapft wird. Ich stehe oftmals am Flughafenzaun, sowohl seitlich der RW's als auch in der direkten An- bzw. Abflugrichtung, genauso, wie ich des öfteren im Sommer am Baggersee in Attaching bin und kann nur sagen, dass vorbeifahrende Lkws oder landwirtschaftliche Maschinen, wie Mähdrescher, auf den dort gelegenen Strassen den Fluglärm übertönen.

 

Aber ein Bürgermeister, wie Herbert Knur von Berglern, nutzt natürlich die Gelegenheit, um sich politisch zu profilieren.

 

Ich kann nur hoffen, dass der jetzige FMG-Chef nicht zu nachgiebig ist.

 

Der Flughafen München wäre gut beraten, wenn er bereits jetzt die Weichen zum Bau einer 3. Runway stellen würde, da die Gegner sich schon jetzt zum Sturm dagegen rüsten.

 

Hierzu der nachfolgende Artikel:

 

Kapazität runterfahren - "das wäre zumutbar"

Freisinger Tagblatt vom 11. 11. 2002

 

 

Herbert Knur über neue Abflugrouten, dritte Startbahn, Nachtflug und die Proteste im Moos

 

Flughafen - Zehn Jahre nach Inbetriebnahme des Flughafens steht das Erdinger Moos erneut vor dramatischen Einschnitten. Heute beginnt der Prozess, in dem sich Anwohner gegen die geänderte Nachtflugregelung wehren wollen. Die Deutsche Lufthansa bringt regelmäßig das Thema einer dritten Startbahn auf den Tisch. Eine neue Abflugroute in Richtung Osten wirft die Bauleitplanung der Kommunen völlig über den Haufen. Herbert Knur ist Bürgermeister der am schlimmsten betroffenen Gemeinde Berglern, stellvertretender Vorsitzender der Fluglärmkommission und zugleich seit sechs Jahren Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Erding-Nord, Freising und Umgebung, die sich seit über 30 Jahren um die Belange der Flughafenanrainer kümmert. Im Gespräch mit der Heimatzeitung äußerte er sich über die Zukunft im Moos.

 

INTERVIEW

 

Herr Knur, hatten Sie schon ein Gespräch mit dem neuen Flughafen-Chef Dr. Michael Kerkloh?

Herbert Knur: Wir haben uns am Rande der Geburtstagsfeier von Karl-Heinz Bauernfeind längere Zeit unterhalten, dann aber vereinbart, dass wir einen Gesprächstermin bei ihm machen. Der ist aber noch nicht zustande gekommen. Das liegt aber nicht am Unwillen von Dr. Kerkloh.

 

Was haben Sie für einen ersten persönlichen Eindruck?

Herbert Knur: Er wirkt auf mich zugänglicher als sein Vorgänger, weil er sich Argumente auch anhört. Er hat zumindest verbal Verständnis für unsere Positionen zu erkennen gegeben.

 

Darf das Umland auf eine neue Politik der FMG hoffen?

Herbert Knur: Nein, das glaube ich deshalb nicht, weil die Gesellschafter dafür keinen Spielraum lassen. Immer wenn`s an die Substanz geht - man sieht dies an der zusätzlichen Ostabflugroute - dann ist das Umland allein. Da werden Interessen versucht durchzusetzen, und da wird auch Dr. Kerkloh keine Chance haben.

 

Gerade weil dies so ist, entstehen vielerorts Bürgerinitiativen, die nun ihre Kräfte auch bündeln wollen. Brauchen wir da überhaupt die gute alte Schutzgemeinschaft noch?

Herbert Knur: Ich bin überzeugt, dass es die Schutzgemeinschaft, die die am längsten existierende Bürgerinitiative ist, auch weiterhin geben wird, weil es die einzige ist, in der ganz unterschiedliche parteipolitische und gesellschaftspolitische Gruppierungen gebündelt sind - und das bereits erprobt. Außerdem steckt in ihr die politische kommunale Kraft und kommunale Finanzkraft. Beides braucht man, um überhaupt etwas ausrichten zu können.

 

Gerade Finanzkraft und politisches Know-How wären auch für die neuen BI`s wichtig. Inwieweit kommen diese auf Sie zu, wie können Sie helfen?

Herbert Knur: Die Schutzgemeinschaft kann es sich natürlich nicht leisten, in jedem lokalen Bezug aktiv zu werden, sich überall sachkundig zu machen und den Widerstand zu organisieren. Insofern sind die örtlichen BI`s verständlich und auch sehr, sehr positiv. Die müssen gebildet werden, weil hier der örtliche Input gegeben wird. In der Bündelung dagegen gibt es keine Notwendigkeit, weitere Bürgerinitiativen zu gründen.

 

In dieser Woche wird der VGH über die geänderte Nachtflugregelung entscheiden.

Herbert Knur: Ich hoffe ja nach wie vor, dass wir den Prozess gewinnen werden, und dann werden wir uns darauf einstellen müssen, dass das Ganze zum Bundesverwaltungsgericht geht. Es wird also keine Ruhe geben. Und ich bin mir auch nicht sicher, ob das letzte Wort gesprochen ist, wenn das anders ausgeht, als ich es erwarte. Es wird noch eine Menge Kraft und Aufwand zu investieren sein.

 

Stichwort dritte Startbahn.

Herbert Knur: Mir bereitet die zusätzliche Ostabflugroute derzeit sehr viel mehr Sorgen, weil sie ganz konkret und unmittelbar bevorsteht. Und weil ich in den Begegnungen mit der Deutschen Flugsicherung den Eindruck gewonnen habe: Wenn die sich so etwas mal vorgenommen haben, dann ist es ganz schwierig, so etwas noch abzubiegen. Wenn das die Konsequenz ist, dass dann Lärmschutzzonen für die Lenkung der Bauleitplanung wieder gebildet werden, dann bedeutet das den Tod für die Entwicklung der Gemeinde Berglern. Dann ist sie wie wirklich keine andere Gemeinde im ganzen Flughafenumland betroffen. Von Süd bis Nord - ein dreieinhalb Kilometer langes Straßendorf, das keine Möglichkeit mehr zur Entwicklung hätte. Das bereitet mir nicht nur Sorgenfalten, sondern schlaflose Nächte."Wenn (...) Lärmschutzzonen für die Lenkung der Bauleitplanung wieder gebildet werden, dann bedeutet das den Tod für die Entwicklung der Gemeinde Berglern."

 

Die neue Ostabflugroute lässt sich nur dadurch verhindern, dass der Flughafen seine Kapazitäten herunterfährt.

Herbert Knur: Ganz genau. Es lässt sich verhindern, in dem man nicht parallel fliegt, sondern den Abflug Richtung Osten koordiniert. Das ist die einzige Chance, und das ist auch zumutbar. Es gibt Richtung Norden ja wesentlich mehr Abflüge. Die meisten drehen sofort nach dem Start Richtung Nordosten zum Funkfeuer Mike in Richtung Frankfurt. Und die sind davon ja nicht betroffen. Es geht nur um den Geradeausflug. Das sind relativ wenige Maschinen, momentan noch. Und da ist der Bedarf, dass man unbedingt parallel fliegt, nicht so groß, dass man dafür eine Gemeinde opfern müsste.

 

Was kann die Schutzgemeinschaft in dieser konkreten Sache tun?

Herbert Knur: Ich weiß jetzt noch nicht mal, ob das Aufgabe der Schutzgemeinschaft ist, weil es doch sehr begrenzte örtliche Betroffenheiten gibt. Ich hoffe, dass sie einsteigen wird. Es gibt die Möglichkeit, dagegen auch wieder gerichtlich vorzugehen. Ich bin vom Gemeinderat beauftragt worden, mich unter Darstellung dieser Problematik an die Minister Zehetmair und Wiesheu zu wenden. Ich tue das in der Hoffnung, dass diese Einfluss nehmen können, dass es nicht aufgrund des Zwangs zum parallelen Start zu dieser Route kommt.

 

Der Flughafen-Westen darf noch hoffen, dass er aufgrund einer Ausnahmegenehmigung von einer Routenänderung verschont bleibt. Teilen Sie den Optimismus der DFS?

Herbert Knur: Ich muss das zur Kenntnis nehmen, was die DFS und das Wirtschaftsministerium dazu gesagt haben. Es sind auch unterschiedliche Sachverhalte. Hier wird nach einem relativen kurzen Parallelflug ohnehin die Kurve geflogen. Ich will auch keine Kirchturmpolitik betreiben und die Frage stellen, warum denn beim Ostabflug unbedingt in Richtung Norden dieses 30-Grad-Versetzen nötig ist. Es könnte Richtung Süden genauso möglich sein, oder man wechselt ab, damit die Lärmbelastung nicht immer im gleichen Bereich ist.

 

Zurück zur dritten Startbahn: Man kann sie herbeireden, aber auch Tendenzen verschlafen.

Herbert Knur: Ich sehe die Diskussion relativ distanziert. Ich sehe heute für die dritte Start- und Landebahn weder einen verkehrlichen Bedarf, noch planerische Substanz. Ich weiß nicht, wo die gebaut werden soll, wenn sie was bringen soll und die Kapazität der An- und Abflüge erweitert. Und das geht nur, wenn sie meines Wissens einen Abstand von 2,3 Kilometer von der jetzigen nördlichen Piste - die südliche kann man ausschließen, denn hier gibt`s keine Entwicklungsmöglichkeit- einhält. Nur dann kann der Betrieb parallel geführt werden. Dann wäre man auf Eittingermoos drauf, dann hat man im Westen die Stadt Freising mit den stark bewohnten Ortsteilen Attaching und Lerchenfeld, und ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, bei allem, was ich den Flughafenbetreibern unterstellen würde, so etwas zu planen. So etwas wird in den Verfahren nicht durchzusetzen sein. Was mir auch Mut macht, ist die Aussage der FMG. Die sagt angeblich ihren Kunden, also Airlines, dass auf den vorhandenen Bahnsystemen noch Kapazitäten frei sind, die die Prognoseziele bis 2015 ohne dritte Start- und Landebahn erreichen lassen.

 

Andererseits hat der frühere FMG-Chef immer wieder anklingen lassen, dass die Dritte kommen wird und muss.

Herbert Knur: Der hat das gesagt, weil er im voraus- und nacheilenden Gehorsam der Lufthansa zu Willen war. Wenn man im gleichen Stall mal gestanden ist, dann hat man den Geruch noch, und das führt wohl auch dazu, dass die Urteilsfähigkeit ein bisschen eingeschränkt ist, aber ich nehme schon zur Kenntnis, dass das jetzige Flughafen-Management dies ein bisschen anders beurteilt.

 

Andererseits schließen sich vielerorts die Bürger zu Initiativen zusammen, um sich jetzt schon gegen eine dritte Bahn zu wehren, um nicht eine Chance zu verpassen.

Herbert Knur: Wenn es örtliche BI`s gibt, die Angst haben, dass es zu so einer Entwicklung kommt, dann müssen sie dies auch artikulieren. So etwas darf man nicht unter der Decke halten. Natürlich muss man sich bewusst sein, dass es uns das Ergebnis der Nachtflugdiskussion bringen kann. Dass man die andere Seite provoziert, in der Planung Nägel mit Köpfen zu machen. Da habe ich auch keine Probleme damit. Es gibt ja auch keine Aussage, dass die dritte Startbahn nicht kommen wird. Es ist ja nur ein temporäres Problem. Und dann ist es mir im Grunde genommen gleich, ob sie es jetzt auf den Tisch bringen oder in zwei oder drei Jahren."Bei den Äußerungen von kompetenter Seite, dass die beiden Bahnen locker 50 Millionen Passagiere verkraften, kann man nicht so einfach einen Antrag für eine dritte Startbahn stellen."So etwas wird mit Sicherheit bis zur letzten Gerichtsinstanz durchgestritten. Zur Zeit tun sich Startbahn-Befürworter auch schwer. Wie wollen sie denn den Bedarf rechtfertigen? Bei den Äußerungen von kompetenter Seite, dass die beiden Bahnen locker 50 Millionen Passagiere verkraften, kann man nicht so einfach einen Antrag für eine dritte stellen.

 

Das heißt, auf der Tagesordnung der Jahreshauptversammlung der Schutzgemeinschaft am 27. November wird das Thema nicht stehen.

Herbert Knur: Berichtsweise schon, aber nicht im Sinne einer Beschlussfassung. Ich werde über die BI`s berichten, aber keine Resolution vortragen. Ich will aber nicht ausschließen, dass aus dem Kreis der Mitglieder so etwas beantragt wird.

 

Auf der Tagesordnung stehen dagegen die Vorstandswahlen. Man hört, sie wollen nicht mehr kandidieren?

Herbert Knur: Weil mich das durch meine vielfältigen Aufgaben inzwischen überfordert. Ich mache das neben meinem Hauptberuf als Direktor der Akademie der Bayerischen Presse alles ehrenamtlich. Ich wäre sehr dankbar, wenn es jemanden geben würde, der das Vertrauen der Mitglieder bekommt. Und der in der Lage ist, die kommunalen Vertreter so zu bündeln, wie es mir - so glaube ich - in den vergangenen sechs Jahren gelungen ist.

 

Ein Nachfolger ist nicht in Sicht. Ist das überhaupt ein Problem der Schutzgemeinschaft. Da gibt`s die alten Kämpfer, und dann?

Herbert Knur: Eine Zeitung hat bei meiner ersten Wahl geschrieben: Die alten Kämpfer sind müde und neue nicht in Sicht. Das habe ich mir sehr gut gemerkt, weil ich offenbar nicht als Kämpfer gesehen worden bin. Insofern gehöre ich schon der Generation an, die Sie gerade beschrieben haben, die eigentlich gar nicht so zur ersten Generation des Widerstandes zählt. Aber inzwischen ist der Flughafen gebaut und in Betrieb genommen. Und deshalb muss sich auch die Form des Widerstands ändern. Man muss sich mit den Gegebenheiten abfinden, und man muss sehen, dass wir jetzt das Bestmögliche für unsere Bevölkerung herausholen. Das habe ich jetzt sechs Jahre als Vorsitzender, vorher ebenso lang als Schriftführer versucht. Da dürfte jetzt auch mal ein anderer ran, aber meine ganzen Lockversuche sind erfolglos geblieben. Ich lasse die Schutzgemeinschaft natürlich nicht hängen. Dafür ist sie mir viel zu sehr ans Herz gewachsen. Und dafür haben wir auch viel zu viel bewegt. Ich will jetzt kein falsches Signal setzen, und dann wäre sie führerlos. Aber wenn ein anderer tüchtiger Kommunalpolitiker da ist, dann wird die Übernahme des Vorsitzes an meinem Widerstand nicht scheitern.

 

Ein anderes Signal wäre, ein Mandat im Landtag anzustreben.

Herbert Knur: Unser jetziger Stimmkreisabgeordneter Hans Zehetmair hat nicht gesagt, dass er künftig nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Deshalb beteilige ich mich nicht an Spekulationen.

 

Aber man munkelt, dass sie als Nachfolger im Gespräch sind.

Herbert Knur: Das höre ich zum ersten Mal. Ich beteilige mich an solchen Gerüchten nicht.

 

Das Gespräch führte Dieter Priglmeir.

 

Dieter Priglmeir

Geschrieben

Ich hab zu diesem Thema noch eine weitere Frage.

 

Bei vorgenannter Bürgerinitiative bin ich unter dem Menüpunkt - "Was können Sie tun...",

Untermenü - "Bei Verstößen" auf nachfolgenden Text gestossen:

 

"Verstöße gegen die Betriebsauflagen des Flughafen München (MUC)

 

Wenn Sie Verstöße gegen die Betriebsauflagen des Flughafen München beobachten, sollten Sie eine Anzeige erstatten.....

 

Anzeige wegen Nichteinhaltung der Abflugkorridore Ein Verstoß gegen die von der Bundesanstalt für Flugsicherung festgelegten Abflugverfahren liegt vor, wenn die Abflugkorridore (z. B. Südabflugkorridor) verlassen werden, es sei denn, es sind Ausnahmetatbestände erfüllt.

 

Anzeige wegen Nichteinhaltung der Nachtflugregelung Die momentan geltende Regelung des Nachtflugs erlaubt keine generelle Aussage über die Rechtmäßigkeit von Nachtflugbewegungen. Allerdings scheint ein Verstoß sehr wahrscheinlich, wenn während der Kernzeit geflogen wird.

 

Anzeige wegen Triebwerksprobelauf außerhalb der Halle Triebwerksprobeläufe sind ausschließlich in der extra für diesen Zweck errichteten Probelaufhalle zulässig. Triebwerksprobeläufe außerhalb dieser Halle verstoßen in jedem Fall gegen die Betriebsauflagen.

 

A n z e i g e - w e g e n - w i d e r r e c h t l i c h e r - S c h u b u m k e h r

 

Während der Nachstunden (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) ist der Einsatz der Schubumkehr unter Last nicht gestattet."

 

Nun meine Fragen hierzu:

- Ist dies ein auch an anderen Airports (Deutschlandweit-Europaweit-Weltweit) ein gängiges Verfahren, oder ist dies eine Spezialität von MUC?

 

- Ist dieses Verbot auch bei Schlechtwetterverhältnissen (nasse oder schneebedeckte RW) vorgeschrieben - und wenn ja, wie beurteilt Ihr Piloten in diesen Fällen die Sicherheitsrisiken?

 

- Um wieviel höher sind bei Landungen ohne Reverser die Verschleißerscheinungen an den Bremsen?

 

Danke für Euere Antworten in voraus !

Robert

Geschrieben

Nun meine Fragen hierzu:

- Ist dies ein auch an anderen Airports (Deutschlandweit-Europaweit-Weltweit) ein gängiges Verfahren, oder ist dies eine Spezialität von MUC?

Nein, das steht mittlerweile in vielen Airportcharts drin: "During landing reverse thrust other than idle shall only be used to an extent necessary for safety reasons."

 

- Ist dieses Verbot auch bei Schlechtwetterverhältnissen (nasse oder schneebedeckte RW) vorgeschrieben - und wenn ja, wie beurteilt Ihr Piloten in diesen Fällen die Sicherheitsrisiken?

Ja, gilt immer - es ist aber die Entscheidung des Kapitäns, wieviel Reverse für die Sicherheit notwendig ist.

 

- Um wieviel höher sind bei Landungen ohne Reverser die Verschleißerscheinungen an den Bremsen?

Gar nicht in der Regel! Landen mit Idle Reverse heißt nur, das der Flieger länger rollt. Man bekommt halt nicht den ersten High Speed Turn Off, sondern vielleicht erst den zweiten oder dritten und gebremst mit den Radbremsen wird nur geringfügig mehr.

 

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabla am 2002-12-03 12:48 ]

Geschrieben

http://de.biz.yahoo.com/021203/71/33o9t.html

 

Flughafen München darf Nachtflüge deutlich ausweiten

Dienstag 3. Dezember 2002, 14:21 Uhr

 

München, 03. Dez (Reuters) - Der zweitgrößte deutsche Flughafen München darf nach einem Gerichtsurteil seine Nachtflüge deutlich ausweiten.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies am Dienstag 37 Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die neue Nachtflugregelung ab. Es seien keine Rechtsfehler bei der Änderung der Regelung zu erkennen, teilte das Gericht zur Begründung mit. Die Regierung von Oberbayern hatte eine neue Nachtflugregelung erlassen, die die Starts und Landungen zwischen 22.00 und 06.00 Uhr deutlich ausweitet. Anstatt der bisherigen 38 Nachtflüge sind nach Angaben des Gerichts jetzt etwa viermal so viel Flüge erlaubt. Die Kläger hatten dagegen argumentiert, dass der Lärmschutz Vorrang haben müsse.

 

Der Flughafen München ist in den vergangenen Jahren zum internationalen Drehkreuz ausgebaut worden und hat dem größten deutschen Flughafen Frankfurt Marktanteile abgenommen. Zusammen mit der Lufthansa (Xetra: 823212.DE - Nachrichten - Forum) baut der Münchener Flughafen derzeit ein neues Terminal, das die Lufthansa mit ihren Partnern der "Star Alliance" nutzen will. Auch die Fraport AG (Xetra: 577330.DE - Nachrichten - Forum) will den Flughafen Frankfurt mit einer neuen Landebahn ausbauen. Gegen den Ausbau haben aber mehrere Gemeinden Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof und Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

 

lae/kps

 

 

 

 

Wow, mit einem derartigen Urteil hat nach dem Verlauf der Verhandlung vor dem VGH wohl keiner gerechnet.

 

Vielleicht waren auch nur die Einschätzungen der Vertreter der Klägerseite in ihrem Sinne zu optimistisch und haben so die Hoffnung übermäßig für ein klägerfreundliches Urteil aufkeimen lassen. Denn nur diese hatten ständig Stellungnahmen abgegeben, während die Flughafen und Regierungsseite die ganze Zeit über zu fast keinem KOmmentar bereit waren.

 

Es wurde außerdem keine Revision zugelassen, das ist die nächste Überraschung. Damit bleibt den Klägern nur das Urteil anzufechten, die Erfolgsaussichten kann man sich wohl selbst ausmalen.

 

Damit dürfte die Nachflugregelung in MUC nun für viele weitere Jahre locker ausreichen.

Geschrieben

Na, wer hätte das gedacht??? Ein echter Grund zum Feiern! Ein derart aufgelockertes Nachtflugverbot kann nur gut für uns sein.

 

Zum Thema Fluglärm kurz folgendes: Ich wohne keine 5 km von der Nordbahn entfernt und ich muß mich schon sehr anstrengen irgendwas von Fluglärm zu hören. Wie schon gesagt wurde ist ein Bagger oder ein Mähdrescher mit Sicherheit lauter als ein startender/landender Jet. Sicherlich ist es in den Einflugschneißen lauter, aber wer lebt in der Flughafenregion nicht von MUC II? Da muß man einen kleinen Nachteil mal in Kauf nehmen.

 

In diesem Sinne, happy landing

 

AirMichi

Geschrieben

GRATULATION DEM MÜNCHNER AIRPORT !!! und dem Gericht zu seiner weisen Entscheidung.

 

Allerdings gibt es, obwohl eine Revision nicht zugelassen wurde, immer noch die Möglichkeit, über den Umweg einer Nichtzulassungsbeschwerde den Eintritt ins Bundesverwaltungsgericht schaffen (sieh ff).

 

 

Zu dem gesamten Thema nachfolgend noch einige Artikel aus dem Freisinger Tagblatt:

Quellen:

http://www.merkur-online.de/regionen/erding/44,61435.html

und

http://www.merkur-online.de/regionen/freising/45,61391.html

und

http://www.merkur-online.de/regionen/freising/45,61390.html

 

Nachtflugregelung trotz Fehler rechtmäßig

 

Niederlage für Kläger - Revision nicht zugelassen

VON SIGGI NIEDERGESÄSS München - In Bausch und Bogen wies gestern der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Klagen von 37 Gemeinden und Anwohnern gegen die am 23. März 2001 erlassene Nachtflugregelung ab. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

 

In seiner kurzen mündlichen Begründung des Urteils erläuterte der Vorsitzende Richter Werner Reiland noch einmal den Hintergrund der durch die Regierung von Oberbayern getroffenen Entscheidung. Der Lärmpegel der Flugzeuge sei in den letzten zwei Jahrzehnten gesunken, andererseits aber der Bedarf an Nachtflügen gestiegen. "Eine absolute Höchstzahl an Bewegungen gibt es seit der Neuregelung nicht mehr, nach den Berechnungen werden aber in der einzelnen Nacht ungefähr vier Mal mehr Flugzeuge verkehren können", so Reiland.

 

Durch das Lärmkontingent und das Nachtschutzgebiet würden die Flughafenanwohner geschützt. Innerhalb dieses Gebietes dürfe ein Dauerschallpegel von 50 dB(A) nicht überschritten werden. Mehr als sechs Überflüge mit einem Einzelpegel von 70 dB(A) und mehr dürften nicht auftreten. Innerhalb dieses Gebiets würde den Anwohnern Schallschutz gewährt. Dieses von der Regierung gewählte Schutzsystem sei insgesamt nicht zu beanstanden. Es sei auch ausreichend beim derzeitigen Stand "der inzwischen fortgeschrittenen und immer noch fortschreitenden Wissenschaft der Lärmmedizin und Lärmpsychologie", so Reiland.

 

Der Richter bemängelte, dass die Nachtflugbeschränkungen mit "dem neuen Bescheid an Regelungs- und Kontrollschärfe einbüßen, weil sie nicht mehr auf die einzelne Nacht, sondern nur auf den Jahresdurchschnitt abgestellt" sei, aber das sei "letztlich sachgerecht, der Umfang der Nachtflüge kann sinnvoll nur langfristig gesteuert werden", die bis zum 22. März 2001 gültige, schärfere Regelung habe sich nicht bewährt, meinte Reiland.

 

Dem in der Verhandlung von den Klägern vorgebrachten Einwand, die neue Regelung verletze das Vertrauen in den Fortbestand der alten Regelung, folgte der Senat des VGHs nicht: "Ein derartiger auf Dauer angelegter Vertrauensschutz ist in der Rechtsordnung nicht vorgesehen."

 

Neben der luftrechtlichen Prüfung maß das Gericht die neue Regelung auch an den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung. Demnach solle auf eine nachhaltige Verringerung der Lärmbelastung hingewirkt werden. Diese Vorgabe sei nicht eingehalten, allerdings sei im Regionalplan die entsprechende Aussage nicht nicht eindeutig, sondern "auslegungsbedürftig". "Es handelt sich folglich nur um einen Grundsatz, der in der Entscheidung des Gerichts auch zurückgedrängt werden konnte. So sei die Verkehrsfunktion des Flughafens zu erhalten.

 

"Es besteht der Eindruck, dass eine maßvollere Erhöhung der Vorgabe des Regionalplanes angemessener gewesen wäre", räumte Reiland ein und äußerte gegen das "Ergebnis der Abwägung erhebliche rechtliche Bedenken". Darauf hätten sich die Kläger jedoch nicht berufen können, da der Grundsatz der Regionalplanung nur einen öffentlichen, nicht aber einen privaten Belang darstelle.

 

Eine Nachtflugregelung greife nicht enteignend in das Grundeigentum ein. Daher seien die Klagen auch aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung abzuweisen gewesen.

 

mm

Datum: 04.12.2002

 

Ein Beschluss, viele Interpretationen

 

Reaktionen aus dem Landtag

Völlig unterschiedlich werten die Landtagsabgeordneten der verschiedenen Parteien den gestrigen Beschluss. Verkehrsminister Otto Wiesheu zeigte sich von der Entscheidung nicht überrascht. "Wenn man das Luftrecht kennt, dann weiß man, dass es relativ große Spielräume zulässt." Der Moos-Flughafen sei mit seinen Regelungen und Schallschutz immer deutlich unterhalb den Schwellen geblieben, die vom Luftrecht vorgeschrieben seien. Wiesheu schob den Schwarzen Peter an die rot-grüne Koalition in Berlin weiter, die es auch nach vier Jahren noch nicht geschafft habe, das Fluglärmgesetz zu novellieren. Mehrmals habe er schon auf der Verkehrsministerkonferenz auf einen "beratungsreifen Kabinettsentwurf" gedrängt. Deshalb sollten die Kläger und Bürgerinitiativen laut Wiesheu "einmal in Berlin Dampf machen", denn: "Den Bescheid zu kritisieren, aber die Grundlagen des Bescheids, nämlich das Fluglärmgesetz außer Acht zu lassen, ist nicht ganz logisch.

"Enttäuschend in doppelter Weise" nannte Dr. Hildegard Kronawitter dagegen die Entscheidung. Zum einen habe sie nicht mit der strikten Abfuhr für die Kläger gerechnet, sondern eher Modifikationen der neuen Nachtflugregelung erwartet. Als eine "sehr harte Entscheidung" wertet die SPD-Landtagsabgeordnete die Tatsache, dass der Vorsitzende Richter Werner Reiland die Revision nicht zugelassen hat. Somit können die Kläger nur über den Umweg einer Nichtzulassungsbeschwerde den Eintritt ins Bundesverwaltungsgericht schaffen.

 

Der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsgrünen, Dr. Martin Runge nannte die Nachtflugregelung "einen Bärendienst für alle Anwohner und einen Kniefall für die Interessen der Flughafenbetreiber und der Fluggesellschaften". Runge fürchtet: "100 bis 120 donnernde Maschinen pro Nacht dürften zur Regel werden." Mit der Aufweichung des Nachtflugverbots sei weiteren Expansionsschritten Tür und Tor geöffnet.

 

Für den Erdinger CSU-Stimmkreisabgeordneten Hans Zehetmair war die Entscheidung "formalrechtlich keine Überraschung, weil sie auf der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht basiert", wonach Lärmschutz nicht vorrangig durch Betriebseinschränkungen erreicht werden müssten. Aufgrund der Rechtslage sieht Zehetmair auch "kein substanzielles Einfallstor" fürs Bundesverwaltungsgericht. Aber natürlich bleibe den Klägern die Nichtzulassungsbeschwerde unbenommen.pir

 

mm

Datum: 04.12.2002

 

Noch ist Geld in der Kriegskasse

 

 

Die Niederlage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof kommt die Schutzgemeinschaft Freising, Erding-Nord und Umgebung (SG) teuer zu stehen. Dennoch ist laut Vorsitzenden Herbert Knur die Kriegskasse noch so gut gefüllt, um weiter juristisch vorzugehen (siehe Bericht unten). Zumindest würden die SG nicht finanzielle Gründe dazu zwingen, den Kampf gegen die neue Nachtflugregelung aufzugeben.

Die SG trägt die Kosten von 25 der 29 Privatbürger, die neben den Kommunen gegen die neue Nachtflugregelung geklagt haben. Neben den Honoraren für die eigenen Rechtsbeistände fallen nun auch noch die gerichtlichen Gutachter, die Gerichts- und die gegnerischen Anwaltskosten an. Rechtsanwalt Joachim Krauß rechnet mit rund 20 000 Euro Gesamtkosten für die SG zuzüglich der Forderungen der gerichtlichen Gutachter Dr. Joachim Kastka (Düsseldorf) und Diplomphysiker Thomas J. Meyer (Hamburg), über deren Höhe er keine Angaben machen konnte.

 

Dass die Schutzgemeinschaft nicht noch tiefer in die Taschen greifen muss, liegt am Verteilungsschlüssel, der die Kommunen belastet. Der Streitwert war auf 690 000 Euro festgelegt worden, 250 000 Euro fallen auf die von der SG unterstützen Musterkläger. Folglich trägt die SG 25/69 der Kosten. pir

 

mm

Datum: 04.12.2002

 

 

Nachtflug-Countdown

 

Erst 25 Prozent des Lärmkontingents ausgenutzt

VON ANDREAS BESCHORNER Hallbergmoos - Die Bürgerinitiative Fluglärm Hallbergmoos-Goldach (BIF) gab sich wieder einmal ironisch: "Glänzende Aussichten" gebe es, und zwar "für mehr Flüge am Tag, mehr Flüge in der Nacht und eine dritte Startbahn", so BIF-Chef Dr. Jürgen Steiner am Donnerstag bei einer Info-Veranstaltung. Der Countdown zur am 11. und 12. November stattfindenden Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München laufe.

 

Richard Moosburger, der Mann, der laut Steiner "mehr über die Nachtflugregelung weiß als die FMG", hatte zunächst die eineinhalb Jahre unter die Lupe genommen, in denen die neue Nachtflugregelung gelte. Fazit: Gebracht habe sie gar nichts, lediglich Verstöße würden dadurch legalisiert. 50 Prozent der gesamten Nachtflüge gingen auf Kosten der so genannten MUC-Liste und der Flieger der Homebase-Gesellschaften. Das spiegele "die wahre Interessenlage" der Flughafen-Gesellschaft wieder. Betrachte man sich die Verteilung der Flüge in die Zeit zwischen 24 und 5 Uhr, stelle sich die Frage: "Kernzeit, wo bist du?" Dubios sei auch die Kategorie der "sonstigen Nachtflugbewegungen". Allein das "zeugt wieder einmal von der Ignoranz gegenüber ,lästigen` Regelungen", kritisierte Moosburger. In den ersten zwölf Monaten seien nur 25 Prozent des erlaubten Lärmkontingents in Anspruch genommen worden, eine Vervierfachung sei also noch möglich. Und das bedeute, dass zwischen 22 und sechs Uhr jede Minute eine Flugbewegung stattfinden könne.

 

Das zu verhindern, werden sich Anwälte und Gutachter am 11. und 12. November vor dem Verwaltungsgerichtshof treffen. Die Verhandlung, deren Ausgang von der Bundesvereinigung gegen Fluglärm als richtungsweisend für alle Flughäfen angesehen werde, stelle schon in der ersten Instanz die Weichen, betonte Steiner. Eine Revision sei nur bei Nachweis schwerer Rechtsfehler möglich. Wichtig für den Ausgang der Verhandlung dürfte auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sein, das am 9. Oktober in letzter Instanz über das Menschenrecht auf guten Schlaf urteile.

 

Vor dem VGH gelte es nachzuweisen, dass kein Bedarf für die neue Nachtflugregelung bestehe und dass Fehler in der Genehmigung gemacht worden seien. Der Flughafen selbst sei als Ersatz für München Riem genehmigt, die neue Nachtflugregelung mit dem Bedarf eines "internationalen Großflughafens" begründet worden. Das passe ja wohl nicht zusammen, so Steiner. Vor allem aber will man vor dem VGH die eigenen Gutachten "durchdrücken".

 

mm

Datum: 28.09.2002

 

 

Entsetzte Pullinger: "Wir werden zu Opfern"

 

Thema Airport beherrscht Bürgerversammlung

VON ANDREAS BESCHORNER Pulling - Der Airport und seine Folgen beherrschten - wen wundert`s - die Bürgerversammlung in Pulling. Nachtflug, Vorranggebiet, dritte Startbahn - Themen genug, um sich über den Nachbarn mit seinem Expansionswillen aufzuregen. Grundsätzlich herrschte Einigkeit zwischen dem Pullinger Vorkämpfer Martin Widhopf und OB Dieter Thalhammer. Allein, Thalhammer musste eingestehen: "Ich werde kein Flugzeug über Pulling aufhalten können, weil mein Arm dafür zu kurz ist."

 

Deshalb konnte Thalhammer, der am Schluss seiner strikt ortsteilbezogenen Ausführungen (Seite 3) auf den Flughafen zu sprechen kam, einer heftig erregten Zuhörerin nicht sehr viel weiter helfen. Eine "Frechheit" finde sie es, was da "im Nebel über die Dörfer fliegt", einheimische Politiker hätten nie etwas für Pulling gemacht, es sei "eine Schande, dass sich das Dorf nicht wehrt". Sie wolle jetzt endlich wissen, wer für Pulling zuständig sei - auch wenn sie demnächst nach Wiesbaden ziehe: "Mir reicht`s jetzt." Thalhammer konnte sich gegen die erzürnte Dame nur mit Mühe durchsetzen und sie lediglich an die entsprechenden Stellen verweisen. Martin Widhopf zeichnete das kommende Schreckensszenario, wenn das zweite Terminal fertiggestellt sei, 25 Millionen Fluggäste zusätzlich über die Drehscheibe München abgewickelt würden und die dritte Startbahn komme. Folge: Mehr große Flugzeuge, beispielsweise die A 340, mehr Lärm. "Wir werden Opfer!", prophezeite Widhopf.

 

Thalhammer teilte Widhopfs Einschätzung, sah sogar auch einen Anstieg der Zahl der kleineren Flugzeuge. Deshalb, so Thalhammer in seinem Bericht, habe sich die Stadt "natürlich" gegen die Ausweisung des Vorranggebiets gewandt. In Sachen Nachtflugregelung, erste Scheibe in der von den Flughafenbetreibern eingeschlagenen "Salamitaktik", sah Thalhammer einer "Neuauflage des Prozesses in Berlin" entgegen, denn egal, wie das Urteil ausfalle, werde von einer der beiden Seiten Revision eingelegt.

 

Zahlen hatte Thalhammer auch mitgebracht: Im September habe es 30 383 Flugbewegungen am Airport gegeben - rund 1200 mehr als im gleichen Monat des Vorjahres. 57 Prozent davon seien im Westbetrieb abgewickelt worden, im August habe es 1319 Nachtflugbewegungen gegeben, im September 1257. In den vergangenen zwölf Monaten seien im Nachtflugbetrieb lediglich 24 Prozent dessen ausgeschöpft worden, was das beantragte Lärmkontingent erlauben würde. Entwarnung gab es lediglich bei den Abgas-Emissionen. Die jährliche Untersuchung habe "keinerlei Auffälligkeiten" ergeben, weder bei der Grundwasser- noch bei der Bodenbelastung.

mm

Datum: 04.12.2002

 

und

 

Niederlage auf der ganzen Linie

 

Nachtflugregelung voll bestätigt

VON HELMUT HOBMAIER Landkreis - Für die Flughafen-Nachbarn setzte es gestern eine Niederlage auf der ganzen Linie: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die (37) Klagen von Gemeinden und Anwohnern gegen die Nachtflugregelung für den Flughafen ab. Das heißt: Die frühere Begrenzung auf 38 Flüge pro Nacht wird definitiv durch ein Lärmkontingent ersetzt. Es wird lauter.

 

Eine absolute Höchstzahl an Bewegungen pro Nacht gibt es nicht mehr. "Nach den Berechnungen werden aber in der einzelnen Nacht ungefähr viermal mehr Flugzeuge starten und landen können als bisher", teilte das Gericht gestern freimütig mit. Zur Begründung der Entscheidung führte das Gericht gestern aus, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes folge nicht dem Ansatz, dass Lärmschutz vorrangig durch "Betriebseinschränkungen" gewährleistet werden müssen. An diese Rechtssprechung sei der Verwaltungsgerichtshof "letztlich gebunden." Das von der Regierung gewählte "Schutzsystem" - passiver Schallschutz in Verbindung mit der Begrenzung der Flüge durch eben jenes Kontingent - sei "nicht zu beanstanden gewesen." Eingeräumt wird, dass eine maßvollere Vermehrung der Nachtflüge wünschenswert gewesen und die neue Regelung "nicht mehr die gleiche Regelungs- und Kontrollschärfe" wie die frühere Regelung habe. Aber schließlich habe sich auch die bisherige Regelung nicht bewährt (Seite 6).

 

mm

Datum: 04.12.2002

 

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: munich am 2002-12-04 08:22 ]

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