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Recht bei Flugstreichung von LoCo's


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Geschrieben

Wollt nur mal kurz nach dem rechtlichen Hintergrund fragen, wenn LoCo's ohne Angabe von Gründen Flüge streichen.

Gibts es da eine gesetzliche Regelung oder gelten alleine die ABB der Fluggesellschaft?

Ist man in so einem Fall also allein auf die Kulanz der Gesellschaften angewiesen?

Hab da vor kurzem was von einem neuen EU-Recht gelesen. Gilt das schon?

Bei mir gehts ganz konkret um einen Flug bei Gexx, welcher an diesem und den nächsten 4 Tagen komplett gestrichen wurde. Hab ich da irgendeine Möglichkeit, auf eine andere Gesellschaft umgebucht zu werden? Oder kann die Gesellschaft den Beförderungsvertrag einfach einseitig kündigen?

 

Danke schonmal für alle konstruktiven Antworten.

Geschrieben

nunja konkret ist es der Flug HAJ-MUC am 25.03.

Angeboten wird eigentlich das Übliche.

Umbuchung auf 24.03 bzw. ab 29.03 (terminlich bei mir nicht möglich) oder Rückerstattung des Ticketpreises.

Im Grunde sind dies allerdings keine zufriedenstellende Optionen.

Meiner Meinung nach muss auch ein LoCo dort eine Alternative bieten können und sich nicht einfach aus dem Vertrag rauswinden.

Geschrieben

@crowd

 

Tja, ich fragte weil ich schon öfters das selbe problem hatte. Du hast die AGB des Veranstalters anerkannt und die regeln nun einmal so einen fall.

 

In meinen fall traf es die AB, die mich von HAM nach HAJ umbuchte, da in HAM alle Abflüge gestrichen wurden. jedoch konnte ich erfolgreich nach dem flug (!) von AB die Fahrtkosten HAM-HAJ zurückholen- freiwillige (!) leistung des eranstalters.

kannst es ja auch versuchen. verlang eine alternative kostenlose umbuchung nach HAM und versuch anschliessend die fahrtkosten vom Berliner Flugring (Anbieter der Gexx) zurückzuholen...

Geschrieben

also meiner Ansicht nach sind das dann aber Verträge, die eindeutig zum Vorteil der Fluggesellschaften sind.

Wenn ich ohne Grund storniere ist mein Geld weg. Die Fluggesellschaft kann jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen den Flug streichen und ich stehe dann da.

Meiner Ansicht nach darf sich sowas nichtmal ein LoCo leisten.

Geschrieben

@debonair

 

Wenn aber die AGB gegen geltendes Recht verstossen sind die wertlos. IANAL, deshalb würde mich das auch interessieren: darf ein No Frills sich auf Kulanz zurückziehen, oder müssen die mehr leisten als die AGB hergeben?

Geschrieben

"Meiner Ansicht nach darf sich sowas nichtmal ein LoCo leisten."

 

Alles klar.

Für fast kein Geld alles wollen.

 

Ganz einfach: Das Kleingedruckte lesen...

 

Da kannste heulen wie du willst.

Geschrieben

@jmt: das ist genau das, was ich wissen will. Gibts es hier bereits eine Rechtsprechung, die in diesem Fall den ABB übergeordnet sind. Ansonsten kann die Fluggesellschaft ja in die ABB reinschreiben was sie will.

 

@Co-Pilot:

tut mir leid, aber der für den Flug bezahlte Preis ist bei dieser Frage absolut unwichtig. Danke für deinen Beitrag.

Geschrieben

Ich würde mal eine Klage einreichen. Ich bezweifle, dass dieses ganzen AGB der Loco rechtlich in Ordnung sind. Das Problem ist nur so lange keiner klagt wird es auch keine Rechtssicherheit geben.

Geschrieben

wie conrad schon sagte, mit einer rechtschutzversicherung suche dir einen anwalt mit schwerpunkt reiserecht (ganz wichtig) und lass dich beraten.

 

da das aber keine einzelfälle sind, sollte es zumindest schon urteile in ähnlichen fällen geben.

 

ich glaube aber noch keine höchstrichterliche entscheidungen, amtsgericht,maximal olg.

 

ob evtl. klagekosten übernommen werden entscheidet die versicherung im einzelfall.

(aussicht auf erfolg).

Geschrieben

Rechtsschutzversicherung hin oder her, an einer Klage mit Streitwert 77 EUR verdient ein Rechtsanwalt nach der Gebührenordnung für das gesamte Gerichtsverfahren einschließlich Schriftsätze, Besprechungen, Gerichtstermin 50 EUR zzgl. MwSt. + Auslagen. Das bezahlt die Rechtsschutzversicherung - dafür dürfte man aber keinen Anwalt finden, der das übernimmt, schon gar keinen Spezialisten. Jeder halbwegs braucbare Anwalt wird nur für ein Zusatzhonorar tätig werden, dass Du aus eigener Tasche bezahlen musst.

 

Da muss man schon einen Verbraucherschutzverband o.ä. gewinnen, dass die eine Klage anstrengen, dass die AGB/ABB unwirksam sind. Das ist u.a. deren "Geschäft", deshalb werden die diversen Entscheidungen zu ABB der LCCs ja auch stets von solchen Vereinigungen und nicht von Einzelpersonen erstritten.

Geschrieben

@touchdown

 

Du hast sicher Recht: wegen des zu erwartenden Honorars wird ein Anwalt bestimmt keinen Finger krum machen. Aber das ist durchaus ein Fall, der ein gewisses Medieninteresse auf sich ziehen wird. Also kostenlose Publicity für den Anwalt/Kanzlei. Deshalb wird sich auf jeden Fall ein (guter) Anwalt finden lassen.

Geschrieben

"Aber das ist durchaus ein Fall, der ein gewisses Medieninteresse auf sich ziehen wird."

 

Bestimmt. Sensationell...

 

@crowd

 

Doch doch, genau DAS (der Flugpreis) ist dafür maßgeblich entscheidend.

Geschrieben

also der flugpreis kann nicht maßgebend sein.

 

die airline hat schließlich einen vertrag geschlossen der mit der bezahlung rechtsgültig wurde.mann kann doch nicht so einfach einseitig den vertrag auflösen so wie man lust und laune hat und den kunden wie freiwild behandeln. planungssicherheit muss in einem bestimmmten umfang gegeben sein.

 

das ist aber gott sei dank im neuen gesetz ab 2005 geregelt.

Geschrieben

@ conrad

 

Das ist keinesfalls so. Kein Rechtsanwalt ist verpflichtet, irgendwelche Mandate anzunehmen, die er nicht möchte (Stichwort: Vertragsfreiheit). Einzige Ausnahme: Mandate, die vom Staat über die Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe finanziert werden. "Normale" Mandate kann jeder Rechtsanwalt jederzeit ablehnen.

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