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Frage an die Flugfunkexperten


D-ABVF

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen (v.a. die Flugfunkexperten),

 

ich komme aus der Nähe von Weiden in der Oberpfalz. Über unser Gebiet fliegen zu bestimmten Zeiten viele Verkehrsflugzeuge. Ist es möglich, den Funkverkehr zwischen diesen Maschinen und den Bodenstationen abzuhören. Wenn ja, wie erhalte ich die notwendigen Frequenzen. Vielen Dank für Eure Hilfe!

Geschrieben

Ja kann man, mit einem ICOM kannst du ganz normal den Flugfunk abhören, ein ICOM bekommst du ab ca 500€, natürlich brauchst du ein BZF also eine Erlaubniss zum Betreiben einer Flugfunkstelle, die Freq bekommst du dann aus den Karten wie Jeppesen oder AIP.

Geschrieben

Danke für die Antworten!

 

@ Nabla: Ich habe einen einfachen Scanner. Wie kann ich jetzt die richtige Frequenz herausfinden? Ich habe z.B. mal "WEIDEN INFO" 118.200 probiert, aber da empfange ich nichts.

Geschrieben

sorry to say, aber:

 

Bitte googelt doch mal vorher, bevor man bestimmte Sachen fragt.

 

Nicht nur weil es nervig ist die "Arbeit" von Leuten zu übernehmen die nichtmal 3 min. investieren, in denen man es selbst herausbekommen könnte (meine Meinung....), aber v.a. bei verbotenen Dingen (es IST verboten Frequenzen abzuhören, wenn sie nicht für das eigene Ohr bestimmt sind, egal was für "Lizenzen" man hat) ist es doch meist besser "Klappe zu halten", besonders um anderen nicht den Spass zu verderben....

Geschrieben

Darf ich dazu mal ne Zusatzfrage stellen? Bisher ist das ja übertriebenerweise ein "Offizialdelikt".

Sollte die Scannerei nicht schon vor einiger Zeit im Zuge der EU-Vereinheitlichung in D wesentlich liberalisiert werden? Oder hat sich vielleicht schon was getan?

Geschrieben

Wenn das Empfangsgerät auch "normales" Radioprogramm empfängt ist das seit ca 10 Jahren legal. Kurioserweise sind die ausländischen LKW-Fahrer schuld da in den östlichen Ländern die Radiobänder anders gelegt sind und die mit Ihren Radios Poilzei und Feuerwehrfunk hören konnten...

 

Das Fernmeldegeheimnis gillt aber natürlich trotzdem, dies beinhaltet aber meines Wissens nach nur das man die Funksprüche weder aufzeichnen darf, noch weitergeben darf oder die Informationen anderweitig "benutzen". Naja und dann wäre da noch die Frage wie jemand herausfinden sollte das man den Funk abhört, wenn man sich nicht gerade in seinen Garten setzt und die Lautstärke voll aufdreht dann dürfte das recht schwierig sein icon_wink.gif

Geschrieben

@Nosig

Es hat sich noch nichts getan.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/index.html

Elfter Teil Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Sicherung

§85 + §86

 

Warum "übertriebenerweise". Wenn man sich dein Profil ansieht, merkt man doch, das auch du

nicht willst, das man alle deine Daten erfährt. Denk bitte mal darüber nach. icon_wink.gif

 

Ich muß Woodz recht geben --> Klappe halten

 

Klärt bitte Ungesetzliches über E-Mail

 

Habt ihr alle bei der Registrierung gelesen:

Regeln für Beiträge

...Sie verpflichten sich, keine obszönen, ... oder aus anderen Gründen strafbare Inhalte in dieser

Community zu veröffentlichen. ... . Rufen Sie nicht zu Straftaten auf.

 

Denkt auch bitte daran, das hier jeder mitlesen kann

 

Ingo

Geschrieben

@Bobbyfan

"Übertriebenerweise" weil diese drakonische Strafandrohung beim reinen Scannen m.E. unangemessen ist. Sehen ja wenigstens viele andere EU-Staaten auch so. Falls etwas geheim gehalten werden soll, kann man ja seinen Funk verschlüsseln.

Geschrieben

@ Nosig:

 

Es geht doch nicht darum, was Du, ich oder sonst wer für unangemessen hält oder nicht. Es ist verboten und gut. Wer illegales tut (und Du auch noch wider besseren Wissens) hat die Konsequenzen zu tragen.

 

Gibt es in Deiner Gegend denn eigentlich keine Radiosender? Was ist so toll daran, diesen blöden Funk abzuhören?

Geschrieben

Falls Du Dir mal die Mühe machst, fragte ich oben, ob sich das Recht durch die EU verändert hat. Es fällt doch einfach auf, wie unterschiedlich das Abhören in Europa bewertet wird. Deswegen wird man wohl noch fragen dürfen.

 

Nosig, der legal funkt.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Nosig am 2004-04-13 15:14 ]

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