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Flughäfen fordern praxistaugliches Fluglärmgesetz


TobiBER

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die Geschäftsführer und Vorstände der in der ADV

zusammengeschlossenen deutschen Verkehrsflughäfen haben auf der

Jahrestagung des Verbandes am 11. und 12. November 2004 in München

auf ihre große Besorgnis über Gesetzgebungsvorhaben hingewiesen, die

zu unerträglichen zusätzlichen Kostenbelastungen der sich gerade

erholenden Luftverkehrsbranche führen werden. "Sowohl bei der

Novellierung des Fluglärmgesetzes als auch bei den

Luftsicherheitsthemen erkennen wir Tendenzen, die geeignet sind, die

deutschen Flughäfen gegenüber ihren europäischen Konkurrenten durch

zusätzliche operationelle Anforderungen und hohe Kostenbelastungen zu

schwächen", erklärte Walter Vill, Vorsitzender des ADV-Direktoriums

und stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen

München GmbH, auf der Jahrespressekonferenz der ADV.

 

Insbesondere im Hinblick auf das überholte Fluglärmgesetz aus dem

Jahr 1971 plädieren die Flughäfen für eine praxistaugliche

Novellierung, die einen verbesserten Lärmschutz der Flughafenanrainer

gewährleistet und gleichzeitig eine am Bedarf ausgerichtete

Gestaltung der Luftverkehrsinfrastruktur in Deutschland ermöglicht.

Die ADV fordert daher deutliche Korrekturen des Referentenentwurfs

aus dem Bundesumweltministerium, der sowohl erhebliche handwerkliche

Mängel als auch eine Reihe von völlig überzogenen Forderungen

aufweist. Sollte der Entwurf in der seiner vorliegenden Form

Gesetzeskraft erlangen, kämen auf die deutschen Flughäfen zusätzliche

Belastungen in Höhe von über einer Milliarde Euro zu.

 

Im Luftsicherheitsbereich werden von den Flughäfen alle

notwendigen Maßnahmen nachdrücklich unterstützt, die geeignet sind,

das Risiko terroristischer Angriffe auf den Luftverkehr weitestgehend

auszuschließen. Die Flughäfen wehren sich aber dagegen, dass sie nach

dem neuen Luftsicherheitsgesetz in die Verantwortung für wichtige

Kontrollmaßnahmen genommen werden sollen und ihnen die damit

verbundenen erheblichen Kosten aufgebürdet werden. Walter Vill:

"Derartige Kontrollen sind nach Auffassung der ADV eindeutig Aufgabe

des Staates, denn sie gehören zur Gefahrenabwehr gegen

Terroranschläge im Luftverkehr."

 

Insgesamt 270.000 Arbeitsplätze in Deutschland hängen heute

direkt vom Luftverkehr ab, weitere 500.000 indirekt. "Wenn der

Luftverkehr seine Rolle als Jobmotor behalten soll, dürfen die

Rahmenbedingungen für eine dynamische Wachstumsentwicklung

hierzulande nicht weiter verschlechtert werden", erklärte Vill.

Geschrieben

Die Lufthansa hat einen Jahresumsatz von 16 Mrd. Euro - da der Aufwand für das Fluglärmschutzgesetz auf 10 Jahre verteilt werden soll, heißt das, dass 100 Mio. p.a. aufgebracht werden müssten - weniger als 1% des Umsatzes der Lufthansa und weniger als 1 Euro je Fluggast. Nachdem die Lufthansa erst vor wenigen Wochen eine mehrfach höhere Servicegebühr eingeführt hat, dürften kaumn Zweifel bestehen, dass die Luftfahrt die Aufwendungen tragen kann.

 

Birger

Geschrieben

Wusste noch nicht das die Lufthansa 100 Millionen Passagiere befördert. Es sind weniger als die Hälfte. Somit stimmt also schon mal der eine € pro Passagier nicht.

 

Was die Umsatzzahl in Relation zu zusätzlichen Kosten zu suchen hat ist dem Kaufmann auch nicht ersichtlich. Höhere Kosten müssen an den Kunden weiter gegeben werden. Setzt man die Zahl von 100 Mio im Verhältnis zum operativen Gewinn der ersten 3 Quartale, dann sehen die 100 Mio schon ganz anders aus, dann ist das schon mehr als 1/3 des operativen Ergebnisses dreier Quartale. Vor Steuern. Das Ergebnis der konsolidierten Firmenbilanz kann noch ganz anders aussehen. Wünschenswert und für die Nahchaltigkeit der Firma gut wären übrigens bei 16 Milliarden Umsatz eine Rendite von 10%, also 1,6 Milliarden. Übrigens auch für die Aktionäre, ohne deren Geld die Firma nicht arbeiten könnte und die vorgens Jahr keinen Cent gesehen haben.

 

Erfahrungsgemäss bleibt es bei staatlich verordneten Abkassiermodellen ja nicht bei dem einen niedlichen Euro. Die mögen dann vielleicht bei den treudoofen, nach nunmehr über 30 Jahren ökologisch reiner Gehirnwäsche jeden noch so großen Schwachsinn abnickenden Deutschen noch einkassierbar sein.

 

LH ist aber international aufgestellt und die doofen Deutschen machen nur noch ein Drittel des solf loading cargoes aus. Die anderen 2/3 sind nicht so blöde, dort wäre die Mehrbelastung nicht über das Ticket absetzbar weil sich LH an den ortsübliche Marktpreisen orientierenb muss.

 

Somit werden dann aus Onkel Birgers niedlichem kleinen Euro erst mal mehr als 2 und das mal mindestens drei macht aufgerundet 7 und da Kaufleute nicht vom Geldwechseln leben folglich 14€. Die Grundrechenarten sollte man auch noch beherrschen.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Skytruck am 2004-11-12 20:02 ]

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