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pay back von Gebühren bei 4U


A320

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Geschrieben

Zahlt 4U bei Nichtantritt des Fluges Steuern und Gebühren zurück?

Macht es einen Unterschied ob man dies vor dem eigentlichen Flugdatum tut ider danach?

Und wenn ja, wieviel "Bearbeitungsgebühr" muss man dafür berappen?

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: A320 am 2005-01-23 21:31 ]

Geschrieben

du kannst die Erstattung erst anfordern nachdem der Flug tatsächlich auch No-Show gewesen ist. Dann reicht eine email mit dem Buchungscode und der Bitte um Erstattung der Gebühren auf den Zahlungsweg über den auch die Buchung gezahlt wurde.

 

Mail an: zahlung@germanwings.com

 

Für die Erstattung fallen keine erneuten Gebühren bei 4U an.

Geschrieben

@rowo: weißt du, ob auch Gebühren von Flügen, die schon über ein Jahr zurück liegen, noch erstattet werden? Gibt es da eine Verjährungsfrist auf den Anspruch?

Geschrieben

@FR737

 

Einfach ausprobieren.

 

Wichtig ist nur, dass du deine Buchungsnummer noch hast. Die muss nähmlich ebenfalls angegeben werden.

Ich würde nur nicht mehr allzulange damit warten.

 

Habe meine Steuern und Gebühren auch innerhalb weniger Tage gutgeschrieben bekommen.

Geschrieben

Ich glaube ich lag schon bei ueber 12 Monaten bei der Anforderung der Rueckerstattung als ich meine Flugplaene diesbezueglich auf No-Show durchgesehen hatte. Ich wuerde es einfach probieren. Die Chancen stehen sehr gut.

Geschrieben

Das ganze find ich ehrlich gesagt nicht so schön. Wenn man böses im Schilde führt, egal wer auch immer, kann man schön die billigen Tickets abfischen und nach dem no show die Steuern zurückforden. Könnte man quasi von Germanwings-Seite auch machen, um den Preis hochzutreiben. Könnte, wohlgemerkt.

Geschrieben

Ich habe gestern eine mail an 4U geschickt wegen der Rückerstattung, und heute hatte ich eine Antowert in meinem Postfach, dass man die beträge erstattet (55 cent weniger, da das die Mehrwertsteuer auf den Flugpreis war). Das nenn ich mal einen schnellen und guten Service, wenn ich bendeke was für eine Nerverei ich bei AB deswegen hatte

Geschrieben

Es ist immer wieder köstlich was einige hier so für Maßstäbe haben. Damit möchte ich niemanden persönlich ansprechen !!!!!!!! Aber in einem Threat wird sich darüber aufgegeilt, daß bei Airlinetest die wenigen Tester nicht repräsentativ sein können und in anderen Threats reicht eine einzige Erfahrung um über gut und schlecht zu urteilen.... icon_smile.gificon_smile.gif

Geschrieben

Vielen Dank für den Hinweis !

Habe dadurch von 4U innerhalb eines halben Tages (Anfrage bis Bestätigung) beinahe 70 Euro zurückerhalten, die ich eigentlich schon abgeschrieben hatte..

(Die 2 Flüge waren im November + Dezember und ich konnte kurzfristig wirklich nicht..)

 

Gruß

Geschrieben

@sputter

 

Das ganze find ich ehrlich gesagt nicht so schön. Wenn man böses im Schilde führt, egal wer auch immer, kann man schön die billigen Tickets abfischen und nach dem no show die Steuern zurückforden. Könnte man quasi von Germanwings-Seite auch machen, um den Preis hochzutreiben. Könnte, wohlgemerkt.

 

Im Prinzip hast du recht. Es ist nicht die fein englische Art. Auf der anderen Seite muss man bedenken, dass die Billigpreise nicht die Durchschnittspreise haben. Wieso sollen nur diejenigen ein Recht auf Rückerstattung der Gebühren haben, die viel für Ihr Ticket verlangt haben.

 

Ich bin z.B. nach im September von DUS nach BCN geflogen und habe für den Hin- und Rückflug für nur jeweils 9 EUR geflogen. Hätte ich beim Checkin sagen sollen, dass Sie mir keine AB Meilen gutschreiben sollen, weil ich ja so wenig für den Flug bezahlt habe?? Oder hätte ich das Frühstück, welches an Bord serviert wurde ablehnen, nur weil der Ticketpreis so gering war?

 

Im Gegenzug war der AB Flug vor ein paar Wochen um einiges teurer (87,00 EUR). Dieser Flug wurde von Hapag Lloyd im Codesharing durchgeführt. Meiner Meinung nach ist der Service an Bord schon extrem schlechter als bei Flügen, die von AB durchgeführt werden.

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