TobiBER Geschrieben 21. April 2005 Melden Geschrieben 21. April 2005 Gegner der gelockerten Nachtflugregelung für den Flughafen München haben mit Lärmschutzklagen vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Teilerfolg erzielt. Der 4. Senat ordnete am Mittwoch eine erneute Überprüfung der 2001 erlassenen Regelung an und verwies den Streit damit an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück. In der Vorinstanz waren die Klagen von Anliegergemeinden und Grundstückbesitzer im Dezember 2002 abgewiesen worden. Der Verwaltungsgerichtshof habe jedoch die Verkehrsprognosen und Bedarfszahlen nicht hinreichend geprüft, mit denen der Freistaat Bayern die neue Regelung über die Nachtflüge rechtfertige, begründete das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (AZ: BVerwG 4 C 18.03). In der neuen Regelung entfalle die bisherige zahlenmäßige Begrenzung der Nachtflugbewegungen, hieß es in der Entscheidung. Dies habe zur Folge, dass sich der Fluglärm insbesondere in den Tagesrandstunden von 22.00 bis 23.30 Uhr sowie 5.00 bis 6.00 Uhr erheblich erhöhen werde. Der Verwaltungsgerichtshof habe aber nicht abschließend beurteilen können, ob die Forderung der Kläger nach Schutz vor Lärm gegenüber dem öffentlichen Verkehrsinteresse und dem wirtschaftlichen Interesse des Flughafen gerecht abgewogen worden sei. Es sei nun zu prüfen, ob die vom Freistaat angeführt erhebliche Steigerung des Nachtflugbedarfs auf abgesicherte Prognosen beruht oder ob die neue Nachtflugregelung einer verfrühte und deshalb unzulässige so genannte Vorratsplanung darstellt.
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