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BVerwG: Leipzig darf bauen und DHL kommen!!!


LEJpzig

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Geschrieben

Endlich mal gute Nachrichten:

 

 

Flughafen Leipzig/Halle: Ausbaugegner scheitern - Kein Baustopp verhängt

 

Mit den Arbeiten zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle darf begonnen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem heute bekannt gegebenen Beschluss im Eilverfahren entschieden und einen Antrag mehrerer Flughafenanwohner auf Verhängung eines vorläufigen Baustopps abgelehnt.

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 4. November vergangenen Jahres hatte das Regierungspräsidium Leipzig die Verlängerung der Start- und Landebahn Süd und deren Drehung um 20 Grad genehmigt, damit die Strecke parallel zur Start- und Landebahn Nord verläuft und ein gleichzeitiger Flugbetrieb auf beiden Seiten möglich ist. Von dem Parallelbahnsystem sowie dem Recht auf einen uneingeschränkten Nachtflugbetrieb hatte die Posttochter DHL ihre Umsiedlung von Brüssel nach Leipzig abhängig gemacht.

 

Es wird erwartet, dass künftig in der Zeit zwischen 0 und 1 Uhr und zwischen 4 und 5 Uhr etwa 50 Frachtmaschinen landen und wieder starten werden. Um die Antragsteller vor dem damit verbundenen Fluglärm zu schützen, hat die Planfeststellungsbehörde den Flughafenbetreiber verpflichtet, für Schallschutzvorrichtungen an den Schlafräumen und, falls der Schallschutz nur bei geschlossenen Schlafzimmerfenstern wirksam ist, auch Belüftungseinrichtungen zu installieren.

 

Die Antragsteller wollen das gesamte Ausbauvorhaben verhindern, weil sie meinen, dass ihnen der mit dem Nachtfrachtverkehr verbundene Lärm trotz des Schallschutzes nicht zugemutet werden dürfe.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag der Anwohner abgelehnt, den Planfeststellungsbeschluss bis zur Entscheidung über das Hauptsacheverfahren außer Vollzug zu setzen.

 

Die Richter haben die Einschätzung des Regierungspräsidiums bestätigt, dass die Drehung und Verlängerung der Start- und Landebahn Süd notwendig ist, um den erwarteten Flugverkehr zu bewältigen.

 

Ob der den Antragstellern bewilligte Schallschutz ausreichend ist oder Nachbesserungen erforderlich sind, brauchte das Gericht nicht zu prüfen, weil eventuelle Mängel des Schallschutzkonzepts den Ausbau nicht insgesamt zu Fall bringen kann und deshalb einen vorläufigen Baustopp nicht rechtfertigen.

 

Den Einwänden der Antragsteller gegen die angeordneten Schallschutzmaßnahmen wird das Bundesverwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren nachgehen. Sollten sich die Einwände als berechtigt erweisen, müsse in diesem Punkt nachgebessert werden.

 

BVerwG 4 VR 2000.05 – Beschluss vom 19. Mai 2005

 

Matthias Roth, LVZ-Online

 

© LVZ-Online vom: Freitag, 20. Mai 2005

Geschrieben

@Snooper

 

Natürlich sind die betroffenen Bürger immer die Bösen. Was wenig bekannt ist, ist, dass in Leipzig unbeschränkter Nachtflug mit AN-124 (die lauter wie die B747 ist) angedacht wird, was nach dem Planfeststellungsbeschluss auch zulässig sein soll. Dass die Bürger, wenn sie schon den Ausbau nicht verhindern können, zumindest Nachtflugbeschränkungen und besseren Lärmschutz einfordern, kann man ihnen unter diesen Umständen wahrlich nicht verübeln.

 

Verglichen mit Berlin und Frankfurt ist es übrigens ein relativ unproblematisches Projekt. Und nach diesem Beschluss ist immer noch nicht ausgeschlossen, dass im Hauptverfahren strengere Lärmschutzauflagen dem Flughafen auferlegt werden - und auch dies wäre ein Teilerfolg der klagenden Bürger.

 

 

Birger

Geschrieben

@Birger: Aber das neue Fluglärmgesetz regelt doch die Lämbelastung im Flughafenumfeld genau, bzw. schreibt Lärmschutzmaßnahmen vor, um vorgegebene Zielwerte zu erreichen? Und im Fall von Leipzig/Halle werden in diesen Schutzzonen 1 und 2 soviele Menschen nicht leben?

Geschrieben

Ich weiß nicht, ob die 'Bürger' (ich kann dieses Wort nicht mehr hören... ) böse sind oder nicht!

Tatsache ist, dass sie mit ihrem Begehren abgewiesen worden sind und nun eigentlich, wie jeder andere Bürger in anderen Rechtsbereichen auch, nun für ihre offenbare Verzögerungstaktik (Baustopp!) zur Verantwortung gezogen werden müßten! Jeder Prozeß birgt eben auch ein Prozeßkostenrisiko. Oder braucht die Stadt Leipzig, die durch solch einen Prozeß sicherlich erhebliche Kosten hatte, kein Geld?

Dieser Prozeßhanselwut in D muss endlich ein Ende gemacht werden!

Geschrieben

Die An124 ist eher Nebensache, sooft werden die nicht fliegen.

Also da müssen sich die Anwohner eher weniger Sorgen machen.

 

Ich bin nicht kompromißlos für Flugverkehr, aber diese Chance hätten wir uns hier nicht nehmen lassen dürfen.

Und im Planfeststellungsbeschluss sind schon härtere Grenzen bzgl. Lärm festgelegt.

 

Und das immer welche auch negativ betroffen sind, kann man nicht vermeiden.

Aber in Urlaub wollen alle bequem fliegen, ihre Post und Pakete wollen auch alle schnell haben und arbeiten wollen auch alle.

Da muss man eben auch die Folgen in Kauf nehmen.

Wir leben nunmal im 21. Jahrhundert mit Technik und Wohlstand und nicht mehr in der Höhle mit Faustkeil.

Geschrieben

Von denen die da klagen is doch die Hälfte eh arbeitslos, die sollten sich mal lieber freuen, daß der Aufschwung Ost bißchen angekurbelt wird.

Wenn DHL kommt und dann der ein oder andere Arbeitsplatz dabei rausspringen würde, würd sich auch niemand beschweren.

Geschrieben

@Snooper,

 

wollen Sie die Abschaffung des Rechtsstaats? Solche Projekte sind ein einschneidender Eingriff in die Rechte der betroffenen Bürger, und das bedeutet auch, dass ihnen ein angemessener Ausgleich für die Belastungen gewährt wird. In Leipzig ist dieser zwar besser wie in Berlin, aber immer noch viel zu schlecht.

 

Dass es zu Verzögerungen kommt, liegt meist nicht an den klagenden Bürgern, sondern an den Projektbetreibern, die bewusst den Bürgern nur einen minimalen Ausgleich gewähren wollen - die Zeiten für die Gerichtsverfahren sind in den Projektplänen einkalkuliert. Sie wissen auch, dass sie selbst nach einem Gerichtsverfahren weniger bezahlen müssen wie wenn sie einen fairen Ausgleich gewähren würden, bei dem niemand mehr klagt. Eigentlich dürfte das nicht sein; aber Minderheitenrechte werden in dieser Republik leider immer wieder mit den Füßen getreten (vor allem, wenn es nicht um die klassischen Minderheiten geht)

 

Besonders deutlich sieht man das in Frankfurt, wo die Fraport noch nicht einmal das Mediationsergebnis vollumfänglich beachtet.

 

Birger

Geschrieben

Der Rechtsstaat steht hier nicht zur Debatte! Wa soll diese unsinnige Polemik? Die Leute durften sich doch bis zum BVerwG durchklagen, oder?

Die Prozeßhansel (Deine Wortwahl Bürger vermeide ich mal bewußt) in LEJ uns sonstwo in D sollen lediglich für die von Ihnen Verzögerungen nach dem verlorenen Prozeß regreßpflichtig gemacht werden!

Nicht mehr oder weniger erwarte ich!

Traurig, wenn Projektbetreiber eine Prozeßflut zeitlich und finanziell in diesem Bürokratenstaat einplanen müssen.. echt traurig!

Geschrieben

Es sollte für solche großen und besonders wichtigen Infrastrukturprojekte grundsätzlich schlicht nur noch eine Instanz geben und nicht nur in Ausnamefällen. Eine Instanz mss es geben, weil jeder Betroffene gehört werden muss und dann muss eine Entscheidung fallen. Und zweitens sollte im Ausgang solcher Verfahren stets ein Interessenabgleich finanzieller Natur getätigt werden, so dass zwar jeder Schaden entschädigt werden muss, ein solches Projekt aber nicht im Grundsatz verhindert werden kann. Das Schäden immer ausgeglichen werden müssen und z.B. ein Flughafen auch die Schallschutzfenster oder gar die Umsiedelung seiner Nachbarn bezahlen oder abgerissene Bäume anderswo wieder anpflanzen muss, ist natürlich klar. Das soetwas aber regelmäßig Projekte ewig hinauszögern oder schlimmstenfalls sogar verhindern kann, ist schlicht ein Skandal. Gut, dass das in Leipzig wohl etwas besser zu klappen scheint.

Geschrieben

@Snooper

 

In Leipzig ist das BVerwG erste und letzte Instanz!

 

Übrigens wehren sich gerade die Bundesrichter dagegen, dass es nur noch eine Instanz in Verfahren derartiger Bedeutung gibt. Und es gehört zu den rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass in Fällen wesentlicher Bedeutung ein erstinstanzliches Urteil durch ein zweites Gericht überprüft werden kann. Auch Richter sind fehlbar. Und man darf nicht vergessen, dass es bei Flughäfen regelmäßig um Milliardenschäden für die betroffenen Bürger geht.

 

Birger

Geschrieben
@Snooper

 

Natürlich sind die betroffenen Bürger immer die Bösen. Was wenig bekannt ist, ist, dass in Leipzig unbeschränkter Nachtflug mit AN-124 (die lauter wie die B747 ist) angedacht wird, was nach dem Planfeststellungsbeschluss auch zulässig sein soll.

 

Birger

Bei dem Verfahren, über das hier diskutiert wird, ging es um die Verlegung der Südlandebahn, eine Voraussetzung zur Ansiedlung von DHL. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit der eventuellen Nato-Stationierung der An124 zu tun, die können auch von der Nordbahn starten (abgesehen davon handelt es sich dabei um wenige Flugbewegungen im Monat)

 

Dass es zu Verzögerungen kommt, liegt meist nicht an den klagenden Bürgern, sondern an den Projektbetreibern, die bewusst den Bürgern nur einen minimalen Ausgleich gewähren wollen - die Zeiten für die Gerichtsverfahren sind in den Projektplänen einkalkuliert.

Wenn zu diesem Thema posten willst, dann informier dich doch bitte über dieses. Fakt ist, die vom Flughafen angebotenen Schallschutzmassnahmen gehen weit über das Mindestmass hinaus.

 

Von denen die da klagen is doch die Hälfte eh arbeitslos, die sollten sich mal lieber freuen, daß der Aufschwung Ost bißchen angekurbelt wird.

Spar Dir die Polemik und pack das Feindbild vom Arbeitslosen Ossi wieder ein. Die klagenden Anwohner sind eher gutbetuchte Leute (übrigens viele zugezogene), die sich in den letzten 15 Jahren im Norden Leipzigs Häuschen gebaut haben und offenbar nie bemerkt hatten, dass hier ein Flughafen ist, weil normalerweise so wenig los ist. Wenn die Ursprünglichen Prognosen für 2005 eingetreten wären, wären die Nachtflüge nur Peanuts.

 

Wenn DHL kommt und dann der ein oder andere Arbeitsplatz dabei rausspringen würde, würd sich auch niemand beschweren.

Eben das tun sie ja. Die Leute mit Häuschen sind eben nicht auf neue Jobs angewiesen, weil sie die schon haben.

 

ciao

Daniel

Geschrieben
@Snooper

 

In Leipzig ist das BVerwG erste und letzte Instanz!

 

Übrigens wehren sich gerade die Bundesrichter dagegen, dass es nur noch eine Instanz in Verfahren derartiger Bedeutung gibt. Und es gehört zu den rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass in Fällen wesentlicher Bedeutung ein erstinstanzliches Urteil durch ein zweites Gericht überprüft werden kann. Auch Richter sind fehlbar. Und man darf nicht vergessen, dass es bei Flughäfen regelmäßig um Milliardenschäden für die betroffenen Bürger geht.

 

Birger

 

Ich kenne einen, der wurde gerade pensioniert, den frage ich mal beim näöchsten Treffen ob das so ist.

 

Mit den Bürgerrechten ist das ja so, auch die Befürworter haben Bürgerrechte, z.B. das, ihren Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Die Möglichkeiten dazu müssen wahrgenommen werden dürfen. Die gegenseitigen Interessen gilt es abzuwägen. Das Resultat kann, bei Vorhaben im öffentlichen Interesse, eigentlich immer nur ein JA mit Auflagen sein.

 

Die Blockierer und ewigen Neinsager behindern das und richten damit einen Schaden an, der im Falle von FRA durchaus mit Milliarden zu beziffern ist, dort besteht ein Investitionsstau in Höhe von 3,5 Milliarden.

 

Das aufgrund der Blockade nicht erwirtschaftete Einkommen, Vermögen und Steuern dürfte jedes Jahr in den hohen dreistelligen Millionenbetrag gehen und ist unwiederbringbar verloren. Genau das scheint in diesem Land noch nciht begriffen zu sein. Sehr erstaunlich, bei den leeren öffentlichen Kassen und Null Wachstum.

 

So gesehen ist jede Gesetzesinitiative, die Verwaltungsgerichtverfahren auf eine Instanz begrenzen, sehr zu begrüssen. Die LEJ Entscheidung ohnehin.

Geschrieben
Spar Dir die Polemik und pack das Feindbild vom Arbeitslosen Ossi wieder ein.

Das ist keine Polemik sondern Fakt. In Hamburg wird ja auch geklagt gegen die Bahnverlängerung, das würde glaub ich überall passieren, das hat nichts mit dem Osten zu tun, nur wenn sich dort so eine Chance auftut, dann sollte man angesichts von 20% Arbeitslosen mal überlegen, auch die Politik, ob man das vereinbaren kann!

Geschrieben

Ich kann mir das nicht vorstellen, dass das Bundesverwaltungsgericht zugleich erste und letzte (das sicherlich..) Instanz sein soll.

Es gibt ja immerhin einen ordentlichen Gerichstweg, aber vielleicht gibt's ja in diesem tollen achso sicheren und verläßlichen Rechtsstaat wieder irgendeine Ausnahmeregelung, die normale Gesetze wieder ins Gegenteil verkehren!

Möglich ist hier alles!

Geschrieben

@Snooper

Ob das Bundesverwaltungsgericht die erste Instanz (hängt von der Maßnahme ab, wenn hier nach dem sogenannten beschleunigten Verfahren verhandelt wurde, dann ja) ist, kann ich Dir nicht sagen. Es ist in der Sache aber die letzte Instanz. Der Weg einer Verfassungsklage steht zwar noch offen, hierbei geht es dann aber nicht um das Urteil an sich, sondern nur darum, ob im Verfahren die verfassungsmäßigen Verfahrensrechte einer Partei mißachtet wurden. Nur dann kann das Verfassungsgericht eine Neuauflage des Verfahrens erwirken.

Der europäische Verwaltungsgerichtshof ist nur dann eine Revisionsinstanz, wenn europäische Richtlinien im nationlen Verfahren mißachtet wurden oder noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurden. Von beidem ist inm Falle LEJ nicht auszugehen.

Zu Deiner Äußerungen zum Rechtstaat:

Gottseidank ist in Deutschland (West) es seit 1945 nicht üblich, dass Urteile vor dem Ende eines Verfahrens gefällt werden und bleibt die Überprüfung möglich. Und das ist gut so. Literaturtip diesmal. Duden Wörterbuch: Rechtstaat, das kann man schnell lesen...

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