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airliners.de

NRN darf wieder Düsseldorf heißen - zumindestens bei Ryanair


Marobo

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Geschrieben

Das Berufungsurteil vor dem Oberlandesgericht Köln wird erst am 17. Juni verkündet, doch bei Ryanair wird schon ab Donnerstag gefeiert: Mit 10000 Ticket nach London zum Preis von 9,99 Euro inklusive Steuern und Gebühren würdigt die irische Billigfluglinie den Triumph, wieder mit dem Namen Düsseldorf für den Airport Weeze werben zu dürfen. „Die Versuche des Internationalen Flughafen Düsseldorfs, seiner hochpreisigen Fluggesellschaften und der nur so genannten Wettbewerbszentrale, Wettbewerb und Preiswertalternativen in Düsseldorf (Weeze)* zu verhindern, sind fehlgeschlagen“, so gestern Jim Callaghan, Mitglied der Ryanair-Geschäftsführung.

 

Der Sieg ziehe einen Schlussstrich unter über ein Jahr andauernden Versuche der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Ryanair-Werbung „im Interesse ihrer Mitglieder - wie etwa des Flughafens Düsseldorf - zu behindern“. Ryanair habe nun Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt und fordere, die Wettbewerbszentrale aufzulösen. In der vergangenen Woche habe sich die Wettbewerbszentrale im offensichtlichem Schulterschluss mit dem Flughafen Düsseldorf International gezeigt. Im Verlauf der Anhörung habe das OLG bestätigte, „dass es Ryanair nicht untersagt sei, in ihren Anzeigen die Bezeichnung Düsseldorf (Weeze)* zu verwenden, so lange die genaue Lage des Flughafens innerhalb der Anzeige weiterhin hinreichend erklärt wird.“

 

Auf die Lage soll das Sternchen hinter dem Namen hinweisen. Unter ihm löst Ryanair auf: „Airport Weeze ist die Low Cost Alternative für den Großraum Düsseldorf, der Flughafen liegt ca. 70 km von der Innenstadt entfernt an der A57.“ Ist Ryanair damit jetzt mehr Düsseldorf-Nähe erlaubt als dem Flughafen selbst? „Aus dem Verfahren von Ryanair lassen sich keine Rückschlüsse auf unseren Rechtsstreit um die Namensführung ziehen. Unser Verfahren ist deutlich komplexer. Darin geht es nicht nur um Verbraucherschutz, sondern auch um Marken- und Namensrechte“, so Flughafen-Geschäftsführer Ludger van Bebber gestern auf Anfrage der Rheinische Post. Sowohl im Flughafen- als auch im Ryanair-Verfahren verkündet das OLG Köln die Urteile am 17. Juni.

 

 

Quelle: Rheinische Post vom 31.05.2005

Geschrieben

Ein echter Witz, dieses Urteil.

 

Da war es wohl mal wieder so, dass unsere Paragraphen keine andere Interpretation zugelassen haben und der Anwaltsverein von Ryanair die besseren Argumente hatte.

 

Mir fehlt hier allerdings der gesunde Menschenverstand. Es ist doch offensichtlich, dass Ryanair ausschließlich zur reinen Irreführung den Namensteil Düsseldorf hinzufügen möchte, aber es muss wohl tatsächlich Argumente gegeben haben die das rechtfertigen.

Geschrieben

Bei den Urteilen unserer deutschen Gerichte, welche angeblich im Namen des Volkes gesprochen werden, wundert mich schon lange nix mehr.

Wie Weltfremd und Naiv viele Juristen doch sein können.

Geschrieben
Wie Weltfremd und Naiv viele Juristen doch sein können.

 

Na ja, vielleicht haben sie sich mal umgeguckt, die Juristen.

 

Beispiel FKB: "Karlsruhe/Baden-Baden", wundere mich heute noch, wie man die Bezeichnung verbrechen konnte, Karlsruhe ist vom Airport über 40 km entfernt! Baden-Baden ist wenigstens in nächster Nähe, Gemarkungstechnisch gehört das ganze jedoch zur "Weltsstadt" Rheinmünster....

Geschrieben

 

40 KM geht ja noch, sonst müsste man auch "Erding-Franz Josef Strauss Intl." oder sowas sagen anstatt München. Aber fast 100 (NRN) oder sogar deutlich über 100 km (HHN) sind dann doch zuviel des guten. Aber bei Frankfurt-Hahn hat Fraport ja die Mehrheit(65%) und wird sich deshalb hüten was dagegen zu unternehmen. Die machen auf Ihrer Homepage sogar Werbung für Hahn. Bei DUS sieht das anders aus. Hier hat die Flughafengesellschaft in Düsseldorf mit der in Weeze absolut nix am Hut und stellt sich daher natürlich dagegen

Geschrieben

Es geht nicht darum, ob es 40, 75 oder 100 Kilometer sind, sondern ob ein Flughafen eindeutig zu einem Großraum zuzuordnen ist. Dies ist im Falle des Flughafens Weeze und der Stadt Düsseldorf nicht der Fall. Weeze gehört nicht zum Großraum Düsseldorf, da Großstädte wie Duisburg oder Essen näher an Weeze liegen. Ob Weeze zum Regierungsbezirk Düsseldorf gehört, ist dabei unerheblich, Regierungsbezirke sind administrative Einheiten, die nicht mit Großräumen übereinstimmen.

Geschrieben

Was denn.., was denn..!!!

Einige Aviatikfans hier im Forum befürworten ja auch für BBI Alternativen,die zig Kilometer von Berlin entfernt sind! Die schärfste Idee war dabei Parchim mit rund 120km, auf halbem Weg nach HAM!! BBI oder SXF würde dann ja auch immer noch BERLIN heissen..

Warum also verdammt nochmal soll diese Kuhbläke nicht Düsseldorf heissen?

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