seb Geschrieben 6. Juni 2005 Melden Geschrieben 6. Juni 2005 Hallo, einem bekannten Ehepaar ist folgendes passiert. Sie haben in einem Reisebüro eine 3-wöchige USA-Rundreise gebucht. Leider war ihnen die Sache mit dem maschinenlesbaren Pass für die USA-Einreise nicht bekannt. Sie hatte nämlich noch einen alten Reisepass und somit hat die Lufthansa die beiden natürlich auch nicht einchecken lassen. Erst einmal bitte ich nicht um Kommentare wie "wie kann einem das nur passieren" usw. Mir wäre es nicht passiert, aber wer sich nicht mit der Materie befasst und mit dem Pass bisher überall hinkam macht sich um so was natürlich keine Gedanken, was man wohl nachvollziehen sollte. Die beiden haben sogar extra noch drauf geachtet, ob der Pass länger als 6 Monate gültig ist, da darauf ja in Reiseführern auch hingewiesen wird - auf die Sache mit der Maschinenlesbarkeit aufgrund der Aktualität wohl nicht. Nun zur eigentlichen Sache: Ist das Reisebüro oder vielleicht auch der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden auf die speziellen US-Einreisebestimmungen hinzuweisen? Was kann man nun tun? Die Reise hat für beide zusammen etwa 5.000 Euro gekostet. Durch Hotelstornierungen könne man 1.600 Euro zurückerstatten, mehr sei nicht drin. Wer kennt sich mit solchen Fällen und der genauen Rechtslage aus und kann Tipps geben wie man vorgehen kann, um möglichst viel vom Reisepreis zurück zu erhalten? Danke für jeden Tipp
Crewlounge Geschrieben 6. Juni 2005 Melden Geschrieben 6. Juni 2005 Ich bin mir ziemlich sicher, daß sie darauf hingewiesen hätten werden müssen. Falls es im kleingedruckten im Ticket steht, haben sie leider Pech gehabt.
Gast Fly_4U Geschrieben 7. Juni 2005 Melden Geschrieben 7. Juni 2005 Also ich denke mal das Reisebüro hätte zumindest darauf hinweisen müssen, sofern es nicht im berühmten Kleingedruckten des Tickets gestanden hätte! Bei meiner Nurflug-Buchung bei Condor nach Orlando waren extra zig große Zettel beigelegt, dass man a) den maschinenlesbaren RP braucht, B) seinen Koffer am besten nicht abschließen sollte und c) bereit sein muss Fingerabdruck und Foto machen zu lassen. Da ja diese Infos seitens der Airline wegfallen, da im Reisebüro gebucht, müsste dieses ja im Sinne der Airline diese Informationen weitergegeben haben. Gruß, Flo
Sabo Geschrieben 7. Juni 2005 Melden Geschrieben 7. Juni 2005 Normalerweise muss das Reisebüro darauf hinweisen, da gebe ich dir Recht. Leider hat auch Crewlounge recht, dass wenn es irgendwo steht sich das erledigt hat. Oft steht z.B. nur ein Hinweis "Bitte beachten Sie die gültigen Einreisevorschriften" auf einem Reiseplan, dann wäre das Reisebüro rechtlich gesehen schon aus dem Schneider, auch wenn es natürlich trotzdem kein guter Stil ist.
OS-A330 Geschrieben 7. Juni 2005 Melden Geschrieben 7. Juni 2005 Die rechtlichen Grundlagen kenne ich nicht, jedoch muß sich doch jeder Reisende über die Einreisebestimmungen vorab selber informieren. Wenn ich online einen Flug buche, wird ja meistens auch nur bemerkt, es seien gültige Reisedokumente mitzuführen bzw. die Einreisebestimmungen zu klären.
TobiBER Geschrieben 7. Juni 2005 Melden Geschrieben 7. Juni 2005 Denke auch, daß jeder selbst nochmal nachhaken muß. Kann ja sein, daß das RB alte Infos hat, dann stehte genauso belämmert da.....
FKB64 Geschrieben 7. Juni 2005 Melden Geschrieben 7. Juni 2005 Kann auch nur jedem empfehlen, sich selber schlau zu machen; am besten hier: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/index_html
mith Geschrieben 7. Juni 2005 Melden Geschrieben 7. Juni 2005 wobei, ist die Übergangsfrist echt schon abgelaufen, dass für Bürger einzelner Staaten noch einmalig die Einreise mit alten Pässen erlaubt wird? Dann hätte nämlich die LH den schwarzen Peter.
Gast Fly_4U Geschrieben 7. Juni 2005 Melden Geschrieben 7. Juni 2005 Die Einreisebehörde der USA schreibt auf ihrer Website (deren URL mir grad nicht einfällt), dass der Zollbeamte in den USA selbst die einmalige Einreise mit dem alten Pass gewähren kann oder eben nicht.
Gast Geschrieben 7. Juni 2005 Melden Geschrieben 7. Juni 2005 Die Einreisebehörde der USA schreibt auf ihrer Website (deren URL mir grad nicht einfällt), dass der Zollbeamte in den USA selbst die einmalige Einreise mit dem alten Pass gewähren kann oder eben nicht. Der Zoll ? und wenn die bei Immigrations es nicht tun, zaht die Airline ne Strafe und das Geschrei ist gross.
Gast Fly_4U Geschrieben 7. Juni 2005 Melden Geschrieben 7. Juni 2005 Sorry, ich meinte den Beamten bei der Immigration ;)
Sickbag Geschrieben 7. Juni 2005 Melden Geschrieben 7. Juni 2005 >>>Leider war ihnen die Sache mit dem maschinenlesbaren Pass für die USA-Einreise nicht bekannt. Sie hatte nämlich noch einen alten Reisepass Wie geht das denn? Ich weiss nicht genau, wann die maschinenlesbaren Europapaesse eingefuehrt wurden, hatte aber meinen ersten 1994 - sprich alle alten gruenen muessen laengst abgelaufen sein. Vielleicht ein vorlaeufiger mit einjaehriger Gueltigkeit? Hmm. 1. Werden die wirklich nur noch im absoluten Notfall ausgegeben, seitdem es den Expresspass gibt (= ganz normaler Europapass innerhalb von 72 h gegen saftige Gebuehr), 2. Sind die neuen vorlaeufigen seit letztem Jahr (genau wegen der USA) auch maschinenlesbar.
seb Geschrieben 7. Juni 2005 Autor Melden Geschrieben 7. Juni 2005 Wie geht das denn? Ich weiss nicht genau, wann die maschinenlesbaren Europapaesse eingefuehrt wurden, hatte aber meinen ersten 1994 - sprich alle alten gruenen muessen laengst abgelaufen sein. Die Dame ist keine Deutsche sondern Irin. Da wurden bis vor einiger Zeit von der Botschaft nicht-maschinenlesbare ausgestellt.
PW77 Geschrieben 8. Juni 2005 Melden Geschrieben 8. Juni 2005 Meistens steht auf der Buchungsbestätigung des Reisebüros, dass man die Einreisebestimmungen beachten soll. Damit ist das Reisebüro aus dem Schneider. Die Airline wird jedenfalls bestimmt niemanden einchecken, auch wenn die Immigration Ausnahmen machen könnte. Der Airline kostet ein sog. INAD eine Menge Geld, da sie Strafe dafür bezahlen muss. (inad=inadmissable)
seb Geschrieben 8. Juni 2005 Autor Melden Geschrieben 8. Juni 2005 Die Airline wird jedenfalls bestimmt niemanden einchecken, auch wenn die Immigration Ausnahmen machen könnte. Der Airline kostet ein sog. INAD eine Menge Geld, da sie Strafe dafür bezahlen muss. (inad=inadmissable) Das ist schon klar, darüber hatte sich ja auch keiner beschwert. Hat die Dame am Check-In auch genau erklärt wie das abläuft.
zonk Geschrieben 8. Juni 2005 Melden Geschrieben 8. Juni 2005 Das Reisebüro muss auf die Einreisebestimmungen schriftlich verweisen. Da mündlich sowieso nicht reicht, machen es die meisten in dem sie in den Reisebedingungen Sätze wie "Die Einreisebestimmungen sind zu beachten" oder "unterliegt den nationalen Vorlagen" einbauen. Wenn irgendwo soetwas steht, ist nur noch auf Kulanz zu hoffen, rechtlich ist jedoch nichts mehr machbar.
seb Geschrieben 9. Juni 2005 Autor Melden Geschrieben 9. Juni 2005 Genau eine solche schriftliche Information lag nicht vor. Ein Reisebüromitarbeiter hat inzwischen bereits einen "Beratungsfehler" eingestanden. Höchstwahrscheinlich kann die Reise nun zu einem anderen Termin angetreten werden.
Crewlounge Geschrieben 9. Juni 2005 Melden Geschrieben 9. Juni 2005 Genau eine solche schriftliche Information lag nicht vor. Ein Reisebüromitarbeiter hat inzwischen bereits einen "Beratungsfehler" eingestanden. Höchstwahrscheinlich kann die Reise nun zu einem anderen Termin angetreten werden. Na dann bist Du ja bzw, Deine Bekannten aus dem Schneider.
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