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Brauche Kontakadressen...Airport CGN...


Reversed

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

hatte einen unangenehmen Kontakt mit der airport Security,bräuchte für eine Beschwerde folgende E - mail Adressen:

Herr Garvens oder ähnliche Position

Security Chef und Chef der Personalabteilung....

Geschrieben

Kötter arbeitet nur als Sub für die Flughafen, die FKB Security hat meistens einen Anzug an und nicht die typischen gestreiften Kötterhemden.

 

Die offizielle Beschwerdestelle der FKB findes du hier

 

www.airport-cgn.de/main.php?id=55〈=1

oder

Thomas.Egenolf@koeln-bonn-airport.de

Geschrieben
Hallo,

hatte einen unangenehmen Kontakt mit der airport Security...

 

Darf ich fragen was für ein unangenehmer Kontakt das war? Herrn Garvens brauchst Du meiner Meinung nach nicht dafür anzuschreiben. Der Köln/Bonn Airport hat ein eigenes Beschwerdemanagement. Wie BIGBAKER schon geschrieben hat, ist das Herr Egenolf und der ist unter der angegebenen eMail-Adresse zu erreichen. Es gibt auch extra eine Hotline für dieses Beschwerdemanagement unter 02203-402900.

Geschrieben

Es war am So Nachmittag,war aufdem Weg zum Dienst...komme ausdem Bahnhof heraus und gehe zu Fuss Richtung Terminal,bei mir ein Kollege von mir,der,weil Israeli,ein sehr fremdländisches Äusseres hat. Vordem Terminal,in der Nähe der Fahrspuren,stehn zwei Mitarbeiter der FKB Security. Der eine kommt ziemlich schnell auf uns zu und fragt ohne mich zu betrachten,meinen Kollegen sehr freundlich ( Ironie,gebelle) nach seinem Ausweis. (Im öffentlichen Bereich,wol gemerkt),bei Verweigerung unserer seits pumpt er sich total auf,er wäre ja der Superheckmeck von allen,er könnte überall,er würde uns usw. lag woll an der Sonne,egal...dann gabs kurz eine Belehrung von unserer Seite,dann wurde der BGS und die Polizei gerufen,die dann unsere Personalausweise konmtrollierten usw. Ich bin Inhaber von Flughafenausweisen in HAM,DUS,MUC,FRA und CGN,werde deshalb alle 12 Monate von allen Flughafen und von meinem Arbeitgeber Sicherheitsüberprüft,muss an jeder Türe meinen Ausweis und meinen Fingerabdruck abgeben,muss mir 6 verschiedene PIN Nummer merken,um durch irgendwelche Türen zu kommen,muss aufpassen das ich nicht durch irgendwelche Vorfälle in meinem Privatleben (öfter zu schnelles Fahren,falsche Auffällige Besuche in irgendwelchen Versammlungen) meinen Arbeitsplatz verliere und muss mich dann von so einem Oberwichtig auch noch so gängeln lassen...abgesehn davon,das das ganze auch aus meiner Sicht eine sehr rassistische Aktion war...

Geschrieben

Arbeite selbst im Sicherheitsbereich vom Nahverkehr:

Private Sicherheitsdienste und selbst der flughafeneigene Sicherheitsdienst hat kein Recht auf oeffentlichem Gelaende Personen zu ueberpruefen. Haelt er ohne dringenden Tatverdacht eine Person fest, ist der Straftabestand der Freiheitsberaubung gegeben. Ich hoffe, Du hast den Namen von Oberwichtig und stellst nun eine Strafanzeige gegen Oberwichtig wegen § 239 Strafgesetzbuch. Das sollte auch Dein Freund tun. War das ganze bereits auf Flughafengelaende (war es als solches klar ersichtlich ?) ?

Hast Du ein Aktenzeichen des BGS zu dem Vorgang, kannst Du unter diesem Aktenzeichen auch eine Strafanzeige gegen unbekannt stellen, der BGS muss dann den Taeter ermitteln.

Grundsaetzlich gilt: Nur Polizei, BGS, Zoll und wenige andere staatliche Vollzugsbeamte dürfen Personalien feststellen. Hat der BGS Eure Personalien an die Sicherheitstruppe ohne Grund (also mindestens dringenden Tatverdacht) weitergegeben, besteht der Vedacht des Verstosses gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Dann Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den BGS und androhen von zivilrechtlichen Konsequenzen.

Also nicht einmal die Security-Mitarbeiter der Flughaefen duerfen Personalien gegen den Willen von Personen festhalten, Sie duerfen nur kontrollieren - soll heissen, pruefen ob Bordkarte und Ausweis übereinstimmt mit der Person - mehr nicht. Das ergeben die Allg. Befoerderungsbedingungen der Luftverkehrsgesellschaften und Gesetze zur Sicherheit im Luftverkehr. Hier geht es aber um den Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen, also zu Bereichen, zu denen nur Fluggaeste bzw. Mitarbeiter Zugang haben duerfen.

Also, keine Sorge, wer Dich aergern will, den kannst Du maechtig aergern !

Noch Fragen ?

Geschrieben

So wie ich das verstanden habe war der Vorfall im öffentlichen Bereich im/am Terminal, also im öffentlichen Bereich.

 

Habe gestern auch nochmal in der Literatur nachgeschlagen, der Sicherheitsdienst, ob Flughafengesellschaft oder deren Subunternehmer, darf nur mit gegebenem Anlass eine Person aufhalten.

Personalüberprüfungen und evtl. Festnahmen sind reine Aufgabe staatlicher Organe sprich BGS/Polizei weil auch nur die über techn. Möglichkeiten zur Überprüfung verfügen und ggf. dazu berechtigt sind, Haftbefehle zu vollstrecken etc.!

Dies war ja hier wohl nicht der Fall.

 

Zur Überprüfung der Personalien muss es einen Anlass geben, z.B. dass jemand ohne erkennbaren Grund ständig an den Türen zum Sicherheitsbereich rumlungert.

Selbst handeln dürfen die Sherrifs nur wenn Gefahr im Verzug ist, im o.g. Beispiel also wenn etwa deutlich erkennbar wäre dass der Betreffende eine Waffe mit sich führt, dann besteht akuter Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr.

Aber wir wissen ja, der Begriff "Gefahr im Verzug" ist direkt mit Kaugummis verwandt :-)

 

Anders sieht es auf dem Vorfeld aus.

Jeder Mitarbeiter der eine rote Makierung an seinem Ausweis trägt hat eine Kontrollberechtigung.

Die haben aber an den meisten Airports nur die Mitarbeiter des Flugfhafen-Service-Teams (Die meist auch Security-Aufgaben erfüllen), die Geschäftsführung und ein paar andere High-Shots vom Ausbilder-Stab etc so dass sich die Zahl auf (je nach Flughafen-Grösse) auf max. 200 People schätzen lässt.

Wenn jemand mit roter Makierung am Ausweis auf dem Vorfeld fragt hat er Kontroll- und Weisungsbefugnisse d.h. er kann dich auch festhalten und per BGS weitere Prüfungen durchführen lassen.

Aber dass wisst ihr ja :-)

Geschrieben

Das Farbsystem ist soviel ich weiss zentral organisiert und "Weisungsbefugt" sollen ja auch nur bestimmte People mit entsprechender Qualifikation sein, also Terminal-Service, Betriebsleiter etc. und wie geschrieben wenn die von ihrem Recht gebrauch machen müssen Sie einen trifftigen Grund nachweisen - eine schlecht gekämte Frisur reicht da nicht!

 

Reversed, wieso zieht sich dass denn weiter hin?

So wie du es beschrieben hast ist es ein ganz klarer Fall von Amstmissbrauch bzw. Nötigung im Amt. Da kann der Flughafen eigentlcih nicht gegenargumentieren!

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