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Rückerstattung Steuern bei Lufthansa, Air Canada und Condor


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Geschrieben

Hallo,

ich habe mehrere Flugtickets, die ich leider nicht nutzen konnte und nicht rechtzeitig vorher stornieren konnte, also 100%, somit No show.

wie sieht das denn jetzt aus mit der Rückerstattung der Steuern und Gebühren? Ich weis, dass das Thema hier für jede Billiggesellchaft schon mehrmals durchgesprochen wurde, wie das jedoch bie Lufthansa aussieht, bzw. einem Star Alliance Partner wies ich nicht.

Das ganze sind Papiertickets, auf denen die Steuerrn auch ausgeweisen sind. Das Flugdatum leigt schon etwas zurück Nov. 2004 und Jan 2005.

Kann ich einfach zum Lufthansa Schlater gehen und mir das auszahlen lassen, oder wie wird das gehandhabt? Was ist wenn ich für einen Bekannten die Tickets mitnehmen möchte. Wird das dann auch gemacht?

Wäre nett, wenn hier ein Experte mir die Möglichkeiten erläutern könnte.

Dasselbe habe ich auch noch mit Condor, da gab es doch auch Problem in der letzten Zeit, dann machten die das doch aber noch, oder? Wenn es wirklich eine Möglichkeit geben würde, alles am Schalter, z.B. in DUS abzuwickeln wäre das echt gut.

Vielen Dank schonmal

Geschrieben

Hi,

 

zumindest für condor kann ich Dir weiterhelfen: Ruf einfach die auf der Homepage angegebene 01805-Hotline an und lass Dir zunächst die in den AGB aufgeführten 20% zurückerstatten, sofern Du den Flug auch storniert hast.

 

Du bekommst dann eine e-mail-Bestätigung von denen. Auf diese Antwortest Du dann, dass Du auch die Steuern und Gebühren zurück haben möchtest. In der Regel reicht das schon aus, dass Du Dein Geld zurückbekommst.

 

Gruß

 

telefoni

Geschrieben

Hi,

die 20%-Regelung gilt ja wohl lt. Geschäftsbedingungen nur, wenn vertragsgemäß storniert wurde. Flieger9 schrieb doch gleich im 1. Satz:

 

"... mehrere Flugtickets, die ich leider ... nicht rechtzeitig vorher stornieren konnte ..."

 

Dann klappt das mit diesen Vorschlägen wohl eher nicht.

 

Und selbst bei rechtzeitigem Storno wird es nach 20%-Rückerstattung wohl keine zusätzlichen Steuern zurück geben; die sollen ja gerade mit der 20%-Regelung "abgegolten" sein, oder?

 

Ob das "fair" und "gerechtfertigt" ist, sei dahingestellt. Aber die einst mal versuchte "Rückerstattung" der (von Lufthansa-Flügen abgeleiteten) Steuern/Gebühren hat/hätte ja nun wirklich nicht zu nachvollziehbaren Situationen geführt: so manches Mal hätten die so "errechneten" Sätze den tatsächlich gezahlten Gesamtpreis der Billig-Tickets übertroffen, was ja nicht im Sinne der Erfinder gewesen sein kann.

Geschrieben

Hi,

 

wer lesen kann ist klar im Vorteil.. :-)

 

Es sollte aber auch bei Nichtantritt kein Problem sein, nur ist der Weg ein anderer.

 

1. Man informiere sich über die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren, Z. B. durch eine Testbuchung auf lufthansa.de oder durch eine Buchungsanfrage bei Miles-and-More (Prämienticket).

 

2. Laut condor-AGB bleibt es dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass Condor kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die einbehaltenen 80%.

 

3. Man verweise darauf, dass Steuern und Gebühren Drittabgaben sind, die nicht Condor, sondern dem Flughafen ect. zustehen. Bei Nichtantritt des Fluges werden von diesen Drittanbietern keine Kosten berechnet, so dass Condor diese Beträge nicht einbehalten darf.

 

Die werden erst etwas murren, wenn das vorgeschaltete Kundencenter aber erst einmal in die Zentrale von condor weiterleitet, gibt es das Geld auch zurück.

 

Ansonsten hilft ein dezenter Hinweis auf die Wettbewerbszentrale. Die freuen sich bestimmt, wenn die mal wieder einen Ablehnungsfall zur Kenntnis bekommen und eine kostenpflichtige Abmahnung verschicken können....

 

Gruß

 

telefoni

Geschrieben

Es ist wirklich ein "Kinderkram", der hier abläuft.

 

Der User "telefoni" z.B. träumt sich da etwas zusammen, das juristisch absolut unmöglich ist: nicht ohne Grund gelten doch seit April 05 die neuen AGB bei Condor (Motto: lesen - denken - und dann vielleicht auch schreiben).

 

Da die mehrmals (natürlich vergeblich) versuchte "Erstattung" von "virtuellen" (nämlich etwa von LH-Tickets abgeleiteten) Steuern und Gebühren zu völlig wahnwitzigen Ergebnissen geführt hätte, ist jetzt dieser "Pauschal"-Passus (das Einbehalten von pauschal 80% des Gesamt-Flugpreises bei rechtzeitiger Stornierung eines Fluges) eingeführt worden.

 

Diese Regelung kann jeder Ticket-Käufer moralisch verdammen oder sonstwie ablehnen, aber wenn er eine Buchung vornimmt, hat er sich (sozusagen "automatisch") mit den einsehbaren AGB einverstanden erklärt - und eine nachträgliche zusätzliche Erstattung von angeblich gezahlten Steuern/Gebühren von vornherein ausgeschlossen.

 

Es ist ja nun wirklich nicht einfach, manchen weltfremden "Sturköpfen" (man verzeihe mir diesen Ausdruck - es fühle sich niemand persönlich angegriffen) klarzumachen, daß sie sich auf überaus unlogischen Wegen bewegen, wenn sie meinen, sie hätten einen Anspruch auf die Erstattung der bei LH anfallenden (oder ausgewiesenen) "Nebenkosten". Ich versuche es dennoch:

 

Bei den immer angeführten Condor-"Fliegen-Preisen" von 29 bzw. 99 Euro handelt es sich eben nicht um "normale" Preise, die aus Ticket, St./Geb und event. auch noch TSC und Kerosin-Zuschlag bestehen, sondern um willkürlich auf sog. "Schwellenwerte" festgesetzte Werbepreise, die z.T. eben die bei Antritt des Fluges an Dritte auszuzahlenden Anteile sogar noch unterschreiten.

 

Man kann also auch nicht davon sprechen, daß sich Condor "weigere", die Bestandteile zu benennen, die schließlich den Gesamt-Ticketpreis ausmachen. Dann müßte ja u.U. ein "Minuspreis" für's Ticket angegeben werden (was ja wohl wirklich ein ausgemachter Quatsch wäre). In diesen Fällen würde ich (persönlich) sogar bei den "80%" von einer überaus großzügigen Regelung sprechen.

 

Wenn diese möglichst allgemein (und hoffentlich auch allgemeinverständlich) gehaltenen Ausführungen wider Erwarten nicht verstanden werden, biete ich noch einige detaillierte Einzelfall-Beispiele an. Aber eigentlich müßte inzwischen jeder, der nicht ein Riesenbrett vor'm Kopf hat (oder sich in juristisch nicht haltbaren Träumereien verliert) verstehen, was von der Condor und anderen allzu preiswerten Airlines gemeint ist.

Geschrieben
Diese Regelung kann jeder Ticket-Käufer moralisch verdammen oder sonstwie ablehnen, aber wenn er eine Buchung vornimmt, hat er sich (sozusagen "automatisch") mit den einsehbaren AGB einverstanden erklärt - und eine nachträgliche zusätzliche Erstattung von angeblich gezahlten Steuern/Gebühren von vornherein ausgeschlossen

 

Schon mal auf die Idee gekommen, dass AGB keine Gesetze sind, sondern - nomen est omen - einseitig von Condor gestellte Vertragsbedingungen ? Als solche unterliegen sie gesetzlich einer gerichtlichen Inhaltskontrolle, ob sie den anderen Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Deshalb auch der Versuch von Condor, mit der 20% Klausel vor Abflug das Risiko auszuschalten, dass von Gerichten eine unangemessene Benachteiligung angenommen wird. Und deshalb auch diese Einschränkung in den AGB:

 

"Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind."

 

M.E. ist die Klausel, dass man nach Abflug noch nicht einmal Steuern und Gebühren zurückbekommt, nach AGB-Recht unwirksam. Müsste halt nur mal jemand drauf klagen, nämlich im Rahmen einer Stufenklage 1) Auskunft von Condor über die Höhe der Kosten verlangen und 2) Rückzahlung des sich insofern ergebenden Betrages. Es hat schon seinen Grund, warum Germanwings und HLX anstandslos Stuern und Gebühren erstatten und nicht auch solche AGB-Klauseln in ihren Beförderungsbedingungen drin stehen haben....

 

Was Condor selbstverständlich machen kann - Easyjet und Ryanair haben das ja auch -, ist, eine angemessene Bearbeitungsgebühr für die Rückabwicklung zu verlangen. Da ist dann nächste Gerichtsstreit vorprogrammiert, was in einem solchen Fall angemessen ist.

Geschrieben

Alle erstatten Steuern und Gebuehren und haben dies zu tun:

Erstatter ist immer das reisebuero, in dem gebucht wurde. War die Buchung online, muß der zahlen, bei dem gebucht wurde (OPODO, EXPEDIA oder die Airline selber.

Wenn Condor solche AGB's hat, dann sind sie rechtlich unwirksam. Condor kassiert nur Geld fuer die Leistung anderer und reicht es also durch. Fliegt der Passagier nicht, wird auch kein Geld durchgereicht. Also, bei Theater an Condor in Kelsterbach schreiben, drohen, Rechtsanwalt beauftragen etc.

Richtig ist wie oben beschrieben: HLX, Germanwings, FR und so zahlen. Eine Gebuehr kann anfallen, bei Lufthansa faellt zur Zeit keine an.

Gab auch schon genug Postings zu LH.

Allerdings konnte Condor ja als No Show Deinen Flug nicht mehr verkloppen, zahlt aber die Gebuehren an den Flughafen nur nach Passagieren und nicht nach Flugzeug (jedenfalls die Fummelgebuehr und so) !

Geschrieben

Also, manchmal hat man echt das Gefühl, daß bestimmte Leute nur einfach nicht verstehen wollen.

Beispiel:

Condor "Fliegenpreise"

FRA - PMI (O/W: 29 Euro)

PMI - FRA (O/W: 29 Euro)

macht nach Adam Riese insgesamt 58 Euro inkl. St./Geb. und Kerosin-Zuschlag

 

Nach den Condor-AGB ist der Erstattungsanspruch des nichtfliegenden Passagiers (allerdings nur nach vertragsgemäßer Stornierung!!!)

auf 20% des Ticketpreises begrenzt = 11,60 Euro.

 

Dieser Betrag ist m.E. sogar noch kundenfreundlich und generös, aber das ist wohl eher eine gefühlsmäßige Einschätzung meinerseits.

 

Wer bei der Kranich-Airline eine Probebuchung FRA - PMI - FRA vornimmt (und darauf achtet, daß der Rückflug wirklich nonstop auf LH-Gerät erfolgt und nicht mit Spanair via Barcelona), dem werden Steuern und Gebühren für ein R/T-Ticket in Höhe von 57,79 Euro ausgewiesen.

 

Jetzt meine ernstgemeinte Frage an Euch, die Ihr Stufenklagen gegen die Condor vorhabt (mein Kommentar: macht es doch ein einziges Mal, damit wir alle was zu lachen haben!):

 

meint Ihr ernsthaft, einen "Anspruch" gegen Condor in Höhe dieser 57,79 Euro zu haben? Dann seid Ihr (mir fällt nur ein einziger hierfür passender Ausdruck ein) ziemlich "bekloppt" ('tschuldigung, ist nicht persönlich gegen irgendjemanden hier im Forum gerichtet) und wir müssen nicht mehr weiter diskutieren.

 

Oder könnt Ihr den weiter oben schon beschriebenen Gedankengängen von den Werbe-Tickets zu "Schwellen-Preisen" nähertreten? In diesem Fall laßt uns mal weiterdenken:

 

Wollt Ihr die Condor wirklich "zwingen" (???), schon bei der Buchung den geforderten Gesamtpreis nach Ticket/Steuern/Geb./Kerosin-Zuschlag aufzusplitten? Wenn das denkbar oder sogar möglich wäre, müßten diese "Schwellenpreise" auf der Stelle angehoben werden - oder soll da stehen

Ticketpreis minus 6,20 Euro

Steuern/Geb. 57,79 Euro

Kerosin-Zuschl. 3,00 Euro pro Strecke ??

 

Wegen anderer denkbarer Konstellationen in der Ticketpreis-Gestaltung hat die Condor den Passus mit dem gegebenenfalls nachzuweisenden geringeren Schaden eingefügt. Kann mir mal einer sagen, wie ein solcher Nachweis gelingen sollte?

 

Wirklich: warum klagt Ihr denn nicht endlich mal und seht, was dabei 'rauskommt? Glaubt Ihr tatsächlich, daß irgendein Gericht einen Fall verhandeln wird, bei dem's um 3,20 Euro geht, die offensichtlich zu unrecht gefordert werden?

 

Man oh Mann!

Geschrieben

Raoul,

 

*wieesindenwaldhineinruftsoschalltesheraus*

 

für den Fall, dass Du Jurist bist, solltest Du Dein Examen wohltätigen Zwecken spenden. Wenn Du kein Jurist bist, dann würde ich mal den Ball ein bisschen flach halten, da Deine Beiträge in diesem Thread - gelinde gesagt - nicht gerade von einer tiefen Durchdringung der rechtlichen Dimension der Problematik zeugen.

 

Die Summe von 58,- EUR enthält zwei Komponenten, nämlich

 

a) die vertraglich geschuldete Gegenleistung des Passagiers für die Beförderungsleistung von Condor

 

B) einen aus Sicht von Condor reinen Durchlaufposten, nämlich die Gebühren/Abgabem, die die Airline z.B. für Security einzieht und als durchlaufende Gelder an Dritte weiterleitet.

 

Du redest die ganze Zeit nur von Punkt "a". Hier kann Condor allerlei lustige Klauseln in ihre AGB reinschreiben; ob die im Zweifelsfall vor Gericht halten, ist eine andere Sache. Deine 20% Regel betrifft auch nur - so Condor - "unseren Vergütungsanspruch" im Sinne von a) - wer lesen kann, ist klar im Vorteil..... Generös ist das keinesfalls, falls die Gebühren tatsächlich 57 EUR betragen sollten, da dann die Gegeneistung für die Beförderungsleistung genau 1 EUR ist und die versprochenen 20% vom "Ticketpreis" ein bloßes Irreführungsmanöver seitens Condor sind.

 

Ob ich ernsthaft glaube, dass man statt 20% z.B. 80% des "Ticketpreises" zurückbekommen kann ?: Wenn es dich tröstet - ich habe schon wiederholt bei Germanwings Returnflüge nach LGW für "52,19 EUR" gebucht und bei Nichtantritt von Germanwings ohne weiteres 43,57 EUR zurückerhalten - denn die Gegenleistung für die Beförderung beträgt bei diesem Tarif nur 8,62 EUR, der Rest der 52,19 EUR sind Steuern/Gebühren.

 

Wer dagegen klagen soll, wenn es eine Airline wie Condor nicht macht und die Leute für dumm verkauft (die, wie Du, auch noch drauf reinfallen) ? Zum Beispiel sog. verbandsklagebefugte Verbraucherschutzeinrichtungen. Oder jemand, der das aus Prinzip macht wie ein Rechtsanwalt, der letztlich in Hahn kurz davor war, eine Ryanair-Maschine vom Gerichtsvollzieher an die Kette legen zu lassen, um an ein paar Euro fünfzig nicht zurück erstatteter Gebühren zu kommen. Eins ist doch mal klar: Benachteiligende AGB gibt es nur deshalb, weil bestimmte Unternehmen auf "wegen ein paar euro geht keiner vor gericht" setzen. im übrigen, du kannst sicher sein, Richter sehen das insbesondere in AGB-Streitigkeiten ziemlich emotionslos.

 

 

Wie gesagt, von "b)" reden alle anderen außer Dir und den Condor-AGB. Wenn Dein Standpunkt richtig ist, kannst Du Dich ja mal als Rechtsberater von Germanwings, HLX, Ryanair, Easyjet & Co. engagieren lassen und den dort offensichtlich tätigen juristischen Vollidioten erklären, wie blöd die doch sind, dass sie anders als Condor klaglos für Dritte eingezogene Gelder, die mangels Flugantritt nicht an diese weitergegeben werden müssen, an die Paxe rückerstatten.

Geschrieben

Ich denke den Ausführungen von touchdown99 ist nichts mehr hinzuzufügen. Obwohl ich nur juristischer Laie bin, dürfte sich der Sachverhalt genauso verhalten.

 

Leider habe ich mir schon einmal die Zähne bei Condor ausgebissen, obwohl in dem Fall sogar noch eine (wenn auch nicht so große) Flugzeitänderung seitens der Condor hinzukam, die den Flug für mich wertlos machte. Der nächste Schritt wäre Rechtsanwalt und ggf. Klage gewesen. Für knapp 60 EUR war es mir den Stress nicht wert. Eigentlich ist es schade, dass es vielen Menschen genauso geht und deshalb die Firmen immer wieder mit rechtswidrigen Geschäftspraktiken durchkommen.

 

 

Und @raoul: Natürlich ist es ein schlechtes Geschäft für Condor, wenn sie ein Ticket für 58 EUR verkauft und davon 57 EUR an Fremdanbieter weiterleiten muss. Das heißt sie bekommen für das Erbringen der Flugleistung nur 1 EUR. Aber es zwingt sie ja keiner dazu, die Tickets zu dem Preis anzubieten. Wenn sie es aus Werbegründen oder warum auch immer tun, ist es ihre Entscheidung.

Vielleicht stimmst Du uns auch mit Deiner (un)juristischen Sicht der Dinge zu, dass es nicht sein kann, dass Condor sich das Geld - nämlich die im Ticketpreis enthaltenen Steuern/Gebühren - in die eigene Tasche steckt, dass normalerweise (bei fliegenden Passagieren) an Fremdfirmen weitergeleitet werden müsste. Condors Vorteil bei einem nicht fliegenden Passagier kann nur sein, dass sie für das vereinbarte Beförderungsentgelt (im obigen Fall 1 EUR) keine Gegenleistung mehr erbringen müssen und dadurch mehr verdient. Theoretisch könnte man aufgrund der AGB wohl vom Beförderungsentgelt - unabhängig vom aus den Steuern/Gebühren resultierenden Anspruch - auch noch 20% zurückverlangen, was ja aufgrund der nicht zu erbringenden Leistungen seitens der Condor auch Sinn machen würde. Bei 1 EUR sind das freilich nur 20 Cent.

Geschrieben

Hallo,

 

da ich persönlich gefragt wurde, hier auch meine Antwort:

 

Ja, ich habe für alle nicht angetretenen 29 Euro-Flüge (es waren in den letzten Monaten 2 Flüge) komplett den Flugpreis erstattet bekommen.

 

Beim ersten mal (Dezember 04) konnte ein Mitreisender (für den ich mit gebucht hatte) seinen Flug nicht antreten. Da hat Condor sich zunächst komplett verweigert.

 

Erst der Umweg über die Wettbewerbszentrale, die die AGB und Stornoregelung ebenfalls beanstandet und auch abgemahnt hat, hat condor zum Einlenken bewegt.

 

Ich habe nach der Abmahnung mein Geld zurückbekommen und Condor hat die neuen AGB's eingeführt, die die 20% Pauschalregelung enthalten.

 

Die pauschale Regelung der 20% mag für Fernstreckenflüge ausreichend sein, für die günstigen 29-Euro-Tickets jedoch nicht. Jedem dürfte klar sein, dass der Anteil der Steuern und Gebühren bei einem solchen Endpreis den eigentlichen Ticketpreis übersteigt. Demnach ist der Condor-eigene Flugpreis für mich 0 Euro, Steuern und Gebühren (Drittkosten, die condor lediglich inkassiert) für mich 29 Euro + ggf. ein Zuschuß für Drittkosten, den Condor zahlt, wenn ich den Flug auch antrete (Subvention).

 

Fliege ich nicht, bekomme ich den von mir geleisteten Anteil der Drittkosten zurück, da diese nur anfallen, wenn ich die Drittleistungen auch in Anspruch nehme.

 

Laut AGB muss ich einen Nachweis dafür erbringen, dass condor ein geringerer Schaden als die einbehaltenen 80% des Flugpreises entstanden ist. Mit vorstehender Rechnung und den bei anderen Fluggesellschaften auch ordentlich abfragbaren bzw. ausgewiesenen Ticketpreisen kann ich belegen, dass der Condor-Flugpreis eben 0 Euro beträgt. Das reicht mir für meinen Erstattungsanspruch aus.

 

Gruß

 

telefoni

Geschrieben

kurzer Nachtrag:

 

Im zweiten Fall wurden mir, nachdem zunächst die 20% erstattet wurden, auf kurze e-mail-Nachfrage sofort die noch fehlenden 80% erstattet.

 

Ich würde daher nochmals an condor unter Angabe der Buchungsnummer mit Bezug auf die AGB die komplette Rückerstattung einfordern. Falls es nicht klappt, kannst Du ja die Antwort von condor (besser die Begründung der Verweigerung) hier ins Forum stellen.

 

Gruß

 

telefoni

Geschrieben

Meine Versuche waren Anfang April. Ich glaube da war die neue AGB-Regel noch nicht aktiv und die Abmahnung von der Verbraucherzentrale wohl auch noch nicht vollzogen. Ich habe die Flüge dann letztlich bei eBay verkauft und so zumindestens einen Teil des gezahlten Geldes zurückbekommen, nachdem Condor sich stur gestellt hat.

 

Falls ich nochmal in die Verlegenheit komme, dass ich einen Condor-Flug nicht in Anspruch nehmen kann, werde ich es nochmal versuchen. Vielleicht wissen inzwischen auch die mit den Kundenanfragen betrauten Mitarbeiter, wie die Rechtslage aussieht. Normalerweise kommt es bei mir allerdings nicht vor, dass ich buche und dann doch nicht fliege(n kann).

Geschrieben

Das sind die richtigen hier, erst auf irgendwelche utopischen Forderungen beim 29 € Ticket bestehen und dann die ersten sein die sich beschweren wenn die Airlines wegen Euch die Ticketpreise erhöhen müssen.

 

Grüsse aus FRA

Geschrieben

Das sind mir die richtigen, die rechtswidrige Praktiken anderer Airlines auch noch unterstützen, obwohl sie wissen, dass ihr Arbeitgeber es immerhin korrekt handhabt, weil alles andere rechtlich einfach nicht haltbar ist.

 

Nochmal: Weder ich noch andere hier auf a.de zwingen Airlines, Tickets für (um im obigen Zahlenbeispiel zu bleiben) 1 EUR + 28 EUR Steuern/Gebühren abzugeben. Nur wenn sie es tun, müssen sie sich darüber im klaren sein, dass sie daran nur 1 EUR verdienen. Die restlichen 28 EUR müssen im Normalfall an Fremdfirmen weitergereicht werden und werden somit nur "treuhänderisch" von Condor eingezogen. Daran darf sich Condor aber auch nicht bereichern, wenn ein Pax aus irgendeinem Grund mal nicht fliegen kann. Sonst kommen wir in den Bereich von Unterschlagung...

Geschrieben

Es wäre schon hilfreich, wenn es - z.B. als gescanntes Antwortschreiben von Condor - hier außer bloßen Behauptungen über 100%-Erstattungen auch nachvollziehbare Begründungen Eurer "Gegenseite" zu lesen geben würde. Ich war zunächst ob der "straßenköterähnlichen Schnapp-Arien" mancher Fiorum-User hier zunächst ziemlich verwirrt und verunsichert und habe mir deshalb noch einmal juristischen Rat eingeholt (von dieser Seite stammt auch der oben in Anführungsstriche gesetzte Ausdruck).

 

Man versuchte mir das Problem folgendermaßen zu erklären und ich glaube es inzwischen auch einigermaßen verstanden zu haben:

 

- C startet eine Werbeaktion: 29 € O/W FRA - PMI v.v. und macht die neuen AGB zum Bestandteil des Vertrages

- der ausgewiesene "Endpreis" ist der eigentliche Ticketpreis; die bei Nutzung der Flüge anfallenden "Drittkosten" werden von C getragen (= "subventioniert", um es etwas schief auszudrücken)

- bei Nichtantritt der Flüge kommt (sofern rechtzeitig storniert usw.) die 20%-Pauschalregelung der AGB zum Zuge

- eine "Erstattung" von angeblich "durchlaufenden Posten" kommt nicht in Betracht, da die damit gemeinten Steuern und Gebühren vom Passagier ja nie gezahlt worden sind

- C "verdient" an dieser Regelung auch nicht, sondern spart sich nur die in Aussicht gestellte Übernahme der St/Geb.

 

Der Versuch des "Aufteilens" des Endpreises in Ticket und St/Geb-Anteil ("a)" und "b)" usw.) ist deshalb schon im Ansatz falsch.

 

Ich freue mich auf Eure Kommentare zu dieser Auffassung, die mir durchaus einleuchtet.

Geschrieben

Vielleicht solltet Ihr Euch auch mal darüber im klaren sein, was für Kosten Ihr der Airline als No-Show verursacht. Vielleicht sollten sich die Airlines die Kosten von Euch erstatten lassen, wäre mal der Gegenschlag der Airlines.

Geschrieben

So, und was sollen das für imense Kosten sein, die ein "No-Show" verursacht?

 

Im übrigen ging es hier ja sogar darum, dass man die Tickets auch vorher stornieren lassen und sich die Steuern/Gebühren zurückerstatten lassen könnte. Dann macht die Airline sogar ein super Geschäft, weil sie den Sitz nochmal - und dann in der Regel zu einem deutlich höheren Preis - verkaufen kann.

Geschrieben

Also, noch mal: Es geht um das, was Airlines als "Steuern und Gebühren" einziehen.

 

Steuern = Geldleistungen, die ...von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

 

Gebühren = Vergütungen, welche von den Zahlungspflichtigen für unmittelbar von ihnen veranlasste öffentliche Leistungen oder für Benutzung von öffentlichen Einrichtungen erhoben werden.

 

Merke also: Alles, was Airlines an Steuern und Gebühren einkassieren, "gehört" ihnen nicht, weil Airlines weder öffentliche Leistungen erbringen noch öffentlich-rechtliche Gemeinwesen sind.

 

Wenn also vom Abgabengläubiger die öffentliche Leistung nicht erbracht wird oder der Steuertatbestand nicht erfüllt ist, muss die Airline die vom Abgabenschuldner im voraus abgeführten Gelder nicht an den Abgabengläubiger weiterleiten. Die bei ihr "geparkten" Gelder "gehören" der Airline aber nicht, deshalb ist sie, wenn sie sie behält, im Sinne von § 812 BGB ungerechtfertigt bereichert.

 

Das ist alles längst gerichtlich ausgekaspert, u.a. 2004 in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen Ryanair vor dem LG Köln.

 

U.a. aus den o.a. abgabenrechtlichen Prinzipien ergibt sich auch, dass ich als Airline nicht zunächst ausschließlich 29 EUR als Ticketpreis einkassieren kann und dann, wenn jemand die Reise antritt, davon einen bestimmten Betrag zurückschenken kann, indem die Abgabenschuld des Reisenden beim Abgabengläubiger getilgt wird. Das verstößt gegen die Preisangabenverordnung, nach der gegenüber dem Verbraucher der Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angegeben werden muss. Wenn die 29 EUR der bloße Ticketpreis sein sollen, liegt hier - etwas abgekürzt - ein Verstoß gegen die PAngV vor, weil gerade nicht "sonstige Preisbestandteile" mitgeteilt werden und die Tatsache, ob ich als Abgabenschuldner meine Schuld erfülle, ohne mehr als 29 EUR zu zahlen, allein vom guten Willen der fraglichen Airline abhängt - anders als bei treuhänderisch im voraus eingezogenen Geldern, die z.B. in der Insolvenz der Airline besonders geschützt sind.

 

Bevor das hier in eine Juravorlesung ausartet:

 

Wie gesagt, gerichtlich längst geklärt. Condor macht es offensichtlich wider besseres Wissen anders als z.B. Ryanair, Easyjet, Germanwings, HLX und alle mir bekannten "Legacy Carrier".

Geschrieben

Nun ja, eine Abrechnung über die 80% kann ich leider nicht scannen, da eine solche nicht von condor erstellt wurde.

 

Ich habe nur jeweils eine Ultra-Kurz-e-mail erhalten, die mir die volle Erstattung zusagt. Zwei Tage später war die Gutschrift jeweils auf meiner Kreditkarte auch eingegangen.

 

Übrigens: Bis jetzt ist condor allen meinen Aufforderungen nach einer Aufschlüsselung des Preises von 29 Euro in die einzelnen Bestandteile nicht nachgekommen. Man fürchtet wohl, dass die Quersubvention damit bekannt werden würde.

 

Man kann natürlich darüber streiten, ob man einen solchen Aufwand betreiben sollte oder nicht. Ich bin nunmal sehr sensibel, wenn man mich (rechtlich) übervorteilen möchte. Da streite ich auch mal um 58 Euro.

 

Für condor wäre es sicherlich günstiger gewesen, mir einfach das Geld zurückzugeben, als die Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale zu riskieren. Wenn ich sowas ankündige, mache ich es - egal, welcher Aufwand damit verbunden ist. Man hat meine Sensibilität und Entschlossenheit in diesem Fall daher wohl etwas unterschätzt.

 

Andererseits fühlte ich mich aufgrund der ursprünglichen Antworten von Condor auch nicht ernst genommen. Condor ist den gestellten Fragen immer ausgewichen.

 

Bei Interesse kann ich ja mal ein zwei e-mails (anonymisiert) hier reinstellen, dann kann sich jeder ein Bild davon machen.

 

Gruß

 

telefoni

Archiviert

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