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EZY 4603 SXF-TLL mit Druckabfall in der Kabine


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Geschrieben

Ich wollte heute (7.7) fuer zwei Tage ins sonnige Tallinn (dem Regen in Berlin entfliehen). Der EZY Flug 4603 SXF-TLL startete mit rund 15 min. Verspaetung, obwohl noch am Boden mehrfach das Geraet, das ueber den TFT-Touchscreen an der forderen Tuer bedient wird, neu hochgefahren werden musste und zeitgleich keinerlei Kabinenansagen gemacht werden konnten. Dies verzoegerte die Sicherheitseinweisung erheblich, stoerte aber sonst keinen.

 

Die Maschine war zu gut 95% ausgebucht und der Start verlief ohne Vorfaelle. Nach ca. 30 min., die Anschnallzeichen waren erloschen und die Cabin Crew mit dem EasyjetKisok in der Kabine unterwegs, kommt die Ansage "cabin crew take your seats immediately" und ein nicht verstaendliches weiteres Wort -- auch die Anschnallzeichen gingen an.

 

Ein entsetzter Gesichtsausdruck bei der Senior und schon stuerzte sie mit ihrem Kiosk nach vorne und verstaute sehr, sehr hecktisch den Trollyaufsatz. Bereits waehrenddessen verringerte die Maschine ihre Flughoehe erheblich. Es vergingen bestimmt an die 5-10 gefuehlten Minuten ohne irgendeine Ansage, dann als die Maschine auf geringer Flughoehe den Sinkflug beendete, meldete sich der Captain nach weiteren 5 min. mit der Erlaeuterung, dass ein Warnsystem einen Druckverlust in der Kabine angezeigt haette und nur wenige Sekunden gefehlt haetten bis die Sauerstoffmasken automatisch ausgeloest worden waeren. Man haette sich daher entschieden, die Flughoehe zu verringern und wolle nun nach SXF zurueckfliegen, um die Technik ueberprufen zu lassen. Der weitere Flug lief unter "normal operation" mit ganz normaler Landung.

 

In SXF wurde nach rund einer Stunde Abwarten der Flug ersatzlos gestrichen. Es gab 4,80 EUR Verzehrgutscheine und wer wollte eine Uebernachung im Berolina Ring Hotel, jedoch wurde KEINERLEI Ersatzbefoerdung angeboten, nur Umbuchungen auf EZY-Fluege der naechsten Tage (es waren jeweils so 10 Plaetze die naechsten Tage frei). Eine Umbuchung auf andere Carrier wurde ausgeschlossen, auch solle es nur EINE Uebernachtung geben, egal wann man dann transportiert wird!

 

Was ist denn nun mit den 130 Paxen, die nicht am Freitag mit nach Talllinn kommen, wurde GlobeGround gefragt, GG empfahl alles auszulegen und sich dann via Internet oder Call-Center eine Erstattung zu organisieren., aber ob das klappt wussten die auch nicht.

 

Der EZY-Supervisor vor Ort, eine Frau Susan Schultze, wusste, dass sie mit ihrem Vorgehen gegen Verordnung (EG) Nr. 261/2004, ABl. L 46 vom 17.2.2004 verstoesst und auch so das Verfahren unlogisch ist, aber sie monierte, dass sie keinen Verantwortlichen in London erreichen wuerde.

 

Ich werde nun nicht fliegen und hoffe, meinen Flugpreis und die beiden nicht stornierbaren Hoteluebernachtungen in Tallinn (56 EUR insgesamt) wiederzubekommen und eigentlich muesste man ja auch EUR 250 Entschaedigung bei stornierten Flugen bis 1.500 km erhalten, oder?

Geschrieben

Grundsätzlich hast auch ein recht auf die 250,00 € Entschädigung. Es wurde dein Flug gestrichen und du wurdest erst am Abflugtag darüber informiert.

 

Viel Spaß beim Streiten mit Easyjet :-).

Geschrieben

Scheint bei angezeigtem Druckverlust in der Kabine üblich zu sein schnellstmöglich in den Sinkflug zu gehen, einen Ausweichflughafen zu organisieren, und dann wenn im Cockpit wieder Zeit dafür ist, die Passagiere zu informieren.

Hab auf nem Flug SXF->Hurghada mit flyFTI schonmal sowas erlebt. Maschine war schon über Rumänien, dann kam eine ganz kurze unverständliche Durchsage und es ging in einem extremen Sinkflug in Rechtskurve und mit Topspeed nach unten.

Ansage an die Passagiere kam dann auch erst sehr spät. (schätzungsweise 15-20 min )

Wir sind dann in Budapest gelandet(Bukarest wäre näher gewesen) und haben 8 Stunden im Transit mit Verpflegungsgutscheinen auf die Ersatzmaschine aus München gewartet.

Geschrieben

Mir ging es fast genauso. War auf einem Mahan Air Flug (mit dem A310 EP-MHH) von Teheran nach Bangkok unterwegs.

 

Nur wir durften die Sauerstoffmasken auch verwenden, die im ganzen Flieger ausgelöst wurden. Kein schönes Gefühl, wenn die Ausläufer des Himalaya-Gebirges irgendwo neben einem sind. Und in der Nacht sieht man auch nichts...

 

So landeten wir in Neu Delhi zwischen und durften im Transitbereich auf die Ersatzmaschine aus Teheran warten. Nach etwa 8 Stunden ging es dann weiter.

 

Lobenswert war jedoch, daß nach dem Verlassen der Reiseflughöhe - dies verlief auch sehr rasant (auf etwa 3000m Höhe) der Captain in die Kabine kam und alles ruhig und sachlich erklärte. Auch die Verpflegung in Delhi wurde uns gestellt. Alles in Allem hat man sich um uns super gekümmert. Nur die Infos waren etwas spärlich - aber das hat uns kaum gestört.

 

Mahan Air - jederzeit wieder! Die Crew hat wirklich ihr Bestes getan um es uns so gut wie möglich gehen zu lassen.

 

Grüße, Stefan

Geschrieben

Jungs mal ehrlich, wenn du eine decompression hast, ist die Passagieransage absolut zweitrangig. Da gibt es im Cockpit wichtigere Abläufe. Es kommt bei uns ein Kommando an die Flugbegleiter und die rufen den Gästen dann das entsprechende Kommando zu. Normalerweise ist es auch kein Sturzflug sondern ein etwas steilerer Sinkflug. Denn, wenn bei einer anstehenden decompression das Flugzeug schneller in eine Höhe von etwa 14000 ft sinkt als die Kabine über 14000ft steigt, fallen die Masken nicht heraus. Das hat den Vorteil, Menschen zu retten. Je höher du bist, desto kürzer ist die TUC = Auf deutsch: die Zeit, ab der der Mensch spätestens mit der Sauerstoffmaske atmen muß um nicht in einen Trance zu fallen und dann zu sterben.

Geschrieben

Habe ja sonst nichts zu tun ... Formular ausgefuellt und an LBA gemailt. Mal sehen, wie die den SV beurteilen. Eingangsbestaetigungs-eMail sieht so aus (ganz interessantes Prozedere):

 

 

***

 

Sehr geehrter Herr xzy,

 

wir bestätigen den Eingang Ihrer Beschwerde an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Ihre Beschwerde bzw. Ihre Hinweise zu dem von Ihnen genannten Luftfahrtunternehmen sind an das zuständige Referat unseres Hauses weitergeleitet worden.

 

Das Luftfahrt-Bundesamt ist die zuständige Behörde für die Durchsetzung der EU-Verordnung (EWG) 261/2004 in Deutschland. Im Rahmen dieser Aufgabe wertet das LBA die Beschwerden von Passagieren zum Zweck der Überwachung der Umsetzung der Verordnung durch die Luftfahrtunternehmen aus. Das bedeutet, dass das Luftfahrt-Bundesamt die gemeldeten Erkenntnisse in die regelmäßigen Auswertungen im Rahmen der Aufsichtsführung einbezieht. Dadurch lassen sich Rückschlüsse auf die Umsetzung der Verordnung durch die Unternehmen ziehen, um bei einer Nicht-Beachtung Sanktionsmaßnahmen einleiten zu können.

 

Bei anschließender Feststellung eines Verstoßes gegen die EU-Verordnung werden wir Ihre Beschwerde zur Klärung des Sachverhaltes dem betroffenen Luftfahrtunternehmen zugänglich machen, von deren Seite die Antwort an Sie erfolgen wird. Zudem werden wir verfolgen, inwieweit sich das Luftfahrtunternehmen mit Ihnen in Verbindung setzt und prüfen, ob ein Verstoß gegen die o.a. EU-Verordnung vorliegt und ggf. angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung der Verordnung gegenüber dem betreffenden Luftfahrtunternehmen ergreifen. Daher möchten wir Sie bereits jetzt vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie in diesen Fällen grundsätzlich keine weitere Antwort von uns erhalten werden.

 

Sollte kein Verstoß gegen die o.a. EU-Verordnung vorliegen, werden Sie entsprechend von uns benachrichtigt.

 

Beim Luftfahrt-Bundesamt eingereichte Beschwerden dienen nicht der Sicherung privatrechtlicher Ansprüche und nicht der Unterstützung der beschwerdeführenden Fluggäste bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Luftfahrtunternehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Geschrieben

Das schreibt heute der focus Nr. 29 vom 18.07.05 auf Seite 14 (abgetippt)

 

Aerger nach Horrorflug mit Easyjet

Am 7. Juli geriet der Easyjet-Flug EZY4603 von Berlin (Schoenefeld) Richtung Tallin (Estland) zum Alptraum. Nach gut einer Stunde Flugzeit signalisierte eine Alarmleuchte dem Cockpit. Druckabfall. Innerhalb kuerzester Zeit sackte der Airbus A319 von 10000 auf 3000 Meter ab. Aus Sicherheitsgruenden, so Easyjet zu FOCUS, dreht der Pilot Richtung Berlin um.

Die Bundestelle fuer Fluguntersuchung (BFU) kategorisiert den Vorfall als "nicht anzeigepflichtige" Stoerung. Easyjet muehte sich, die Gefahr zu verharmlosen. "Kein dramatischer Hoehenabfall" und nur "ein geringfuegiges technisches Problem", so die offizielle Stellungsnahme.

Passagiere dagegen ueben massive Kritik.

Obwohl teilweise Panik an Board ausbrach, habe der Pilot erst sehr verspaetet beruhigende Informationen aus dem Cockpit gesendet. Zudem habe die Crew einen ueberforderten Eindruck hinterlassen. Bei der Suche nach einem Ersatzflug habe niemanden geholfen. Geschockt von den Ereignissen, verzichteten einen Tag spaeter knapp 20 Passagiere auf den angebotenen Flug.

Geschrieben

Na ja, die Presse mal wieder:

 

Also von einer Panik (und ich sass am Wingexit) habe ich weder vor noch hinter mir etwas mitbekommen. Die Crew war in der Tat etwas "ueberrascht", ob nun ueberfordert kann ich nicht beurteilen. Die Paxe wurden nicht gebeten sich anzuschnallen nur das Anschnallzeichen ging an.

 

Falsch ist der letzte Satz. Richtig ist: es blieben nicht 20 Fluggäste freiwillig, sondern über 100 unfreiwillig in Berlin.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Also das LBA hat sich bisher ueberhaupt nicht gemeldet. Ich muss mal naechste Woche nachfragen.

 

Nur EZY hat auf meine direkt an sie gerichtete eMail am 20.7.05 reagiert...

 

***

 

Lieber Herr txl_SZ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6.7.2005.

 

Buchungsnummer: 123

 

Als aller Erstes möchte ich mich für die Annullierung Ihres Fluges entschuldigen. Der Grund der Annullierung waren technischen Problemen mit dem Flugzeug.

 

Ich kann Ihnen bestätigen das Ihnen der Flugpreis für den annullierten Flug auf Ihre Karte erstattet wurde. Der Betrag über 37,87€. Der Betrag wird auf die Kreditkarten zurück erstattet die Sie für Ihre Buchungen verwendet haben. Diese Zahlung wird innerhalb der nächsten 10 Werktage eintreffen.

 

Da Sie Ihre Reise mit uns nicht fortgesetzt haben kann ich Ihnen keine weitere Entschädigung anbieten. Hier unsere Regulierunge: (easyJet.com, Bestimmungen des Luftfrachtführers)

 

2. Wenn Ihr Flug aufgrund eines Ereignisses außerhalb unserer Kontrolle annulliert wird:

 

Bei Annullierung eines Fluges als Folge von außergewöhnlichen Umständen, die nicht verhindert werden konnten, obwohl wir alle erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, und die zum Beispiel durch einen der folgenden Faktoren verursacht wurden:

Flugsicherung

Wetter

Unruhen

Warnungen vor Terroranschlägen und allgemeine Sicherheitsgründe Streiks unvorhergesehene Mängel in der Flugsicherheit beschränkt sich die Entschädigungspflicht von easyJet auf folgende Optionen ("Optionen Umbuchung bzw. Rückerstattung"):

 

Sie haben Anspruch auf:

1. eine Umbuchung auf den frühestmöglichen Flug zu Ihrem Bestimmungsort oder

 

2. auf Wunsch eine Umbuchung auf einen späteren Flug zu Ihrem Bestimmungsort, vorausgesetzt, auf diesem Flug sind Plätze verfügbar, oder

 

 

3. eine Rückerstattung des Flugpreises, der für die nicht geflogene und für die bereits geflogene Strecke bezahlt wurde, wenn der Flug nicht mehr den Zweck der ursprünglichen Reiseabsicht erfüllen kann. Eine solche Rückerstattung kann auf unserer Website (www.easyJet.com) durch Ausfüllen des Formulars "Rückerstattung für verspätete oder abgesagte Flüge" unter der Rubrik "Kontakt" eingefordert werden. Außerdem erhalten Sie gegebenenfalls einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort auf dem frühestmöglichen Flug.

 

Zusätzlich stehen Ihnen zwei kostenlose Telefonate, Telex-, Fax- oder E-Mail-Nachrichten zu.

Wenn Sie auf den frühestmöglichen Flug umgebucht werden möchten:

 

1. erhalten Sie je nach Wartezeit Gutscheine für Mahlzeiten und Erfrischungen, und

 

2. wenn eine Übernachtung erforderlich ist, weil die zu erwartende Abflugzeit mindestens einen Tag später als die zuvor angekündigte Abflugzeit ist, übernimmt easyJet die Kosten für eine Übernachtung in einem Hotel sowie den Transport zwischen dem Flughafen und dem Hotel.

 

Es tut mir leid dass ich Ihnen keine weitere Entschädigung anbieten kann.

 

Nochmals vielen Dank das Sie uns kontaktiert haben. Sollten Sie weitere Fragen oder Problemen haben, bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Sie können uns anrufen unter 01803 654 321 (Deutschland) oder unter 0848 888 222 (Schweiz), unsere Faxnummer lautet +44 1582 44 33 55. Oder Sie schicken uns einfach noch mal eine Email. Ich habe noch die entsprechenden Bemerkungen in unser Computersystem geschrieben, falls Sie uns nochmals kontaktieren müssen.

 

Ich hoffe dass wir Sie bald auf einem unserer Flüge begrüssen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

easyJet Customer Services Team

 

 

****

 

Eigentlich ja laecherlich die Formulierung: "Da Sie Ihre Reise mit uns nicht fortgesetzt haben(...)".

Geschrieben

Aber EZY schreibt doch in dieser Email, dass ein technisches Problem Schuld war, und das ist ja eindeutig ein Grund, den EZY selber zu verantworten hat.

Wenn die Dir wirklich nicht mehr anbieten, würde ich an Deiner Stelle einen Rechtsanwalt einschalten, denn die 250 Euro (oder liegt Tallinn mehr als 1500 km von SXF entfernt?) für die mehr als 2 Stunden Verzögerung stehen Dir meiner Meinung nach eindeutig zu.

Geschrieben

Also das LBA hat einen Regelverstoss festgestellt und EZY zur Stellungnahme aufgefordert -- wohl schon Ende Juli. Der Witz bei EZY hat bsiher keiner das LBA-Schreiben gesehen. Ich bin mal gespannt, was dabei rauskommt.

Geschrieben

Also es wäre schön, wenn Du hier weiter berichten könntest. Bin gespannt wie es am Ende ausgeht.

 

Also ich kann absolut nachvollziehen, dass keine sofortige Ansage erfolgt nach Druckverlust. Primäraufgabe der Cockpit Crew ist es ja schließlich in Notsituationen die Passagiere, die Besatzung und das Fluggerät sicher nach unten zu bringen bzw. den Flug normal zu beenden.

 

Nun fliegen geht vor sabbeln!

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Da ich 18 Monate lang nichts mehr vom LBA gehoert hatte, fragte ich beim LBA um einen schriftlichen Sachstandsbericht zu meinem Beschwerdeverfahren an. Mein Ziel war es einen luftfahrtpolitischen Sprecher einer mir nahestehenden Bundestagsfraktion mal zu fragen, ob er sich nicht dieser unzureichenden EU 261/04-Verordnung annehmen kann/moechte (im EU-Parlament kenne ich keinen!).

 

Am Anfang dieser Woche bekam ich nun eine AW vom LBA, mit der Bitte ihnen innerhalb von vier Wochen anzeigen, ob ich eine Ausgleichsleistung erhalten habe. Also habe ich gleich geantwortet, dass dies nicht der Fall sei.

 

Heute bekam ich ein Schreiben einer Koelner RA-Sozietaet, die sich mir als anwaltliche Vertreter der EasyJet Airline Company Ltd. vorstellten und mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen ihrer Mandantin beauftragt sein.

 

Weiter wurde mir mitgeteilt, dass ihre Mandantin beabsichtige mir gem. Artikel 7 Abs. 1 EU 261/2004 eine Ausgleichszahlung i.H.v. EUR 250,-- zu bezahlen und ich meine Bankverbindung mitteilen moechte.

 

Da hat das LBA gut gearbeitet, obwohl sie nochmals geschrieben haben, dass sie "keinerlei Mandat haben aus der EU-VO 261-04 (...) Forderungen einzutreiben".

Geschrieben

Bei EZY weiss die linke Hand nicht, was die rechte tut!

 

Wie ich Euch in diesem Thread zwei Postings vorher berichtet habe, erhielt ich am 22. eine AW vom LBA auf meine Bitte um schriftlichen Zwischenstandsbericht in meinem Beschwerdeverfahren, das ich 2005 eingeleitet hatte. Das LBA bat mich um Auskunft, ob ich gem. EU-VO 261-04 die Entschaedigung von EZY erhalten habe. Ich antwortet sofort, dass dies nicht der Fall sei -- parallel schrieb ich an den EZY Kundenservice mit der Bitte um Stellungnahme.

 

Zwei Tage spaeter kam das von mir angesprochene Schreiben einer Koelner RA-Sozietaet, dass EZY mir eine Entschaedigung gem. EU-VO 261-04 bezahlen will und sehr kurzfristig ist das Geld auch bei mir auf dem Bankkonto eingegangen (von der Anwaltskanzlei ueberwiesen).

 

So weit so gut, aber heute kam die AW auf meine eMail vom 19. an den EZY-Kundendienst. Ich kann nur mit dem Kopf schuetteln!

 

 

***

 

Lieber Herr txl_SZ,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail.

 

Leider haben Sie vermutlich eine Fehlinformation erhalten, da ich nach Überprüfung Ihrer Buchung feststellen konnte, dass keine Entschädigung oder andere Ausgleichsleistungen zugesagt wurden.

 

Der Grund der Annullierung waren technische Probleme. Da alle unsere Flugzeuge nach strengen Vorgaben der britischen Flugbehörde (CAA = Civil Aviation Authority) gewartet werden, liegt dieser seltene Vorfall außerhalb unserer Kontrolle. Ich kann Ihnen versichern, dass wir alles versucht haben, um ein Eskalieren der Situation zu verhindern. Allerdings war das Problem zu groß und stellte somit eine Gefahr für Passagiere und Besatzung dar. Deshalb konnten wir aus Sicherheitsgründen nicht fliegen.

 

Im Bezug auf Ihre Anspruchsforderung kann ich Ihnen noch einmal bestätigen, dass wir Ihnen keine weitere Erstattung für angefallene Kosten anbieten können. Wir haben basierend auf der EU Rechtssprechung unsere Verpflichtung gegenüber dem Kunden damit erfüllt, dass wir die Kosten für den Flug erstattet haben. Unsere Bestimmungen sind von unserer Rechtsabteilung geprüft und abgesichert.

 

Nochmals vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns erneut zu kontaktieren. Sie können uns unter 01805029292 (€ 0,14 pro Minute aus Deutschland, die Kosten für Anrufe aus mobilen oder sonstigen Netzen können höher sein) oder unter 0900 000 258 (CHF 0,35 pro Minute aus der Schweiz, die Kosten für Anrufe aus mobilen oder sonstigen Netzen können höher sein) telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns natürlich auch eine E-Mail an customer.services@easyjet.com senden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

xyz

Customer Services Representative

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