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airliners.de

Wer darf nachts nach DUS fliegen?


Alex330

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

bin gestern um kurz vor halb 2 auf der A3 Oberhausen-Köln unterwegs gewesen und war sehr überrascht, dass ein Flieger direkt über mich weg flog, der sich im Anflug auf DUS befand. Es schien mir eine 737 gewesen zu sein, was jedoch aufgrund der Situation nur schwer zu erkennen war.

 

Meine Frage: In DUS gibt es doch das Nachflugverbot. Welcher Flug war denn dann dieser? Bin mit den Ausnahmeregelungen in DUS nicht so vertraut.

 

Danke für Eure Antworten :)

Geschrieben

Das war wohl ein LT A321 aus Antalya (lt. Dus-HP).

 

Normalerweise darf LTU bis 23.00 Uhr (mit Verspätungstoleranz 0.00 Uhr) in DUS landen. Warum dieser Flieger dennoch landen durfte entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Hier noch ein Zitat von der DUS-HP:

Ausnahmegenehmigungen kann nur die Luftaufsicht der Bezirksregierung erteilen. Ausnahmefälle können z.B. sein: Luftraumüberlastungen, Koordinationsprobleme der Luftsicherung, Fluglotsenstreiks, Abfertigungsverzögerungen bei anderen Flughäfen, technische Probleme oder wetterbedingte Verspätungen. Die Luftaufsicht handhabt diese Befugnis im Interesse der Anwohner sehr restriktiv.

Geschrieben

Hallo, war gestern schön am See und habe auch zwischen 23:30 und 00:00 noch 3-4 Maschinen landen sehen und den FLieger um 01:30 habe ich auch gesehen. Ist ganz normal. Wenn der Flieger morgens um 06:00 wieder raus muss wäre es beinahe katastrophal, wenn der Flieger da in Kölle rumsteht.

 

Check the following:

 

betriebszeiten.gif

Geschrieben

Die geltende Regel erlaubt aber eine Landung von Flugzeugen auch nach 23.00 Uhr, wenn sie hier stationiert sind - neben LTU z.B. auch Hapag Lloyd oder Air Berlin. Warum also unnötig in der Gegend rumfliegen!?

Geschrieben

Koennte eventuell auch die Postmaschine aus Fra gewesen sein.

Ich kenne das aus HAM wo ja auch um 0Uhr lt Schicht im Schacht ist,

allerdings darf die HansaPost zwischen 2 und 2Uhr 30 lt landen damit alle morgens auch schoen ihre post haben und der A300 morgens wieder auf Linie gehen kann!

Geschrieben

Ich hätte da auch nochmal eine Frage bezüglich des Flughafens DTM. Dort ist doch auch eine Polizei Fliegerstaffel stationiert gleichzeitig ist der Flughafen keine 24 h geöffnet. Wie wird es bei Einsätzen in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden gehandhabt? Wird der Tower besetzt oder ist der Tower rund um die Uhr besetzt? Oder wie wird das Flugsicherheitstechnisch abgewickelt?

Geschrieben
Ich hätte da auch nochmal eine Frage bezüglich des Flughafens DTM. Dort ist doch auch eine Polizei Fliegerstaffel stationiert gleichzeitig ist der Flughafen keine 24 h geöffnet. Wie wird es bei Einsätzen in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden gehandhabt? Wird der Tower besetzt oder ist der Tower rund um die Uhr besetzt? Oder wie wird das Flugsicherheitstechnisch abgewickelt?

 

Der Tower (wie Feuerwehr) muss 24h am Tag besetzt sein, da es immer einmal zu einer Not/ bzw Sicherheitslandung kommen kann.

Geschrieben
Das war wohl ein LT A321 aus Antalya (lt. Dus-HP).

 

Normalerweise darf LTU bis 23.00 Uhr (mit Verspätungstoleranz 0.00 Uhr) in DUS landen. Warum dieser Flieger dennoch landen durfte entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Es war die LTU aus Antalya.

Dieser Flug hatte schon beim Abflug ex DUS 2 Stunden Verspätung, dann kamen noch weitere Verzögerungen wegen eines verletzten Passagiers hinzu, dessen Koffer ausgeladen werden musste, da er nicht mitfligen konnte.

Der Kapitän hatte eine Ausnahmegenehmigung zur Landung in DUS erwirkt.

Geschrieben
Ich hätte da auch nochmal eine Frage bezüglich des Flughafens DTM. Dort ist doch auch eine Polizei Fliegerstaffel stationiert gleichzeitig ist der Flughafen keine 24 h geöffnet. Wie wird es bei Einsätzen in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden gehandhabt? Wird der Tower besetzt oder ist der Tower rund um die Uhr besetzt? Oder wie wird das Flugsicherheitstechnisch abgewickelt?

Außerhalb der Betriebszeiten ist der Tower nicht besetzt und die Kontrollzone Dortmund ist deaktiviert. Die Kontrolle übernimmt in den Nachtzeiten Langen Radar und die Heli's starten und landen nach eigenem Ermessen.

Geschrieben

Nochmal zu den Nachtflügen:

 

Zudem kam gestern Nacht um 2:16 Uhr ein LTU A320 aus Brindisi nach DUS. Dieser hatte ebenfalls Verspätung und durfte trotzdem noch mitten in der Nacht in DUS landen.

Geschrieben
Der Tower (wie Feuerwehr) muss 24h am Tag besetzt sein, da es immer einmal zu einer Not/ bzw Sicherheitslandung kommen kann.

 

Außerhalb der Betriebszeiten ist der Tower nicht besetzt und die Kontrollzone Dortmund ist deaktiviert. Die Kontrolle übernimmt in den Nachtzeiten Langen Radar und die Heli's starten und landen nach eigenem Ermessen.

 

mhh das beißt sich doch irgendwie :)

Ich glaube nicht, dass der Tower 24 h besetzt ist, wenn keine 24 h Betriebserlaubnis vorliegt oder? Aber trotzdem danke für die Antworten.

Geschrieben

Die Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen für den Flughafen Düsseldorf wird am Flughafen durch Sachbearbeiter für Luftaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf rund um die Uhr gewährleistet. Hierzu werden auch regelmäßig Kontrollen der Luftfahrzeuge durchgeführt. Anträge auf Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen von den Nachtflugbeschränkungen werden von der Luftaufsichtsstelle bearbeitet und in Abstimmung mit dem jeweiligen Bereitschaftsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf beschieden. Die Genehmigungspraxis ist restriktiv.

 

Z.B. Notfälle, Ambulanzflüge oder Transporte von Transplantaten dürfen auch Nachts landen.

 

Mal ein Beispiel wann eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.

Die Luftraumstruktur wird großflächig (auch nationalübergreifend) durch die Flugsicherungsbehörden entsprechend des Verkehrswachstums angepasst und verändert. U.a. ändern sich auch An- und Abflugrouten.

Nach solchen größeren Änderungen, die zugegeben seltener Natur sind, kann es zu Problemen bei der Durchführung der Flugsicherung kommen. Soetwas wird zwar in Modellen vorher simuliert, trotzdem ist die entspr. Flugsicherungsstelle natürlich verpflichtet den Flugbetrieb vor allem sicher durchzuführen. Wenn sich nun in der Praxis zeigt, daß die Verfahren noch nicht 100% laufen (damit ist die Füssigkeit des Verkehrs gemeint - sicher ist er jeder Zeit), kann es zu vielen Verspätungen kommen.

 

In so einem Fall wäre z.B. eine oder mehrere Sondergehmigung(en) denkbar.

 

Die im Dienst befindlichen Sachbearbeiter entscheiden soetwas, hier spielen viele Faktoren rein.

Geschrieben

Die im Dienst befindlichen Sachbearbeiter entscheiden soetwas, hier spielen viele Faktoren rein.

 

Nicht zuletzt nach dem Nasenfaktor.

Ist kein Scherz, sondern wirklich so.

 

tja ihr leut, glaubt ihr denn allen ernstes, die verantwortlichen für die sicherheit des luftverkehrs würden hier nach dem "paragrafenreitermotto" leichtfertig einen flieger zwingen, irgendwo in der pampa zu landen anstelle eines internationalen verkehrsflughafens mit allwetterflugbetriebstauglichkeit???"!!!

falls ihr dieser meinung sein solltet, kann ich nur sagen: "ihr habt doch den schuss nicht gehört!!" versetzt euch doch mal in die passagiere an bord!!!

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