kingair9 Geschrieben 20. August 2005 Melden Geschrieben 20. August 2005 Wenn das so in den AGB drin steht, ist die Klausel mit Sicherheit unwirksam. Ich habe mir das ja nicht aus den Fingern gesogen... Steht da so und ich behaupte mal, daß EZA so weit gute Hausjusristen haben wird, daß die Klausel wirksam ist. Mal angenommen, sie wäre nicht rechtmäßig - müßte man dann erst mal einen Musterprozess führen? Die Airline kann nicht eine Leistung anbieten, von der sie dann selbst zurücktritt, und gleichwohl die dem sich vertragstreu verhaltenden Vertragspartner abgeknüpften Transaktionskosten behalten. Wenn es so wäre, könnte Easyjet unbeanstandet Hunderte Phantasieflüge zur Buchung freigeben, tausendfach 6.50 EUR einkassieren, am nächsten Tag die Flüge stornieren und die 6,50 EUR einstecken. Es dürfte evident sein, dass das vom AGB-Recht nicht gedeckt ist. Rechtlich ist das im übrigen ziemlich simpel: Wenn Easyjet vom Beförderungsvertrag zurücktritt, weil man sich ein vertragliches Rücktrittsrecht vorbehalten hat, dann entfällt der Rechtsgrund der Zahlung der 6,50 EUR und Easyjet ist aus sicht des Vertragspartners ungerechtfertigt bereichert. Dass Easyjet einem Dritten - der Kreditkartenfirma - trotzdem was schuldet (übrigens sicher nicht 6,50 EUR) ist deren wirtschaftliches Risiko. Das meinte ich mit "moralisch fragwürdig, juristisch aber korrekt". Circular Argument: Wenn diese Klausel in den AGB rechtens ist (bzw. sein sollte), können sie das Geld behalten. Ist die Klausel nicht rechtens, müssen sie natürlich zurück zahlen. Volle Zustimmung zu Deiner Argumentation. Zum Argument von kingair9 - genau andersrum wird ein Schuh daraus: Niemand zwingt Easyjet, Kreditkartenbuchung anzubieten, Wenn sie es tun, müssen sie das Rückabwicklungsriskio tragen, wenn sie die mit der Kreditkarte verkaufte Leistung nicht erbringen möchten. Ich denke, das kann man so oder so sehen, oder? Ich dachte jedenfalls, daß ich mich mehrmals deutlich ausgedrückt hätte, wie ICH personlich denke (finde das Verhalten von EZY falsch!) und daß ich hier nur provokativ EZYs Seite darstelle...
touchdown99 Geschrieben 20. August 2005 Melden Geschrieben 20. August 2005 Ja, schon klar, ging nicht gegen Dich. ;-) Dass easyjet gute Hausjuristen hat - was zu klären wäre -, bedeutet nicht, dass dann saubere AGB rauskommen. In AGB steht, ganz im Gegenteil, zumeist ein Haufen juristische Schweinereien, denn wo kein Kläger, da kein Richter. Ist genau derselbe Effekt wie von mir oben beschrieben - wegen 6,50 EUR wird schon keiner klagen und eine Menge Kleinvieht mach irgendwann auch Mist. Entweder klagt eine Privatperson mal drauf oder, was besser ist, man setzt einen Verbraucherschutzverband oder die Wettbewerbszentrale drauf an. Die haben ein sog. Verbandsklagerecht, können also klagen, obwohl sie keinen Vertrag mit Easyjet haben. In letzter Zeit sind auf diese Weise u.a. AGB-Klauseln von Ryanair, Condor und Lufthansa gekippt worden.
kingair9 Geschrieben 20. August 2005 Melden Geschrieben 20. August 2005 Na, dann sind wir uns ja einige - screw the bastards... :-)
raoul Geschrieben 21. August 2005 Melden Geschrieben 21. August 2005 Wenn das so in den AGB drin steht, ist die Klausel mit Sicherheit unwirksam... Was unseren raoul betrifft, fehlt mir da ein bisschen die Stringenz der Argumentation: Die Transaktionskosten für Easyjet bleiben ja wohl gleich, egal ob ich 19 EUR + 6,50 EUR abwickle oder nur 19 EUR. Ja, natürlich bleiben die reinen "Transaktionskosten" beim Transportunternehmen gleich - egal, ob es sich um 19 €, 25,50 € oder eine sonstige Summe handelt (bei den CC-Firmen fallen dagegen immer umsatzabhängige "Spesen" an). Aber hatte ich denn irgendwo (ob nun Deiner Meinung nach "stringent" oder auch nicht) etwas anderes behauptet? Ganz im Gegenteil: unabhängig von den anfallenden bzw. angefallenen Kosten würde ich den "Mecker-Kunden" lieber den Wind aus den Segeln nehmen als mich mit ihnen endlos 'rumstreiten zu müssen. Würde ich das jedesmal tun, hätte ich null (freie) Zeit, um hier mitzulesen und zu schreiben... Und ich bin sehr sicher, daß es auch LCC-Unternehmen gern so hielten - wenn sie denn sicher sein könnten, daß die Leute, die "ihr Geld" plus Geschenk (ob nun gerechtfertigt oder nicht) bekommen haben, sich darüber freuen würden. Aber wer dieses Forum in den entsprechzenden Themenbereichen auch nur einige Wochen beobachtet hat, dem stehen ja die Haare zu Berge: der derart Beschenkte hätte ja nichts Wichtigeres zu tun, als eine ganze Reihe von "Gleichgesinnten" zu alarmieren, die nun ihrerseits versuchen würden, ihrerseits (ob gerechtfertigt oder nicht) etwas für sich "herauszuschlagen". Keine Firma, deren Leitung noch offene Augen für die Realitäten hat, wird es sich antun, bei Leuten wie denen, um die es hier ja immer wieder geht (die "aus Prinzip" auch noch so kleine Beträge einzufordern bereit sind - womöglich auf dem Klageweg!!), großzügig zu sein.
vievic Geschrieben 21. August 2005 Autor Melden Geschrieben 21. August 2005 Raoul, liest Du eigentlich, bevor Du antwortest? 1. Der Flug wurde nicht aus Jux und Tollerei vom Buchenden storniert, sondern die Flugstrecke wurde von Easyjet gestrichen. 2. Ich habe in recht einfachen Worten geschrieben, dass ich eben nicht mit Easyjet streiten werde (weil mir 6,50 den Aufwand nicht wert sind). Ich habe lediglich in einem kurzen Beitrag dargelegt, dass ich es Frechheit empfinde, erst Flüge zu streichen, und dann dafür auch noch 6,50 zu kassieren. 3. Hauptsache persönlich ausfällig werden.
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