touchdown99 Geschrieben 29. August 2005 Melden Geschrieben 29. August 2005 Einfache Flüge mit EAE European Air Express von Münster/Osnabrück nach Stuttgart und in Gegenrichtung gibt es jetzt schon für 55, 50 Eurozuzüglich Steuern und Gebühren. Das Angebot gilt nur bei Buchung eines Hin- und Rückfluges. Bedingung für den neuen Tarif, der ab sofort gebucht werden kann, ist ein Mindestaufenthalt von zwei Nächten oder der Nacht von Samstag auf Sonntag. Eine Umbuchung von Flügen ist nur gegen Gebühr möglich, eine Erstattung des Ticketpreises bei Stornierung nicht erlaubt. Muss mal drüber nachdenken, ob man mit 55,50 EUR werben darf, wenn es in Wirklichkeit nur Return-Tarife für 111 EUR gibt. Dauair bietet in PAD oneways ab 49,- EUR pro Strecke an. LGW ab DTM hat 99 EUR als billigsten STR-Tarif.
raoul Geschrieben 29. August 2005 Melden Geschrieben 29. August 2005 Hi, touch, kannst Du gleich mal mit darüber nachdenken, ob es in Deutschland nicht vorgeschrieben ist, einen Endpreis inkl. Steuern und Gebühren (zumindest errechenbar wie bei der LH: Preis 99 Euro zzgl. 10 Euro TSC) anzugeben?
touchdown99 Geschrieben 29. August 2005 Autor Melden Geschrieben 29. August 2005 Brauche ich nicht - haben schon andere getan ;-) Gericht: Oberlandesgericht Köln Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 6 U 126/04 Entscheidungsdatum: 29.10.2004 http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php#
Javot Geschrieben 29. August 2005 Melden Geschrieben 29. August 2005 Muss mal drüber nachdenken, ob man mit 55,50 EUR werben darf, wenn es in Wirklichkeit nur Return-Tarife für 111 EUR gibt. ... gibt es jetzt schon für 55, 50 Eurozuzüglich Steuern und Gebühren. Das Angebot gilt nur bei Buchung eines Hin- und Rückfluges. Da sie ja gleich auflisten, das dieser Preis nur gilt, wenn man Hin- und Rückflug zusammen bucht, finde ich es ok ;)
raoul Geschrieben 29. August 2005 Melden Geschrieben 29. August 2005 Das scheint - wenn ich die angegebene Urteilsbegründung richtig verstehe - auch der Grund dafür gewesen zu sein, daß das Oberlandesgericht in der Sache keine einstweilige Verfügung gegen die Fluggesellschaft zulassen wollte. Ist das denn nun schon die berühmte "Hauptsache", von der immer geredet wird? Oder kann da noch anders entschieden werden? Und wenn es denn so ist, daß kein Gesamtpreis in der Werbung genannt werden muß - warum machen es dann eigentlich alle? Von den "Fliegenpreisen" bei Condor bis hin zu den 99-Euro-Flügen (plus TSC) bei der Lufthansa, den "ab"-Preisen auf Plakaten der Easyjet und anderen Airlines (ob nun "herkömmliche" Linie oder LCC) sind doch eigentlich immer "Endpreise" angegeben, oder?
touchdown99 Geschrieben 29. August 2005 Autor Melden Geschrieben 29. August 2005 Naja, der entsprechende Text, aus dem das Zitat stammt, ist schon mit einer größeren Überschrift im Fettdruck mit "55,50 EUR" aufgemacht. Ist mir auch schon bei Dauair aufgefallen, dass man dort vieles "selbst bastelt" und dann such hier und da mal ein wettbewerbsrechtlicher Lapsus einschleicht. Mir ist es ja egal, aber für einen Konkurrenten im Zweifelsfall ein gefundenes Fressen, um mit einer Abmahnung ein paar Tausend EUR Schaden zu produzieren.
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