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airliners.de

Storno-Abzocke bei Air Berlin


928 JET

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Im Mai 2005 habe ich bei AIR BERLIN den Flug HAJ-ZHR-HAJ für 60,- € gebucht. Bezahlt habe ich mit einem 50,- € Air-Berlin-Gutschein und 10,- € per Kreditkarte.

 

Krankheitsbedingt musste ich den Flug kurzfristig stornieren.

Daraufhin teilte mir Air Berlin mit, dass Stornogebühren i.H.v. 25,- € anfallen. Ich ging nun davon aus, dass ich den Restbetrag (35,- €) zurückerstattet bekomme. Aber weit gefehlt, mir wurden weitere 15,- € von meiner Kreditkarte abgebucht, so dass mich nun der Flug dank Stornierung insgesamt 75,- € kostet. Auf Nachfrage wurde mir per Mail mitgeteilt, dass wäre so korrekt und auch der Gutschein bleibt trotz Stornierung verrechnet. Derzeit habe ich nochmals beim Kundenservice eine Nachfrage gestartet.

 

Ist jemanden ähnliches auch schon passiert bzw. was kann man nun unternehmen?

Geschrieben

§ 651i BGB - Rücktritt vor Reisebeginn

 

I Vor dem Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

 

II Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

 

III Im Vertrage kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt werden.

 

Da kann was nicht stimmen. Wende dich am Besten mal an eine Verbraucherzentrale. Findest du meist irgendwo in deiner Nähe.

Geschrieben

@928Jet,

 

das kann so nicht stimmen. Es gibt u.a. im Flugplan einen Auszug zu den AGB bei Stornierungen, da siehst Du auch, zu welchem Zeitpunkt wieviel des Flugpreises einbehalten werden.

 

Das Dir aber nachträglich noch Geld abgebucht wurde ist sicherlich ein Versehen, am Besten Du rufst im Service Center an und gibst Deine Buchungsnummer an. Die helfen Dir dort weiter.

Geschrieben

Hallo,

 

für mich sieht das so aus:

gezahlt wurden 60€. Davon waren 36€ Steuern und Treibstoffzuschlag, bleiben also 24€(Die Stornierung gilt nur für den Nettoreisepreis). Hiervon wird bei Stornierung ab 7 Tage vor Reiseantritt 50% zurückgezahlt, also 12€. Nun noch die 25€ Bearbeitungsgebühr abziehen: -13€!

Was aber bisher nicht verrechnet wurde sind die 36€ Steuern und Gebühren, die eigentlich in voller Höhe wieder an dich zurück gehen müssten.

 

Ich würde darüber nochmal mit dem Service-Center sprechen, vielleicht musst du sie gesondert zurückfordern.

 

Aber in jedem Fall wäre es günstiger für dich gewesen, die Flüge einfach verfallen zu lassen und nachher die Steuern zurück zu fordern (keine Bearbeitungsgebühr).

 

Viele Grüße

Geschrieben

Also langsam drehen die Airlines völlig am Rad. Ein Kunde storniert, so dass die Airline einen Platz nochmal (und zwar inzwischen i. d. R. deutlich teurer) verkaufen kann und für die Stornierung werden nochmal 15 EUR berechnet, anstatt etwas zu erstatten!?!? Hoffen wir, dass es nur ein Fehler war und nun nicht gängige Praxis wird.

Geschrieben

Also langsam glaub ichs aber!

bei Low cost für 60 € buchen und sich wundern, wenn das bei Stornierung Gebühren kostet!! Mich wunderts eher, dass es hier überhaupt eine Stornomöglichkeit gibt!

Im nachhinein noch abzukassieren ist sicherlich nicht korrekt, aber hier handelt es sich sicherlich um einen Fehler.

Generell können (ist zumindest meistens so) Gutscheine nicht gegen Bargeld etc. umgetauscht werden, was also eine Rückzahlung bei Sornierung ausschließt!

Geschrieben

Ein weiterer populärer Rechtsirrtum, dass dann, wenn etwas auf einem Stück Papier steht, es auch rechtlich so sein muss. Würdest Du einen Purzelbaum schlagen oder das Lied von der Glocke rezitieren, wenn Air Berlin auf ihre Tickets schreiben würde, dass das Voraussetzung ist, um an Bord eines FLugzeugs gelassen zu werden ?

 

Verfallklauseln, die auf Gutscheinen aufgedruckt sind, sind AGB des "Gutscheinverkäufers" und deshalb am AGB-Recht zu messen, d.h. daran, ob sie die andere Seite unangemessen benachteiligen oder nicht, ob sie überraschend sind usw.

Geschrieben
Generell können (ist zumindest meistens so) Gutscheine nicht gegen Bargeld etc. umgetauscht werden, was also eine Rückzahlung bei Sornierung ausschließt!

 

Ja was denn nun ... generell oder meistens ;-)

 

Ob ein Gutschein seine Gültigkeit verliert oder nicht, hängt einzig und allein von der Art des Gutscheins ab. Handelt es sich um einen vom Inhaber vorab beim einlösungsverpflichteten Unternehmen bezahlten Gutschein, verliert dieser zwar u.U. seine Gültigkeit, im Gegenzug muss jedoch der erhaltene Betrag an den Inhaber ausgezahlt oder ein neuer Gutschein ausgestellt werden.

 

Handelt es sich um einen Gutschein, der vom Unternehmen auf freiwilliger Basis an den Inhaber ausgestellt wurde, liegt die Gültigkeitsdauer im Ermessen des Ausstellers und muss weder verlängert noch nach Ablauf ausbezahlt werden.

 

Solange wir nicht wissen, um was für einen Gutschein es sich handelt, ist es wie immer hoch spekulativ.

 

P.S. Falls ich so falsch liege, möge mich ein Rechtsverdreher berichtigen

Geschrieben

Also bei dem Gutschein handelt es sich um einen regulären Air Berlin Flug-Gutschein, für den man 50,- € hinlegen muss!

 

Mir geht es hier auch vorwiegend um die nachträglich abgebuchten 15,- € und das man mir diese Vorgehensweise 2mal schriftlich als korrekt bestätigt, so was find ich einfach nicht akzeptabel und nur dreist!

Geschrieben

Insistiere auf der Rückzahlung der "Steuern und Gebühren". Diese sind nicht Teil der Vertragsleistung, sondern werden von Air Berlin nur bei Dir zur Weiterleitung an Dritte eingezogen. Wenn Du nicht fliegst, führt Air Berlin sie nicht ab und muss sie an dich zurückgeben.

 

Ehe Du Dich mit denen lange rumärgerst, drohe einfach mal damit, diesen in der Sache absurd-lustigen Vorgang an die Presse zu geben. Vielleicht hilft das mehr als alle juristische Argumentation.

Geschrieben
Also bei dem Gutschein handelt es sich um einen regulären Air Berlin Flug-Gutschein, für den man 50,- € hinlegen muss!

 

Mir geht es hier auch vorwiegend um die nachträglich abgebuchten 15,- € und das man mir diese Vorgehensweise 2mal schriftlich als korrekt bestätigt, so was find ich einfach nicht akzeptabel und nur dreist!

 

Da der Erstattungsbetrag, wie oben von Aiagaia ausgeführt nur 12 EUR beträgt, ist das Stornoentgelt nominal natürlich höher. Im Zweifel darf ein Stornoentgelt aber nicht größer sein, als der zu erstattende Reisepreis. Insofern ist es aus meiner Sicht eine Frechheit von Air Berlin dir die Differenz augenscheinlich nachzubelasten. An deiner Stelle würde ich im Servicecenter darauf hinweisen und ggf. die Abbuchung von der Kreditkarte stornieren. Air Berlin ist dann in der Beweispflicht, die Abbuchung den geltenden Gesetzten entsprechend vorgenommen zu haben.

 

Die 50 EUR des Gutscheins wirst du wohl nicht wiedersehen, da diese hier als Geldersatz zum Ausgleich einer Zahlungsverpflichtung eingesetzt wurden und so mit einer Barzahlung gleichgestellt werden.

Geschrieben

Hallo, verstehe da AB´s Logik überhaupt nicht. Leute die ihren Flug frühzeitig absagen, müssen noch auf den Reisepreis draufzahlen, während man bei einem Noshow die Gebühren erstattet bekommt.

 

Angenommen ich kann meinen Kanaren Flug im Dezember nicht antreten, dann wäre ich ja blöd, wenn ich stornieren würde und meinen Platz zur Buchung freigeben würde.

 

Flugpreis: 1,00

Steuern: 14,00

Kerosin: 14,00

 

Bei Stornierung würde AB also mein Konto mit 24,50 EUR (Belastung v. 53,50 EUR) belasten. Und wenn ich den Flug nicht antrete, bekomme ich 28 EUR (Belastung v. 1,00 EUR) zurückerstattet!?

Der Spaß kostet mich bei Stornierung also im gesamten 53,50 , während mich es nur 1,00 EUR kostet, wenn ich den Flug einfach nicht antrete.

Irgendwie ist das unvorstellbar.

 

Sind Fluggesellschaften eigentlich im Falle eines Noshows verpflichtet, neben den Steuern & Gebühren auch die Kerosinzuschläge zurück zu erstatten? Würde mich mal interessieren.

 

Mal abgesehen davon, dass ein Verfallen des Kanarenfluges für mich eh nicht in Frage kommt. Schließlich freue ich mich ja, dass ich so günstig fliegen kann. :-)

Geschrieben

Yeap, so isses...

 

Hatte bei Happyfly einen flug ergattert, 15€ plus steurn/Kerosin 14€=29€ TOTAL

 

Konnte den Flug aus geschäftlichen gruenden nicht antreten, hatte nicht wie gewünscht in der firma frei bekommen... naja, jedenfalls habe ich bei Happpyfly angerufen, ob ich das ticket umbuchen kann- kein problem: aber Umbuchung waere ca. 25€(??) gebühren PLUS neuer Preis= war ca. 200€ aufpreis.

 

Bin nicht geflogen und habe lieber neu gebucht uns siehe da: habe die 14€ nach langen hin-und her wiederbekommen. also "nur" 15€ in den sand gesetzt!

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ich hätte da nochmal kurz eine Frage, da ich leider aus terminlichen Gründen einen lange geplanten Tagesausflug nach Mailand mit AB nicht antreten kann. Bezahlt habe ich damals für zwei Personen je Strecke 29 Euro minus 10 Euro Rafaello-Gutscheine, also insgesamt 76 Euro.

 

Wenn ich nun storniere, würde es mich wahrscheinlich teurer kommen, als wenn ich den Flug einfach verfallen lasse und mir anschließend die Gebühren erstatten lasse. Meine Frage nun eigentlich nur, ob jemand schonmal einen ähnlichen Fall bei AB hatte und ob es mit der Gebührenerstattung relativ problemlos geklappt hat?

Geschrieben
Meine Frage nun eigentlich nur, ob jemand schonmal einen ähnlichen Fall bei AB hatte und ob es mit der Gebührenerstattung relativ problemlos geklappt hat?

 

Ja, gerade vor 3 Wochen. Un dzwar nicht "relativ" problemlos sondern "absolut" problemlos.

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