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airliners.de

Easyjet ab Deutschland in die Türkei


Mutlu

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn klar formuliert dort steht, dass alle Flüge Einzelflüge sind und darauf hingewiesen wird, dass keine Garantien für einen funktionierenden Anschluss gegeben werden würde es mich sehr wundern, wenn dies rechtlich daneben sein sollte.

Wenn ich mich recht errinnere weißt zumindest FR in der FAQ (evtl auch AGB) auch darauf hin, dass man von Anschlussflügen abrät und wenn, dann nur mit viel Zeit.

Ich wundere mich sehr über diese U2 Werbung,da dieser Anschluss mit Sicherheit ab und zu in die Hose geht.

Geschrieben

Der Kunde wird selbstverständlich darauf hingewiesen, dass es sich um Einzelflüge handelt. Das ergibt sich auch schon aus der Meldung, dass man in Basel das Gepäck in Empfang nehmen und erneut einchecken muss. easyJet, wie andere Gesellschaften auch, übernehmen keine Haftung für nicht erreichte Anschlussflüge.

Sollte man den Flug verpassen (und sollte es wirklich zu einem Gerichtsfall kommen) könnte man jedoch z.B. die "Vertrauenshaftung" anwenden. Durch ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Fluggast und der Fluggesellschaft (wird z.B. mit einer solchen Werbung hervorgerufen) tätigt der Fluggast eine Disposition und muss daher in seinem Vertrauen geschützt werden.

 

Dieses Recht wurde jedoch von der Lehre entwickelt und wird teilweise auch abgelehnt. Während in Deutschland dieses Recht mittlerweile gut anerkannt ist, lehnen andere Rechtsordnungen dieses weiterhin ab.

 

Ein anderer interessanter Punkt ist dann auch noch, wen man überhaupt einklagen kann. Die Flüge Berlin-Basel werden von easyJet UK durchgeführt, die Flüge Basel-Istanbul Sabiha jedoch von easyJet Switzerland und das sind rein rechtlich gesehen 2 verschiedene Gesellschaften.

 

Ich finde die Werbung SXF-BSL-SAW eine gute Sache aber würde easyJet dennoch raten, die ganze Sache klarer zu beschreiben und halt eine Ausnahme machen (d.h. den Anschluss ausdrücklich zu garantieren). Dann wäre allen am meisten geholfen.

 

Gruss :)

 

Uebrigens, die Linie BSL-SAW erwischt wirklich einen Traumstart. Die ersten Flüge gehen alle mit Auslastungen um die 90% raus...

Geschrieben

@conrad

 

1. Ein Anwalt würde und dürfte keine kostenlose Rechtsberatung geben.

2. Kein Jurist wird Dir für einen etwas verzwickten Fall wie diesen eine 100%-Antwort geben können. Das ist ein typischer Fall nach dem Motto: Klärt sich erst im Falle einer Klage.

3. Ich würde nicht klagen.

Geschrieben

Also, ich fasse noch einmal zusammen:

 

Würde es zu einem Gerichtsfall kommen (wird eher nicht der Fall sein bei einem Streitwert von ein paar hundert Euronen), wird sich das Gericht die AGBs anschauen (die ohne Zweifel gültig zustandegekommen sind).

Dort steht:

 

7 Weiterflüge

 

Wenn Sie einen Weiterflug bei easyJet gebucht haben, gilt dies als separater Vertrag. Bitte beachten Sie, dass easyJet keine Verbindungsflüge anbietet. Wenn Sie einen Weiterflug buchen, wird dies als separater Reiseabschnitt erachtet. Aus diesem Grund müssen Sie mit Ihrem Gepäck gemäß den nachfolgenden Abfertigungsbestimmungen für jeden Reiseabschnitt neu einchecken. Wir empfehlen deshalb, beim Buchen eines easyJet Weiterfluges mindestens zwei Stunden zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des eintreffenden Fluges und der planmäßigen Abflugzeit des Weiterfluges einzuplanen.

 

Somit muss man auf eine andere Schiene ausweichen. Zum Beispiel auf diejenige der Vertrauenshaftung. Wie richtig erkannt wurde, kann ein Resultat nicht mit 100%-iger Sicherheit vorausgesagt werden. Ich bin deshalb auch in meinem obigen Beitrag nicht zu einem Urteil gekommen, sondern habe nur dargelegt, wie die Sache in etwa rechtlich aussieht.

 

Gruss

Geschrieben

easyJet könnte aber auch sagen, dass die Vorrechnung nur als Beispiel diente und darauf hinweisen, dass es 3 tägliche Flüge nach Basel gibt und man hätte um sicher zu gehen auch einen früheren Flug nehmen können!

Geschrieben

@ Tobi:

 

Genau das hab ich doch oben gemeint, das sie sagen, dass das nur als Beispiel diente um das ganze zu veranschaulichen und man auch gut einen früheren Flug hätte nehmen können.

Geschrieben

EZY sagt in ihrere Werbung, dass das ganz locker geht, einfach so. Da kann EZY nicht einfach sage, man hätte einen Flug früher nehmen soll.

Wie das rechtlich dann genau geregelt ist kann ich nicht beurteilen. Klar ist aber, dass EZY EXPLIZIT mit dieser Verbindung wirbt, das ist kein Beispiel oder sonst was.

Geschrieben
@ Tobi:

 

Genau das hab ich doch oben gemeint, das sie sagen, dass das nur als Beispiel diente um das ganze zu veranschaulichen und man auch gut einen früheren Flug hätte nehmen können.

 

Tun sie aber nicht, weil du dann 8 Stunden in BSL rumlungern müßtest... :o)

Geschrieben

Ich glaube es könnte eher ein Problem von "irreführender" Werbung oder einer Art "Prospekthaftung" sein.

Man kann schließlich auf der Internetseite von EZY keinen Flug "Berlin - Istanbul" buchen. Wenn jemand also nicht oder einen Tag später nach Istanbul kommt und vor Gericht Schadenersatz haben möchte, dann wird der Richter vermutlich zuerst nach der Buchung fragen.

 

Allerdings glaube ich, dass EZY tatsächlich warten wird auf Passagiere, die beide Tickets, nämlich SXF-BSL und BSL-SAW, gebucht haben. Das ist doch im Zeitalter des Computers kein Problem mehr.

Geschrieben

Ich kann mir nicht vorstellen, dass U2 auf Passagiere wartet. Das wäre ja völlig untypisch für U2, zudem werden es ja nur extrem wenige sein, die tatsächlich eine solche Verbindung buchen.

Geschrieben

Das sehe ich eigentlich ähnlich. Denn wozu sollte man denn gerade auf der strecke SxF-SAW über Basel fliegen? Es geht doch auch anders und direkt viel besser bei viel Auswahl von Berlin. Sicher mag es auf anderen Routen- auf eignes Risiko hin natürlich- sinnvoll sein.

Eher meine ich aber gerade, dass es vielleicht Leute gibt, die bei einem solchen Abenteuer ( Flug von Berlin über Basel nach Istanbul mit sehr kanpper Umsteigzeit)mal auf die Schnauze fallen müssen oder sollten.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Das zivile türkische Luftfahrtsamt hat Easy Jet keine Flugerlaubnis von London nach Istanbul erteilt.

 

Quelle: www.turizmgazetesi.com

Easyjet Türkiye uçuşları için izin alamadı

Londra-İstanbul arasında uçuş yapmaya hazırlanan İngiliz havayolu şirketi Easyjet'in Türkiye'de sivil havacılıktan izin alamaması üzerine rezervasyonlarını iptal etmeye başladığı belirtiliyor. Şirket daha önce, gereken izinlerin alınmasından sonra Londra ve İsviçre’den İstanbul’a uçacağını açıklamıştı.

Geschrieben

Ich finde dass Easyjet irgedwie sehr uncoordiniert neue Flüge ankündigen-wie kann man einen Flug von London oder Sonstwo nach Istanbul ankündigen ,ohne rechtlich abgesicherte Landeerlaubnis?????

In der Beziehung ist Ryanir eher etwas seiöser,da angekündigte Flüge erfahrungsgemäss auch durchgezogen werden.

Bei Easy hat man den Eindruck man lässt es etwas sehr locker angehen...

Die vielemals angekündigte neue Basis in D ist auch nur Hot Air...

Geschrieben

Kann man den türkischen Text auch noch in deutscher oder englischer Version nachlesen, oder kann das einer übersetzen?

Da stehen bestimmt noch ein paar weitere Gründe für die Ablehnung drin.

 

Danke

Geschrieben

Stehen kein Grüncde drin, ich übersetz trotzdem:

 

 

Easyjet konnte für Türkeiflüge keine Erlaubnis bekommen.

 

Easyjet die sich auf die London Istanbul Flüge vorbereitede bekamm vom zivilen Luftfahrtsamt der Türkei keine Erlaubnis. Aus diesem Grund haben sie begonnen die Reservierungen zu stornieren.

Geschrieben

Das Problem könnte darin liegen ,dass der Vertreter von Easyjet sich halt nicht mit der Mentalität der Türken auskennt und vielleicht etwas zu überheblich war...

Wäre nicht das erste mal dass man als überheblicher Engländer/Deutsche/Franzose/Schweizer in der Türkei so täte, als hätte mann alle Rechte.So wie man in den Wald reinschreit-schallt es zurück.

Türken sind im allgemeinen recht umgângliche Geschäfts-partner-und wenn man erst was ankündigt und das dann wieder zurückzieht,sieht dass nach versauter persönlicher Kommunikation aus....

(Nach einem Jahr Ankara -aufenthalt gewonnenen Erfahrung..)

Geschrieben

Ich finde es Schade, dass die Türkei in diesem Falle negativ entscheidet. Die Türkei will ja in die EU und solche Sachen werden den Weg dorthin leider mittels solchen dingern sicherlich erschweren.

 

Vielleicht sehe ich dies etwas falsch, aber man darf nicht vergessen, wer klopft bei wem an die Türe? Das hat nichts mit einer Ueberheblichkeit zu tun, oder Arroganz, ganz normale Geschäftsgebaren. Wie schreit vielleicht die Gegenseite bei uns in den Wald?

 

Ich denke EZS wird eine andere Lösung finden. Vielleicht via Umwege, anstelle direkt ans Ziel. Istanbul ist immer eine Reise wert.

 

Grüssli aus der Schweiz

Geschrieben

Es gibt keinen offiziellen Grund, aber der Hauptgrund war und ist, dass man die Marktposition der TK sichern will! Auch möchte man die eigenen, also die türkischen, Fluggesellschaften gegen ausländische Airliners schützen.

 

Ich persönlich finde es komplett schwachsinnig und hoffe, dass dieser Verbot so schnell wie möglich aufgehoben wird... Immerhin darf EasyJet von Basel aus nach Istanbul, wieso nicht von anderen Städten auch?

 

Außerdem wäre es für den Tourismus sehr positiv, denn dadurch kämen mehr Touristen in die wunderschöne und atemberaubende Metropole Istanbul... ;-)

Geschrieben

Ich habe allerdings auf einem französischem Forum per PM erfahren dass der Country-manager von Easyjet verantwortlich für die Türkei ,sich sehr arrogant aufgeführt haben soll....

Geschrieben

Interessant!? War jemand vom genannten Forum bei den Verhandlungen dabei??

Ich kenne den "Manager" persönlich! Kann mir kaum vorstellen, dass der "arrogant, überheblich" daher kommt!?

Bei Blockaden gibt man natürlich immer einen anderen Grund vor, als den Hauptgrund, nämlich: Blockade zur Sicherung der eigenen Interessen!

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