TobiBER Geschrieben 24. Januar 2006 Melden Geschrieben 24. Januar 2006 Klagen gegen Anflugbeschränkungen abgewiesen Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württembürg hat die Klagen von Schweizer Gemeinden und Privatpersonen gegen Anflugregelung auf den Flughafen Zürich abgewiesen. Die deutsche Regelung beziehe sich nur auf den deutschen Luftraum. Die flughafennahen Gemeinden Kloten, Zumikon, Zollikon machten geltend, dass sie wegen der geltenden Flugsperrzeiten über deutschem Gebiet unzumutbarem Fluglärm ausgesetzt seien. In den deutschen Sperrzeiten müssen die Flüge über Schweizer Gebiet abgewickelt werden. Das Mannheimer Gericht stellte am Dienstag nach einer mehr als dreistündigen mündlichen Verhandlung fest, dass die Rechte der Kläger nicht verletzt würden und sie daher nicht klageberechtigt seien. Die während der Flug-Sperrzeiten auftretenden Fluglärmbelastungen im Nahbereich des Flughafens auf Schweizer Territorium beruhten nicht auf den Anflugregelungen der deutschen Verordnung. Sie seien vielmehr ausschliesslich von den Schweizer Behörden zu vertreten, die für die Anlegung des Flughafens und die Endanflugwege zuständig seien. Siehe auch http://justizportal-bw.de/sixcms/detail.php?id=113033
fly-nue Geschrieben 24. Januar 2006 Melden Geschrieben 24. Januar 2006 Bravo, manchmal bringt unsere Justiz auch schlüssige Urteile zustande. So deutlich musste es mal gesagt werden, wozu unsere Politiker leider nicht im Stande sind.
karstenf Geschrieben 24. Januar 2006 Melden Geschrieben 24. Januar 2006 Trotzdem schade, dass man mit unseren besten Nachbarn nicht eine Kompromißlösung gefunden hat - ohne ein Gericht zu bestellen.
zonk Geschrieben 24. Januar 2006 Melden Geschrieben 24. Januar 2006 Gegensätzliche Meinung, klares Fehlurteil. Wie sollen denn unsere Behörden anders reagieren? Sollen sie den Flugbetrieb so stark einschränken? Schade, dass das Gericht diese Frage nicht beantwortet hat.
herne hill Geschrieben 24. Januar 2006 Melden Geschrieben 24. Januar 2006 Gegensätzliche Meinung, klares Fehlurteil. Wie sollen denn unsere Behörden anders reagieren? Sollen sie den Flugbetrieb so stark einschränken? Schade, dass das Gericht diese Frage nicht beantwortet hat. Es ist sicherlich nicht die Aufgabe eines deutschen Gerichts, den Schweizer Flugverkehr zu regeln. Das liegt doch ganz klar im Aufgabengebiet der Schweiz.
Flugplan Geschrieben 24. Januar 2006 Melden Geschrieben 24. Januar 2006 Auch in Basel und Salzburg ist Deutschland vom Flugverkehr des Auslands mehr als stark betroffen. Es müssen halt Flughäfen weiter weg von der Grenze gebaut werden, dann gibts die Probleme auch nicht.
zonk Geschrieben 24. Januar 2006 Melden Geschrieben 24. Januar 2006 Da gibt es nur folgende Probleme: 1) Willst du Zürich abreissen? Der FLughafen liegt nun mal historisch bedingt da wo er ist. 2) Finde mal ein Gebiet in der Schweiz, welches den Bau eines Grossflughafens zulässt. 3) Die Schweiz kann selbst in der Landesmitte keinen Flughafen bauen ohne Landeanflüge über das Ausland führen zu müssen. 4) Wer zahlt den ganzen Spass? Ich denke da muss ein Kompromiss gefunden werden und zwar bald und die Forderungen von gewissen Deutschen Kreisen entbehren ja wirklich jeder Grundlage (es gibt auch sinnvolle). Schade, dass solche Sachen mit Frankreich so gut funktionieren (BSL, GVA), aber mit Deutschland einfach nicht machbar sind.
Take-off Geschrieben 24. Januar 2006 Melden Geschrieben 24. Januar 2006 Trotzdem schade, dass man mit unseren besten Nachbarn nicht eine Kompromißlösung gefunden hat - ohne ein Gericht zu bestellen. Dieser Anflugbeschränkung des Flughafens Zürich-Kloten über deutsches Gebiet gingen jahrelange Verhandlungen voraus, während derer die Schweizer Behörden wenig Entgegenkommen zeigten. Die Flugzeuge flogen quasi immer über die Nordroute und somit über deutsches Gebiet ein (laut offizieller Zahlen zu 90%). Nachdem dann ein teilweiser Ostanflug erzwungen worden war, wehrten sich die schweizer Anlieger der Ost-Einflugschneise sehr massiv. St. Florian läßt grüßen. Dies wiederholte sich als vermehrt die Südroute genutzt wurde. Es ging den deutschen Landkreisen Waldshut, Konstanz und Villingen-Schwenningen nicht darum, den Anflug auf Zürich über deutsches Gebiet ganz zu verbieten oder gar zu einer gefährlichen Sache zu machen, weil die anderen Anflugschneisen schwierigere Flugmanöver erfordern. Der ganze Lärm sollte nur "gerechter" verteilt werden. Nachdem die Schweiz Ende der 70er Jahre dem Kreis Waldshut ohne viel Absprache ein Atomkraftwerk (Leibstadt, Kanton Aargau) vor die Nase gesetzt hatte, welches nicht mal 2 km Luftlinie vom Waldshuter Krankenhaus entfernt ist, war man vielleicht diesmal auf deutscher Seite nicht über die Maßen auf Kompromiß gestimmt. Angesichts der Tatsache, daß 90% der Anflüge über deutsches Gebiet liefen, war man auf deutscher Seite über die sehr heftigen Reaktionen von Anwohnern der alternativen Anflugrouten nicht gerade begeistert. Klaus
zonk Geschrieben 24. Januar 2006 Melden Geschrieben 24. Januar 2006 Eigentlich hat dieses Gerichtsurteil vorerst keine wichtige Bedeutung, die Klage der Schweizerischen Eidgenossenschaft vor der EU ist immer noch hängig....
Lufthansaswiss Geschrieben 24. Januar 2006 Melden Geschrieben 24. Januar 2006 Trotzdem schade, dass man mit unseren besten Nachbarn nicht eine Kompromißlösung gefunden hat - ohne ein Gericht zu bestellen. Dieser Anflugbeschränkung des Flughafens Zürich-Kloten über deutsches Gebiet gingen jahrelange Verhandlungen voraus, während derer die Schweizer Behörden wenig Entgegenkommen zeigten. Die Flugzeuge flogen quasi immer über die Nordroute und somit über deutsches Gebiet ein (laut offizieller Zahlen zu 90%). Nachdem dann ein teilweiser Ostanflug erzwungen worden war, wehrten sich die schweizer Anlieger der Ost-Einflugschneise sehr massiv. St. Florian läßt grüßen. Dies wiederholte sich als vermehrt die Südroute genutzt wurde. Es ging den deutschen Landkreisen Waldshut, Konstanz und Villingen-Schwenningen nicht darum, den Anflug auf Zürich über deutsches Gebiet ganz zu verbieten oder gar zu einer gefährlichen Sache zu machen, weil die anderen Anflugschneisen schwierigere Flugmanöver erfordern. Der ganze Lärm sollte nur "gerechter" verteilt werden. Nachdem die Schweiz Ende der 70er Jahre dem Kreis Waldshut ohne viel Absprache ein Atomkraftwerk (Leibstadt, Kanton Aargau) vor die Nase gesetzt hatte, welches nicht mal 2 km Luftlinie vom Waldshuter Krankenhaus entfernt ist, war man vielleicht diesmal auf deutscher Seite nicht über die Maßen auf Kompromiß gestimmt. Angesichts der Tatsache, daß 90% der Anflüge über deutsches Gebiet liefen, war man auf deutscher Seite über die sehr heftigen Reaktionen von Anwohnern der alternativen Anflugrouten nicht gerade begeistert. Klaus Lieber Klaus Vielleicht doch ein paar Klarstellungen: - Zieht man um den Flughafen Zürich mit einem Zirkel einen Kreis, so befinden sich die ersten (Start) und die letzten (Landung) 10 kilometer komplett im Kanton Zürich. Dementsprechend ist es auch nicht richtig zu sagen "dass 90% der Anflüge über deutsches Gebiet liefen"-die Pisten 32 und 34 sind rund 10 km von der deutschen Grenze entfernt, es wird also auch in jedem Fall schweizer Gebiet überflogen. - Zu den "alternativen" Anflugrouten: die Situation bei den Ostanflügen bzw, des Südanflügen muss unterschiedlich beurteilt werden. Während Ostanflüge seit einigen Jahren bei gewissen Windlagen durchgeführt wurden, gab es vor der DVO keine Südanflüge. - die Flugzeuge welche den Landkreis Waldshut überfliegen, fliegen deutlich höher über diese Gebiete als wenn über den Süden (Glatttal, Zürichberg) angeflogen wird. Ausserdem wohnen in diesen Gebieten mehr als 10x so viel Menschen wie im Kreis Waldshut. - Die Südanflüge erfolgen zu sensitiven Zeiten: Mo-Fr 0600-0700 und Sa und So. 0600-0900. Man kann davon ausgehen, dass der Widerstand in diesen Gebeiten gegenüber den Südanflügen deutlich geringer wäre, würden die Anflüge während des Tages durchgeführt. - Es ist korrekt, dass die schweizer Behörden jahrenlang die deutschen Forderungen ignoriert haben. Dabei wurden sie aber in ihrer Haltung durch die Regierung Kohl unterstützt. Erst mit dem Machtwechsel im 1998 wurden diesen Anliegen (auch aus lokalpolitischen Gründen rechnung getragen) - Die ganze Geschichte, weil zwischenstaatlich, ist eben nicht ein juristisches, sondern ein politisches Problem. - So lange die deutsche Bundesregierung das Ganze als "lokale Angelegenheit" ansah wurden kompromisslos die eigenenen Forderungen vetreten. Mit dem Durchdrücken der DVO (Landeanflüge nur während der angegebenen Zeiten, Verlegung von Warteräumen in die Schweiz) konnte sich die Bundesregierung profilieren. Es scheint mir aber, dass man in Berlin realisiert hat, dass weitergehende Forderungen gegenüber einem der wichtigsten Wirtschaftspartner Deutschlands kontraproduktiv wären. Aus diesem Grunde wurde auf eine Beschränkung der Flugbewegungen verzichtet und es scheint sich eine einvernehmliche Lösunge bei der Flugsicherung abzuzeichnen. - Nüchtern betrachtet ist die Schweiz trotz der DVO einigermassen gut bedient: noch immer erfolgen über 80% aller Anflüge von Norden her. Der Hub Zürich ist in seiner Funktion nicht eingeschränkt (so hat sich Kloten in der Pünktlichkeitsstatistik enorm verbessert). Auch so sind weiterhin rund 350000 Flugbewegungen möglich. Fazit: eine Rückkehr zum Flugregime von vor der DVO wird es nicht mehr geben. Der Flughafen Zürich ist weiterhin funktionsfähig. Die meisten der von Anwohnern vorgebrachten Einsprachen werden wohl abgeschmettert werden. Lärmkompensationszahlungen, welche den Flughafen Zürich finanziell in die Knie zwingen könnten, werden von keinem Gericht in der Schweiz gutgeheissen. Das grösste Risiko für den Flughafen ist die Stimmung der Bevölkerung. Das ist kein Problem für die Gerichte und Juristen (die haben noch jahrelang viel Arbeit vor sich) sondern eines für die Politik.
Charliebravo Geschrieben 24. Januar 2006 Melden Geschrieben 24. Januar 2006 Bemerkenswert finde ich, dass einige Schweizer zwar liebend gerne über den Schwarzwald auf ZRH anfliegen möchten (die Problematik "gekröpfter Nordanflug" mal aussen vor), aber gleichzeitig z.B. gegen das neue ILS für die 34 am EAP waren. Es wurden vermehrte Anflüge über touristisch wertvollem Gebiet befürchtet.
Gast Michael Tantini Geschrieben 25. Januar 2006 Melden Geschrieben 25. Januar 2006 ...die Forderungen von gewissen Deutschen Kreisen entbehren ja wirklich jeder Grundlage... Zonk, es sind halt DEUTSCHE... Was erwartest Du denn von denen? Na ja, es gibt auch ein paar gute Deutsche, das will ich hier nicht bestreiten.
munich Geschrieben 25. Januar 2006 Melden Geschrieben 25. Januar 2006 @ Michael Tantini Ich habe selten einen Kommentar gelesen, der mehr daneben war als Deiner! Wer - wie offensichtlich Du - die Entwicklung dieser unglückseligen Geschichte nicht bis zurück in seine Anfänge verfolgt hat, sollte sich tunlichst solcher Kommentare enthalten. Trotzdem ist es, egal wie der europäische Gerichtshof entscheidet, dringend notwendig, dass Verhandlungen auf politischer Ebene wieder aufgenommen werden und eine für beide Länder gangbare Kompromisslösung ausgehandelt wird. Verkehr - und auch die damit verbundenen Nachteile - ist kein lokales, sondern ein internationalens Problem und damit müssen eben auch die damit verbundenen Nachteile international gelöst werden. Und es kann keine Insel der Glückseligen geben, denn auch die in diesen "ruhigen" Gebieten lebenden nehmen die Vorteile des Verkehrs in Anspruch, ob auf Reisen oder auch nur über Güter. Insofern muss ein Teil der Nachteile sowohl von der Bevökerung im Schwarzwald, als auch an bzw. neben der sogenannten Goldküste getragen werden.
karstenf Geschrieben 25. Januar 2006 Melden Geschrieben 25. Januar 2006 ...die Forderungen von gewissen Deutschen Kreisen entbehren ja wirklich jeder Grundlage... Zonk, es sind halt DEUTSCHE... Was erwartest Du denn von denen? Na ja, es gibt auch ein paar gute Deutsche, das will ich hier nicht bestreiten. Hammerhart! - Unglaublich!
Take-off Geschrieben 25. Januar 2006 Melden Geschrieben 25. Januar 2006 ...die Forderungen von gewissen Deutschen Kreisen entbehren ja wirklich jeder Grundlage... Zonk, es sind halt DEUTSCHE... Was erwartest Du denn von denen? Na ja, es gibt auch ein paar gute Deutsche, das will ich hier nicht bestreiten. Es ist dieser Ton, der von einigen Schweizern (wohlgemerkt: einigen) angeschlagen wird, der viele Südschwarzwälder dazu veranlaßt hat, über die Abänderung der Flugrouten sehr glücklich zu sein. Vielleicht gab es da auch einige unqualifizierte Äußerungen auf deutscher Seite, daß will ich nicht bezweifeln. In der Sache finde ich aber die deutschen Forderungen berechtigt, wobei man sich eben in einem Kompromiß einigen sollte. Denn die deutsche Grenzregion profitiert durchaus vom Züricher Flughafen in vielerlei Hinsicht. Details gibt es natürlich viele zu beachten. Aber darüber wurde sicher schon viel in diesem Forum diskutiert. Komischerweise muß bei jedem dritten Thread jemand darum gebeten werden, nicht unsachliche, unbewiesene und rassistische Bemerkungen zu machen. Hier wäre mir eine Änderung sehr recht. Klaus
Jettravel Geschrieben 25. Januar 2006 Melden Geschrieben 25. Januar 2006 Ein weises Urteil, schließlich sind für den Anflugregelung die Schweizer Behörden zuständig. Das die Jahre nichts gemacht haben, weils ja über Deutschland so gut lief, kann jetzt nicht den deutschen Behörden vorgeworfen werden.
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