Jens G Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Habe jetzt erst mal die Bestätigung per mail erhalten (hattest Du diese schon bekommen) - Deine besagte error-mail hatte ich bisher noch nicht erhalten. Die Standardzimmer sind tatsächlich nicht mehr buchbar - die normalen Preise beginnen jetzt ab 2800 THB. Mal schauen was kommt.
Sattsurfer Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Ja, ich hatte gleich nach der Buchung die Bestätigung per Mail bekommen, und heute morgen nun dieses Schreiben - gut dass ich noch keinen Flug dazu gebucht habe. Dazu sollte ich noch schreiben, das ich 2 Buchungen vorgenommen habe. Die erste über hotel.de (darauf bezieht sich die Absage) und abends noch eine Buchung (anderes Datum) auf der Hompage von IChotels. Die 2. Buchung ist weiterhin für den 1 THB gespeichert. Merkwürdig Gruß Sattsurfer
Jens G Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Interessant - aber bei ichotel sind die Standardzimmer auf alle Fälle raus - würde gern wissen woran man jetzt ist - habe ebenfalls den Flug noch nicht gebucht. Werde mal kurz in mich gehen - die Planung durchchecken - eventuell die Rundreise und den Bangkok-Aufenthalt abklären - ansonsten muß man sich halt ein anderes Hotel in dieser Zeit suchen. - 30 Euro müssen es dann nicht unbedingt sein.
Crewlounge Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Ich habe gerade folgende Mail bekommen:Wie kann man da reagieren ? ------------ sofort verklagen. Vielleicht gibt es Schmerzensgeld und Schadensersatz für die Online Kosten. :-) Leute, im Ernst: Ihr habt es versucht, es hat nicht geklappt. Last es gut sein damit. Auch ein Hotelier muss von etwas leben.
LT2708 Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Ich habe gerade folgende Mail bekommen:Wie kann man da reagieren ? ------------ sofort verklagen. Vielleicht gibt es Schmerzensgeld und Schadensersatz für die Online Kosten. :-) Leute, im Ernst: Ihr habt es versucht, es hat nicht geklappt. Last es gut sein damit. Auch ein Hotelier muss von etwas leben. Woebi der Fehler auf der Seite von ICHotles liegt und du somit eingtlich einen Ersatz bekommen müssteszum gleichen Preis. Du kannst im Kaufhaus ja auch nicht nen DVD-Player kaufen für 1€ und die rufen dich dann 2 Tage später an nur weil die Kassiererin nicht fähig war musst du jetzt 199€ nachzahlen.
raoul Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Das "Geschäft" ist doch noch gar nicht abgeschlossen worden, er hat noch nicht bezahlt, es war ein Irrtum, er hat keinen Voucher - was denn noch? Welchen "Ersatz" müßte er denn kriegen? Und wofür? Im Kaufhaus - um in Deinem Beispiel zu bleiben - kannste doch auch nicht sagen, Du hättest einen (falsch ausgezeichneten?) Artikel gesehen, hättest Dich dafür interessiert, hättest gesagt, daß Du ihn ganz nett fändest für den (falschen) Preis, und dann wäre die böse Tante an der Kasse so gemein gewesen und hat Dir gesagt: "Tut mir leid, Jungchen - das ist ein Fehler, den DVD-Recorder* kann ich Dir für den Preis nicht verkaufen" und nun willste Schadenersatz oder sonst irgendein Geschenk haben, weil Du das Ding ja hättest kaufen können... * den Player, den man ja manchmal durchaus für 1 Euro finden kann, hab ich jetzt mal eigenmächtig in einen Recorder verwandelt, um es ein ganz klein bißchen "stimmiger" zu machen - kannste auch "realistischer" zu sagen.
Sattsurfer Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Das Problem ist, dass die "Tante" an der Kasse erst "ja" gesagt hat, d.h. das System hat meine Buchung angenommen und mir eine "VERBINDLICHE BUCHUNGSBESTÄTIGUNG" geschickt. Erst ein paar Stunden später ist dann aufgefallen, das der Preis nicht stimmt - also meinen DVD-Player (oder was auch immer) hätte ich nicht mehr rausgerückt. :-) Nun handelt es sich hierbei nicht um einen kleinen Hotelier sondern um eine große Hotelkette, von der ich eine bessere Pflege des Systems oder halt Kulanz erwartet hätte. Ganz davon abgesehen habe ich bei hotel.de auf Deutsch gebucht - und wer erwartet eigentlich von mir, dass ich Englisch kann ? Ich habe jedenfalls die Mail an hotel.de geschickt, ich bin mal gespannt was die antworten.
Crewlounge Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Sorry, aber ich finde es nur noch peinlich, was Du hier versuchst. Kulanz? Glaubst Du im Ernst, sie wollen Dich als Kunden behalten? Du kannst kein Englisch und willst nach Thailand reisen? Nun ja, russisch wird dort ja mittlerweile auch gesprochen, das wirst Du ja sicher gelernt haben in der Schule, wenn Du schon kein Englisch kannst. Viel Spass!
seb Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Das Problem ist, dass die "Tante" an der Kasse erst "ja" gesagt hat, d.h. das System hat meine Buchung angenommen und mir eine "VERBINDLICHE BUCHUNGSBESTÄTIGUNG" geschickt. Erst ein paar Stunden später ist dann aufgefallen, das der Preis nicht stimmt - also meinen DVD-Player (oder was auch immer) hätte ich nicht mehr rausgerückt. :-)Nun handelt es sich hierbei nicht um einen kleinen Hotelier sondern um eine große Hotelkette, von der ich eine bessere Pflege des Systems oder halt Kulanz erwartet hätte. Ganz davon abgesehen habe ich bei hotel.de auf Deutsch gebucht - und wer erwartet eigentlich von mir, dass ich Englisch kann ? Ich habe jedenfalls die Mail an hotel.de geschickt, ich bin mal gespannt was die antworten. Schon mal die AGB, die Du bei der Buchung akzeptiert hast, durchgeguckt? Normalerweise lassen die sich da ein Hintertürchen offen.
Sattsurfer Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 hotel.de beruft sich auch §119 BGB (offensichtlicher Erklärungsirrtum) - damit werde ich die Sache vergessen.
MH23 Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Im Kaufhaus - um in Deinem Beispiel zu bleiben - kannste doch auch nicht sagen, Du hättest einen (falsch ausgezeichneten?) Artikel gesehen, hättest Dich dafür interessiert, hättest gesagt, daß Du ihn ganz nett fändest für den (falschen) Preis, und dann wäre die böse Tante an der Kasse so gemein gewesen und hat Dir gesagt: "Tut mir leid, Jungchen - das ist ein Fehler, den DVD-Recorder* kann ich Dir für den Preis nicht verkaufen" und nun willste Schadenersatz oder sonst irgendein Geschenk haben, weil Du das Ding ja hättest kaufen können... * den Player, den man ja manchmal durchaus für 1 Euro finden kann, hab ich jetzt mal eigenmächtig in einen Recorder verwandelt, um es ein ganz klein bißchen "stimmiger" zu machen - kannste auch "realistischer" zu sagen. irrtum. Wenn im Supermarkt etwas falsch ausgepreist ist, muss es zu dem Preis verkauft werden. Sonst könnt ich ja irgendwelche Preise hinschreiben und dann bei der Kassa sagen "oh, sorry, das kostet jetzt statt 1,99 365,20". Steht zumindest im österreichischen HGB so. Allerdings gilt für Internet und andere schriftliche Publikationen eine Ausnahmeregelung, die sich schön in dem bekannten "vorbehaltlich Druck- und Satzfehler" wiederspiegelt.
seb Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 irrtum. Wenn im Supermarkt etwas falsch ausgepreist ist, muss es zu dem Preis verkauft werden. Sonst könnt ich ja irgendwelche Preise hinschreiben und dann bei der Kassa sagen "oh, sorry, das kostet jetzt statt 1,99 365,20". Steht zumindest im österreichischen HGB so.Allerdings gilt für Internet und andere schriftliche Publikationen eine Ausnahmeregelung, die sich schön in dem bekannten "vorbehaltlich Druck- und Satzfehler" wiederspiegelt. In Deutschland ist es so, dass Du mit dem Gang zur Kasse und dem Preisschild daran das Angebot machst, den Artikel zu dem Preis zu kaufen. Der Kassierer kann das Angebot dann annehmen und damit mit Dir den Kaufvertrag abschließen oder eben ablehnen. Du hast keinen Anspruch darauf, etwas zum ausgeschilderten Preis auch wirklich zu bekommen. Könntest ja auch einfach ein Etikett umkleben bzw. etwas finden, was jemand anders umgeklebt hat.
Jens G Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Naka wir können ja viel spekulieren - normalerweise hat crewlounge recht eine "Bestätigung eines vollautomatischen Computersystemes" wird anders "behandelt" - aber bisher haben wir doch von ichotels noch keine "Absage" erhalten - normalerweise sollte dies relativ zeitnah erfolgen. Wenn sie sagen wir mal heute früh Kenntnis von dem Fehler erhalten mußten (Preis wurde ja herausgenommen) - sollte der Kunde relativ zeitnah von eben diesem Fehler und der Nichtannahme des Vertrages unterrichtet werden. Geschieht dies nicht - sieht die Sache vielleicht schon wieder anders aus. Aber vielleicht ist die Kette ja tatsächlich so "kulant" und vermietet uns die Zimmer zu diesem "Freundschaftspreis" - die werden ja nicht alle Standardzimmer gleichzeitig renovieren - vielleicht daher das Angebot - obwohl trotz Renovierungsankündigung auf http://www.phuket.holiday-inn.com/ werden selbst dort noch unter Special Offers noch "Special Internet Rates" für Standardzimmer (Zeitraum 16 Apr – 31 Oct '06 - 3400 THB) ausgewiesen. Also laßt uns erst mal abwarten - wie gesagt es gibt ja auch noch andere Hotels - da war es ja schwieriger den Flug noch passend zu bekommen. Wollte erst vom 24.04. bis 18.05. buchen - heute Nachte zwischen 1.00 und 2.00 Uhr war dies scheinbar auch noch buchbar - heute Morgen ca. 10.00 Uhr - hatte mir die Hotline nur noch den 04.05. bis 26.05. als Option anbieten können - per Internet habe ich dann sicherheitshalber noch einmal den 01.05. bis 26.05. "eingebucht" - vorbehaltlich (der Bestätigung) der Verfügbarkeit. Somit fällt die RR (6 Tage Nordthailand für 159 Euro) vor dem Hotelaufenthalt ins Wasser - diese würde ich jetzt im Anschluß an Phuket buchen. Wenn das mit dem Holiday Inn nicht klappt kann ich immer noch umorientieren - wenn ichotels sich nicht innerhalb der Optionsfrist bzgl. Fehlers zu Wort meldet - wäre ich im Nachhinein schonetwas verärgert und würde mal weitere rechtl. Schritte prüfen lassen. Was denkt Ihr - in welcher Frist sollte so eine Bestätigung (seitens ichotels) aufgrund eines Fehlers stornierbar sein???
raoul Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 immer wieder dieselbe Frage: hast Du bezahlt oder nicht? Nur das ist doch interessant. Bis jetzt haben sie Dir ja anscheinend nur bestätigt, daß Du für ein bestimmtes Datum hast buchen wollen - aber bezahlt ist doch anscheinend noch nicht einmal ein einziger Baht (= ~ 2 Cent*)? * die rd. 3,000 Baht entsprechen ~ 60 Euro, nicht 30 Euro
djohannw Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 immer wieder dieselbe Frage: hast Du bezahlt oder nicht? Nur das ist doch interessant. Nicht unbedingt. Es reicht, wenn eine bestimmte Zahlung fest vereinbart worden ist. Ist wie beim Kaufvertrag für ein Auto: Das bezahlst Du in der Regel auch erst, wenn der Händler es auf dem Hof stehen hat. Deshalb ist der Kaufvertrag vorher aber auch - von beiden Seiten - vollstreckbar bzw. sind es die daraus abzuleitenden Schadensersatzansprüche. Demzufolge ist es bei einer Hotelbuchung vergleichbar: Wenn ich die Kreditkarte hinterlege, ist damit mein Zahlungsversprechen gemäß Vertrag erfüllt, und der Vertrag an sich ist erst einmal zustande gekommen (mal von sowas wie Erklärungsirrtum usw. abgesehen). Aber wie gesagt, erst einmal abwarten. Offenbar ist der User hier, der die eMail gepostet hat, bisher der einzige, der eine solche eMail bekommen hat. Angesichts der Menge Leute, die hier gebucht haben, ist das bisher kein Indiz, dass das "am Ende des Tages" die von ICHotels abgesenete Vorgehensweise sein wird... Viele Grüße - Dirk
raoul Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Hi, Dirk! Vielen Dank für Deine Rechtsauffassung - Du wirst es nicht glauben: ich hatte mit meiner Frage keine mehr oder weniger professionelle Diskussion rechtlicher Auswirkungen von Willenserklärungen auslösen wollen, sondern ganz einfach auf eine Beantwortung gehofft: hat er bezahlt oder nicht? Das ist für mich die interessante Frage. (mal davon abgesehen, daß ich mich auch frage, wie man darauf kommen kann, so etwas wirklich zu machen - es ist ja schon ein Unterschied, "zum Spaß" eine theoretische Überlegung anzustellen oder sie dann auch tatsächlich auszuführen...) Aber das wird wahrscheinlich eine Frage sein, die hier nur wenige verstehen - angesichts der Tatsache, daß hier Leute von "vollstreckbar" und "daraus abzuleitenden Schadensersatzansprüchen" schwadronieren. Macht einfach, was Ihr wollt - insofern kein Streß, okay? Und "Streit" schon rein gar nicht.
addipilz Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 @ raoul nein, der preis ist nicht bezahlt, da der tarif voll flexibel ist und somit erst vor ort bezahlt werden muss
raoul Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 LOL jetzt müßt nur noch Ihr "voll flexibel" werden, die Absage wegen Irrtums anerkennen und alles ist in Ordnung.
Crewlounge Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 ...oder einen fairen Preis bezahlen "Mund-zuhalt" :-)
FRA_STR Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Mir würde es eigentlich nichts ausmachen, wenn von Seiten des Hotels storniert würde. Aber ich sollte halt wissen was Sache ist, da ich mich ja auch um Flüge kümmern müsste. Ich hatte den flexiblen Tarif für 0,01 Baht gebucht, heißt das, dass ich erst vor Ort bezahle? Ich will halt nur vermeiden, dass ich am Ende alles bezahlen muss. Wann kann ich davon ausgehen, dass es klappt? in einer Woche? Was mich noch irritiert: In den Tarifinformationen steht folgendes: Bester flexibler Tarif TARIF: ฿3,500.00 (THB) pro Zimmer, pro Übernachtung STEUERN: 7% PRO ÜBERNACHTUNG SIND IM TARIF VOM 1. SEPTEMBER 2006 BIS 17. SEPTEMBER 2006 ENTHALTEN SERVICE-GEBÜHR 10% PRO ÜBERNACHTUNG SIND IM TARIF VOM 1. SEPTEMBER 2006 BIS 17. SEPTEMBER 2006 ENTHALTEN EXCLUDES GRATUITY TARIFBESCHREIBUNG Es gelten eventuell Einschränkungen. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN: Nehmen Sie, falls erforderlich, eine Änderung oder Stornierung Ihrer Reservierung vor dem Freitag, 1. September 2006, 18:00 (Ortszeit), vor. Andernfalls wird der Tarif für die erste Nacht zzgl. Steuern zu Lasten Ihrer Kreditkarte berechnet Wieso auf einmal 3500 Baht? Welche Einschränkungen gibt es? Irgendwie stelle ich mir das schon bissel peinlich vor, wenn ich vor Ort 0,32 Baht bezahlen müsste...
Marobo Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Es sind in Deutschland schon Urteile gesprochen wurden, wo Kunden in ähnlichen Fälle vor Gericht gescheitert sind: In Online-Shops waren viel zu niedrige Preise ausgezeichnet, Kunden haben zu diesem Preis bestellt haben und dann auf Vertragserfüllung geklagt. Der Shop hat sich auf einen Irrtum berufen, den Kaufvertrag nachträglich storniert und vor Gericht Recht bekommen. Es gibt aber auch gegenteilige Urteile. Bei so offensichtlichen Fehlern (2 Wochen Hotel für noch nicht mal 1 Cent.) wird man vor Gericht wohl kaum durchkommen. Noch schwieriger wird das ganze, wenn man nur die Preiszusage hat, aber das Hotel vor Ort bezahlen muss. Was macht man, wenn man einchecken will, aber der Manager dies nur gegen Zahlung des regulären (nicht ganz billigen) Tarifs erlaubt? Ich denke in so einem Fall sollte man sich einfach freuen, wenn es klappt und die Sache sonst auf sich beruhen lassen.
Jens G Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Zur Bestätigung: Vielen Dank, dass Sie Holiday Inn Resort ® für Ihren Aufenthalt ausgewählt haben. Buchen Sie online oder rufen Sie uns an: 0800 181 6068 Hiermit wird Ihre Reservierung bestätigt. Ihre Reservierungsdaten finden Sie weiter unten. Bewahren Sie diese Informationen für Ihre Unterlagen auf. IHRE BUCHUNG Buchungsnummer: XXXXXXXXXXXX Priority Club Rewards: Diese Reservierung können Sie über Ihre Priority Club Rewards-Nummer vornehmen. Name: JENS G********* Hotel: Holiday Inn Resort PHUKET Holiday Inn Resort 52 THAWEEWONG RD, PATONG BCH PHUKET, 83150 THAILAND Telefonnummer: 66-76-340608 Anfahrtsbeschreibung: LOCATED ON PATONG BEACH. Anreisedatum: Di 2 Mai 2006 Anzahl der Übernachtungen: 14 Anzahl der Zimmer: 1 Anzahl der Personen: 2 - Erwachsene®, 0 - Kind(er) Zimmertyp: Standard-Zimmer - 2 Person(en) max. pro Zimmer Raucher/Nichtraucher: Keine Angabe Tarifart: Bester flexibler Tarif Tarifbeschreibung: Es gelten eventuell Einschränkungen. Tarife und Gebühren: Di 2 Mai 2006 - Mo 15 Mai 2006: ฿0.01 THB pro Übernachtung (1 zimmer) Voraussichtlicher Gesamtpreis †: ฿0.14 THB Parkgebühr pro Tag: Kostenlose Parkplätze Tarifbestimmungen: Check-In ab: 14:00 Check-Out bis: 12:00 Ändern oder stornieren bis: Nehmen Sie, falls erforderlich, eine Änderung oder Stornierung Ihrer Reservierung vor dem Dienstag, 2. Mai 2006, 18:00 (Ortszeit), vor. Andernfalls wird der Tarif für die erste Nacht zzgl. Steuern zu Lasten Ihrer Kreditkarte berechnet. Anmerkungen: ÄNDERUNGEN VORNEHMEN: Klicken Sie auf den untenstehenden Link, oder kopieren Sie ihn in die Browserleiste, um diese Reservierung zu ändern oder zu stornieren (sofern es die Preiskategorie erlaubt). http://www.ichotelsgroup.com/h/d/6c/394/de/rl. Wir wünschen Ihnen eine sichere und angenehme Reise! Hinweis: Reservierungen sind nur so gültig, wie sie über unser System vorgenommen und bestätigt wurden. Schriftliche oder gedruckte Bestätigungen, die verändert wurden, können vom Hotel abgelehnt werden. Da sich Wechselkurse zwischen dem Zeitpunkt der Reservierung und dem Aufenthalt ändern können, wird der bestätigte Preis ausschließlich in der jeweiligen Währung des Hotels garantiert. †Da sich Steuern und Servicegebühren im Zeitraum zwischen Buchung und Aufenthalt bzw. während des Aufenthalts ändern können, handelt es sich beim angegebenen Gesamtpreis um eine Schätzung. Je nach Hotel können zudem weitere Servicegebühren anfallen. Klären Sie Einzelheiten bitte direkt mit dem Hotel. Für Hotelbuchungen in Japan fallen zusätzliche Steuern an. Mir geht es (wie FRA_STR) nur darum, daß man weiß woran man ist. Viele von Euch werden die eine oder andere Error-Fare gebucht haben - insofern ist alles noch kein Problem - wenn es dann irgendwann einmal weiter geht - Urlaub beantragen, weitere Leistungen buchen ..., möchte man jedoch eine gewisse Planungssicherheit haben. an raoul Gut wenn es ein Fehler ist (was ja eigentlich anzunehmen ist), wie würdest Du als "error-fare-Bucher" reagieren, wenn die Fluggesellschaft Dir den "Fehler" nicht in einem zeitnahen Rahmen mitteilt - Du buchst eventuell zuvor noch Hotel, Rundreise, Inlandsflüge oder Mietwagen und stehst übertrieben gesagt am Flughafen und man fordert von Dir vielleicht einen Marktpreis + 50 Prozent? Dann sieht es schlecht aus mit eigenem Rücktritt - man kann halt nur noch diktierte Preise akzeptieren oder muß unter Umständen damit leben, daß man andere (geringere) Leistungen zu gleichem Preis in Anspruch nimmt - bei rechtzeitiger Benachrichtigung hätte man über Preisvergleiche günstigere Konditionen erreichen können. noch einmal - Fehler können passieren - aber es gehört auch dazu, daß man diesen rechtzeitig eingesteht um weiteren Schaden abzuwenden - ist dann halt die Frage was ist "rechtzeitig"? zur Bestätigung zurück: Vielen Dank, dass Sie Holiday Inn Resort ® für Ihren Aufenthalt ausgewählt haben.... Hiermit wird Ihre Reservierung bestätigt. Ihre Reservierungsdaten finden Sie weiter unten. Bewahren Sie diese Informationen für Ihre Unterlagen auf. ... Wir wünschen Ihnen eine sichere und angenehme Reise! Hinweis: Reservierungen sind nur so gültig, wie sie über unser System vorgenommen und bestätigt wurden. Schriftliche oder gedruckte Bestätigungen, die verändert wurden, können vom Hotel abgelehnt werden. Da sich Wechselkurse zwischen dem Zeitpunkt der Reservierung und dem Aufenthalt ändern können, wird der bestätigte Preis ausschließlich in der jeweiligen Währung des Hotels garantiert. Da sich Steuern und Servicegebühren im Zeitraum zwischen Buchung und Aufenthalt bzw. während des Aufenthalts ändern können, handelt es sich beim angegebenen Gesamtpreis um eine Schätzung. Je nach Hotel können zudem weitere Servicegebühren anfallen. Klären Sie Einzelheiten bitte direkt mit dem Hotel. ... Kreditkartendaten wurden von mir hinterlegt - somit habe ich für meinen Teil "bezahlt". Aber noch einmal zum Abschluß: Ich kann und könnte mich (sollte ein Fehler vorliegen) damit abfinden, mir ein anderes Hotel zu suchen - ich erwarte jedoch, daß mir dies rechtzeitig (innerhalb einer angemessenen Frist nach Erkennen des Fehlers) mitgeteilt wird - und nicht erst vor Ort oder 10 Tage vor Abflug. Ich möchte auch keine Hektik verbreiten - bisher sehe ich das Ganze noch gelassen.
FRA_STR Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Mir geht es ja auch nur darum, zu wissen woran ich bin... Ich sehe das ganze auch gelassen, würde aber auch nicht unbedingt nach Phuket wollen, da ich letztes Jahr schon paar Tage dort war und es mir im Gegensatz zu anderen Orten (im gesamten SO-Asiatischen Raum) nicht so gefallen hat. Deswegen käme eine Umbuchung des Hotels nicht in Frage für mich. Ich denke mal, dass ich noch mindestens 2 Wochen warten werde, bevor ich einen Flug buche... Wenn es nicht klappen sollte werde ich woanders hinfliegen. Meint ihr, es macht Sinn, direkt anzufragen ob diese Reservierung zu diesen Bedingungen klargeht wenn sich in den nächsten Tagen nichts aufklärt? Es ist ja schon lächerlich 0,34 Baht vor Ort zu bezahlen.
seb Geschrieben 14. Februar 2006 Melden Geschrieben 14. Februar 2006 Meint ihr, es macht Sinn, direkt anzufragen ob diese Reservierung zu diesen Bedingungen klargeht wenn sich in den nächsten Tagen nichts aufklärt? Es ist ja schon lächerlich 0,34 Baht vor Ort zu bezahlen. Ja, ich würde fragen ob die zu dem Preis stehen. Dann weißt Du zumindest wo Du dran bist und hast keine böse Überraschung zu befürchten.
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