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BVerfG verbietet Abschuss entführter Flugzeuge


Speedy

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Geschrieben

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Es hätte den Verteidigungsminister zum Abschuss eines von Selbstmordattentätern entführten Zivilflugzeuges ermächtigt.

 

Damit hatte die Verfassungsbeschwerde der früheren FDP-Spitzenpolitiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum sowie weiterer vier Beschwerdeführer im entscheidenden Teil Erfolg. Sie hatten das Anfang 2005 in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz als Preisgabe fundamentaler Rechtssätze kritisiert.

 

Die Abschussermächtigung verstößt nach dem Urteil des Ersten Senats unter Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gegen die verfassungsrechtlichen Einschränkung des Bundeswehreinsatzes im Innern. Das Grundgesetz beschränke den Einsatz im Innern auf Hilfe bei Naturkatastrophen sowie schwere Unglücksfälle und erlaube nicht auch den Einsatz militärischer Waffen. Laut Papier ist die Regelung zudem weder mit dem Recht auf Leben noch mit der Garantie der Menschenwürde vereinbar. "Der Schutz der Menschenwürde ist strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich."

 

Quelle: Spiegel

Geschrieben

Schade und was mach jetzt mit meinen ganzen selbstgebastelten Raketen....

sorry blöder Scherz...

 

also...da kommt man natürlich zu der Diskussion, ob nicht die Philadelphia Maschine am 11.09.01 abgeschossen wurde, um eine weitere Attake zu verhindern.

 

Generell ist überhaupt interessant, zu fragen, ob es überhaupt einer gesetzlichen Sonderermächtigung bedarf im Zusammenhang mit einer konkreten Gefahrenabwehr....

 

im übrigen ist es ein sehr gutes Urteil, dass die Behörden zwingt, dreimal zu überlegen, bevor man auf Zivilflugzeuge ballert!

Geschrieben
Laut Papier ist die Regelung zudem weder mit dem Recht auf Leben noch mit der Garantie der Menschenwürde vereinbar. "Der Schutz der Menschenwürde ist strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich."

Hier ist eine korrekte und mit ihrer Begründung zukunftsweisende Entscheidung getroffen worden. Gratulation!

Geschrieben

Vielleicht könnte man diese Urteil ja in Karlsruhe bersetzen und dann nach Washington faxen? ... weil davon könnten die echt noch viel lernen.

 

Ich kann mich nur anschließen, das Urteil ist gut begründet und zukunftsweisend! :-)

Geschrieben

>>>Kaum ist die Entscheidung getroffen worden, drängen schon die ersten Unionspolitiker auf eine Änderung des Grundgesetzes, um doch noch den legalen Abschuss zu ermöglichen.

 

Das ist nicht richtig. Sie moechten den Einsatz der Bundeswehr im Innern ermoeglichen, den das aktuelle Urteil quasi en passant (hart an der Grenze zum obiter dictum entlangschrammend) kassiert.

 

Eine Grundgesetzaenderung, die den Abschuss von mit Unbeteiligten besetzten Flugzeugen ermoeglicht, ist nicht moeglich; der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 III GG sei Dank: "Eine Aenderung dieses Grundgesetzes, durch welche [...] die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsaetze beruehrt werden, ist unzulaessig."

 

Und darueber sind sich selbst die boesen boesen Unionspolitiker im klaren.

 

 

Das Urteil ist richtig und zu begruessen, da es eine besonders krass evident verfassungswidrige Norm fuer nichtig erklaert. Zukunftsweisend ist es aber nicht, da es "nichts neues" ist und "nur" die (seit 57 Jahren) aktuelle Situation hinsichtlich der Menschenwuerde darstellt.

Einen gewissen Klarstellungseffekt sehe ich aber durchaus.

 

In diesem Sinne, Applaus an das BVerfG, haette auch nichts anderes von ihm erwartet.

Geschrieben
Und darueber sind sich selbst die boesen boesen Unionspolitiker im klaren.

 

Leider habe ich beruflich bedingt so meine Zweifel, ob sich die Politiker , die sich jetzt mit dieser Forderung zu Wort gemeldet haben, tatsächlich darüber im klaren sind. Die Äußerungen unseres Verteidigungsministers, die in dem Spiegel-Bericht zitiert werden, stützen meines Erachtens meine Zweifel.

Geschrieben

Kochs Pudel ist immerhin Dr. iur., der weiss das ;-)

 

Aber ernsthaft, ich sehe Jungs Aussage "Man muesse jetzt gemeinsam die Frage pruefen, wie die rechtlichen Grundlagen geschafft werden koennen, um die Buerger vor terroristischen Angriffen aus der Luft zu schuetzen" nicht so schwarz wie Du. Ich lese da noch ein "ohne die Maschine gleich abzuschiessen" mit hinein.

 

Leicht an dem Erinnerungsvermoegen einiger Politiker zweifeln lassen mich aber folgende Aussagen aus Deinem dankenswerterweise verlinkten Spiegel-Artikel:

 

"Die SPD sieht wesentliche sozialdemokratische Positionen bekräftigt."

 

"Die Grünen erkennen 'das Grundrecht der Menschenwürde gestärkt'."

 

Ich meine, hallo, wer hat das Gesetz verbrochen? War das nicht Rot/Gruen, leide ich jetzt an Demenz oder die?

Geschrieben

Ich stelle mir gerade vor...

Terroristen schnappen sich eine mit 100 paxen besetzte 737 nach dem start in hamburg.

 

Sie gegen via funk bekannt: das flugzeug wird zu WM endspiel in das stadion krachen.

 

Geben wir dem orga system 10 min bis die evakuirung beginnt.

 

Egal wie gut die das proben, das flugzeug wird nicht ins leere stadion fliegen, es würde sehr viel verluste geben.

 

Darf das flugzeug in dem fall abgeschssen werden?

Geschrieben
Ich stelle mir gerade vor...

Terroristen schnappen sich eine mit 100 paxen besetzte 737 nach dem start in hamburg.

 

es gibt von Hamburg keine Flieger mit mehr als 100 Fluggästen an Bord (ein Scherz!)

 

Sie gegen via funk bekannt: das flugzeug wird zu WM endspiel in das stadion krachen.

 

Geben wir dem orga system 10 min bis die evakuirung beginnt.

 

Egal wie gut die das proben' date=' das flugzeug wird nicht ins leere stadion fliegen, es würde sehr viel verluste geben.

 

Darf das flugzeug in dem fall abgeschossen werden? [/quote']

 

tja, nach Rechtslage zur Gefahrenabwehr ist das zu bewerten....die Frage ist dann vor allem, ob es weniger einschneidende Maßnahmen gibt, das Abschießen überhaupt geeignet ist und ob es eine Relation zwischen Mittel und Ziel gibt (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eben!) und ob für eine solche Situation überhaupt eine besondere gesetzliche Regelung erforderlich oder gar geboten ist.

 

Das Urteil des BVerf. hat einen "Abschuß" nämlich ausdrücklich nicht verboten....(Denkt an das Schleyer Urteil und en Ermessenspielraum für staatliches Handeln, dass sich einer Bewertung durch die Rechtsprechung entzieht!)

Geschrieben
Ich meine, hallo, wer hat das Gesetz verbrochen? War das nicht Rot/Gruen, leide ich jetzt an Demenz oder die?

 

Jup, das war die Schily-Schote (warum ist der eigentlich nicht in der CSU?) persönlich. Die Grünen mussten kleinbei geben.

Geschrieben
tja, nach Rechtslage zur Gefahrenabwehr ist das zu bewerten....die Frage ist dann vor allem, ob es weniger einschneidende Maßnahmen gibt, das Abschießen überhaupt geeignet ist und ob es eine Relation zwischen Mittel und Ziel gibt (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eben!) und ob für eine solche Situation überhaupt eine besondere gesetzliche Regelung erforderlich oder gar geboten ist.

 

Nein, das stimmt nicht.

 

Du denkst hier an die Sicherheits- und Ordnungsgesetze der Länder, korrekt? Lies mal nach! Die zählen u.a. enumerativ auf, welche Waffen man gegen Störer zur Gefahrenabwehr einsetzen darf.

 

Mal abgesehen davon, dass es sich bei der Gefahrenabwehr um Maßnahmen gegen die Störer handelt und es nicht zulässig ist, Maßnahmen zu ergreifen, die mit Sicherheit den Tod Unschuldiger herbeiführen: Versuch mal mit Maschinengewehren eine B737 vom Himmel zu holen! Von Raketen o.ä. steht in den Gesetzen nämlich nichts drin.

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