OS-A330 Geschrieben 15. Februar 2006 Melden Geschrieben 15. Februar 2006 Ich wurde soeben von AB über eine Änderung von Flugzeiten in Kenntnis gesetzt, welche fast vier Stunden ausmacht. Da ich diesen Flug ohnehin nicht mehr wahrnehmen wollte, würde ich gerne dieses "Ereignis" für ein kostenloses Storno nutzen. Kann ich AB zu einer Stornierung drängen?
Noerch Geschrieben 15. Februar 2006 Melden Geschrieben 15. Februar 2006 Normalerweise müsste man von der Fluggesellschaft eine Stornomöglichkeit angeboten bekommen, allerdings weiß ich nicht genau, ob schon bei 4 Stunden. Bei 6 Stunden oder mehr müssen die es auf jeden Fall machen. Einfach mal bei AB anfragen, vielleicht sind die ja so nett... PS: Um welchen Flug handelt es sich denn?
BU662 Geschrieben 15. Februar 2006 Melden Geschrieben 15. Februar 2006 Einfach mal die AGB lesen! Die Antwort ist Nein.
OS-A330 Geschrieben 16. Februar 2006 Autor Melden Geschrieben 16. Februar 2006 Einfach mal die AGB lesen! Die Antwort ist Nein. Aus welcher Zeile entnimmst Du die Information, daß ein um vier Stunden verschobener Flug nicht annullierbar ist? 6.Änderungen/Flugzeitänderungen Die Fluggesellschaft ist nach besten Kräften bemüht, Reiseteilnehmer und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenen Umfang unterliegen. Die Fluggesellschaft wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu beschränken und Reiseteilnehmer möglichst frühzeitig zu informieren (wobei die Information betreffs eines Rückfluges ggf. zusammen mit der Rückbestätigung erfolgt). Der Reiseteilnehmer hat die Pflicht, sich die Flugzeit telefonisch im Zeitraum von 24 bis 48 Stunden vor Rückflug unter der Telefonnummer +49 (0) 30-41 02 10 21 bestätigen zu lassen. Bei versäumtem Rückflug aufgrund nicht erfolgter Rückbestätigung besteht kein Beförderungsanspruch. Die Fluggesellschaft ist berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei die Fluggesellschaft für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt.
OS-A330 Geschrieben 16. Februar 2006 Autor Melden Geschrieben 16. Februar 2006 PS: Um welchen Flug handelt es sich denn? Hannover - Wien an einem Sonntag
BU662 Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 @OS-330 Eben weil in dem genau von dir zitierten Teil nix von Storno-Möglichkeit per se bei Flugzeitänderung steht. Laut AGB, der du beim Kauf ausdrücklich zustimmst, hat sich die Fluggesellschaft lediglich verpflichtet, dich so schnell wie möglich über Zeitänderungen zu informieren. Das haben sie getan.
Scycser Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 Zwar klicke ich bei der Buchung an, dass ich die AGB der Air Berlin akzeptiere, jedoch heisst das noch lange nicht, dass diese dann geltendes Recht ist. Sollten die AGB gegen ein Gesetz verstoßen sind sie ungültig - ob man dies dann einklagen muss oder die Airline selbst es einsieht ist dann eine andere Sache. Wie es hier mit den 4 Stunden aussieht ist wiederrum eine andere Sache. Wie lange ist es noch bis zum Flug? Sind es weniger wie 14 Tage? ansonsten würde ich sagen, dass man 4 Stunden wohl zu akzeptieren hat. Vielleicht ist ein Verpflegungsgutschein drin, aber das ist nur ein Gefühl, genau weiss ich es nicht wie es bei diesen 4 Stunden aussieht.
Scycser Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 Habe gerade gelesen, dass du den Flug eh nicht antreten willst, von daher ist das mit dem Verpflegungsgutschein auch nicht wirklich in deinem Sinne :)
OS-A330 Geschrieben 16. Februar 2006 Autor Melden Geschrieben 16. Februar 2006 Es sind noch ~ 17 Tage bis zum besagten Sonntag, und nurmehr 16 Tage bis zum Anreisetag (Samstag).
TobiBER Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 Also die Grenze lag, wenn ich mich nicht irre, bei 4 Stunden.
ML Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 Statt immer gleich irgendwelche Forderungen durchsetzen zu wollen, versucht es doch erstmal mit einer freundlichen Mail an den AB-Kundenservice. Vielleicht kann man sich da ja irgendwie einigen, dass man dich einfach auf einen anderen Tag umbucht oder dir einen Gutschein über den Betrag ausstellt. Oftmals kann man so einfacher was erreichen, als immer alles direkt mit Verweiß auf seine "Rechte" durchboxen zu wollen.
Marobo Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Geschrieben 16. Februar 2006 Ich würde einfach bei AB nett anfragen. Der Flug nütze Dir mit der Zeitverschiebung nichts mehr und weil Du für die Verschiebung nichts kannst, bittest Du um volle Erstattung des Kaufpreises. Wenn die Antwort "Nein" ist, kannst Du immernoch überlegen, wie Du weiter vorgehst.
Gast Geschrieben 20. Februar 2006 Melden Geschrieben 20. Februar 2006 Ich hoffe, der Fall hat sich inzwischen - glücklich - gelöst. Ansonsten nutz bitte mal die Suchfunktion hier. Wenn sie nicht kostenlos stornieren mögen, würde ich an Deiner Stelle eine Ersatzbeförderung zum ursprünglichen Zeitpunkt durchsetzen. Gucken, was denen lieber ist. :)
OS-A330 Geschrieben 20. Februar 2006 Autor Melden Geschrieben 20. Februar 2006 Ich habe mit der AB-Hotline telefoniert, welche mir nicht helfen konnte (wollte). Es wurde mir ein kostenpflichtiges Storno angeboten, welches ich ablehnte. Die nette Dame am anderen Ende meinte, sie könne leider nicht kulant sein, man möge doch den Kundenservice direkt kontaktieren. Danach schrieb ich eine E-Mail an die kundenservice@airberlin.com, da die netten Damen und Herren von serviceteam@airberlin.com sich nicht zuständig fühlten. Bis dato habe ich noch keine Antwort erhalten, aber es ist ja erst Montag!
OS-A330 Geschrieben 9. März 2006 Autor Melden Geschrieben 9. März 2006 AirBerlin hat mich soeben informiert, daß sie in meinem Fall ein kostenloses Storno gewähren. Ich muß zugeben, daß AirBerlin diesen Fall sehr unkompliziert und kundenfreundlich abgewickelt hat. Die Antwort hat zwar etwas gedauert, war aber umso herzlicher und netter verfasst. Nur habe ich mein Geld noch nicht.....
Crewlounge Geschrieben 10. März 2006 Melden Geschrieben 10. März 2006 Es gibt da eindeutige gesetzliche Regelungen bzw Urteile, die muss keine Airline in ihre AGBs aufnehmen. Soweit ich weiss, sind es 5 Stunden Verspätung, bei denen man den Ticketpreis zurückverlangen kann. Bin mir aber nicht ganz sicher mit den 5 Std.
Ulimaus Geschrieben 11. März 2006 Melden Geschrieben 11. März 2006 Das ganze haben wir doch gerade bei hlx durchgekaut. Die Beförderungsbedingungen sagen doch gar nichts über 4 Stunden, sie sprechen von angmessen. was ist denn angemessen ? Die AGB von Air Berlin halte ich in dieser Form in diesem Piunkt für ungültig ! (Salvatorische Klausel). Also wenn mein Bus zur Arbeit um 7 Uhr heute nicht um 7 Uhr fährt, macht das ja nichts, denn er kommt ja um 10 Uhr ! Logik ?
Gast Geschrieben 11. März 2006 Melden Geschrieben 11. März 2006 Also wenn mein Bus zur Arbeit um 7 Uhr heute nicht um 7 Uhr fährt, macht das ja nichts, denn er kommt ja um 10 Uhr ! Logik ? Wäre sicherlich eine neue schöne Nebentätigkeit falls das Jammern und Klagen wegen Flugzeitenverschiebung nicht mehr lebenserfüllend ist.... Busbetreiber verklagen ....
joBER Geschrieben 12. März 2006 Melden Geschrieben 12. März 2006 Also wenn mein Bus zur Arbeit um 7 Uhr heute nicht um 7 Uhr fährt, macht das ja nichts, denn er kommt ja um 10 Uhr ! Logik ? Wäre sicherlich eine neue schöne Nebentätigkeit falls das Jammern und Klagen wegen Flugzeitenverschiebung nicht mehr lebenserfüllend ist.... Busbetreiber verklagen .... Nur das Buss i.d.R im Takt weniger Minuten fahren, sodass ein Ausschluss pünklticher Beförderung per AGB verständlich ist, was bei einem Flug nach STN etc. schon etwas anders ist.
BRE Geschrieben 12. März 2006 Melden Geschrieben 12. März 2006 Abgesehen davon wird man mit einem Busfahrschein in der Regel auch nicht auf eine bestimmte Fahrt gebunden, sprich man ist als Fahrgast auch nicht benachteiligt, da ich mich auch kurzfristig entscheiden kann einen Bus früher oder später zu nehmen, wenn es mir denn besser passt. Dagegen wird dir ein Billigflieger und in der Regel auch eine Full Fare-Airline sagen "Pech gehabt" oder auf horrenden Umbuchungsgebühren beharren (es sei denn man hat ein für "Normalsterbliche" unbezahlbares vollerstattbares und umbuchbares Ticket!). Ein Billigflieger ist ja auch nicht gezwungen mir das Ticket für 19,99€ all inclusive zu verkaufen, abgesehen davon habe ich bei einem Billigflieger (im Gegensatz zu einer Full Fare-Airline) in der Regel auch nicht die Möglichkeit mich bewusst für ein teureres, flexibleres Ticket zu entscheiden, welches mir unter Umständen mehr Rechte einräumen würde. Ich habe kein Problem damit, wenn eine Airline sagt, wir verschieben den Flug, entweder du bist einverstanden oder es gibt bestenfalls das Geld zurück, dann erwarte ich jedoch auch, dass eine Airline dem Kunden das gleiche Recht einräumt, wenn sich seine Pläne bzw. Termine ändern, das wäre wenigstens fair...
Ulimaus Geschrieben 12. März 2006 Melden Geschrieben 12. März 2006 Wenn es dann ohne wenn und aber das Geld zurück gibt. können wir ja darüber diskutieren, aber eben das verweigern diese Fluggesellschaften ja beharrloch mit Argumenten, 4 oder 5 Stunden seien in Ordnungs. Und das ist eben nicht in Ordnung !! Ich rate in solchen Fall zum Klageweg und beziehe mich noch einmal auf die hlx-threads !!!
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